—— 414 — 3u M. Sonderetat Nr. 6 „Stiftun⸗ gen, Vermächtniſſe uſw.“ Der verbliebene Beſtand von 3 762,20 ℳ iſt in das Rechnungsjahr 1909 übernommen worden, er verteilt ſich auf 13 verſchiedene Stiftungen. 3u N. Ordinarium des Sonder⸗ etats Nr. /„Verbreiterung der Bis⸗ marck ſt ra ß e“. Der Vorſchuß iſt auf das Rechnungsjahr 1909 vorgetragen worden. Als Deckung ſtehen vor⸗ nehmlich 110 489,64 ℳ noch nicht eingegangene Umſatzſteuer für verkaufte Grundſtücke im Gebiete des Bismarckſtraßen⸗Unternehmens gegenüber. 3 u §. Ordinarium des Sonderetats N r. 10 „Waſferwerk e. Der etatsmäßig veranſchlagte Überſchuß iſt nicht erreicht worden; es ſind vielmehr nur rund 15 000 ℳ an das Ordinarium des Hauptetats abgeführt worden. Es liegen erhebliche Ausfälle beim Abſchnitt 1 der Einnahme „Abſatz von Waſſer“ vor. Hinſichtlich der verbliebenen Reſteinnahmen und Reſtausgaben verweiſen wir auf die Zahlen⸗ angaben der Spalte „Reſt“ in dem gedruckten Abſchluß ſelbſt. Wegen Aufräumung dieſer Reſte und der am Jahresſchluſſe verbliebenen Aſſervate und Vor⸗ ſchüſſe iſt das Nötige in die Wege geleitet worden. Bezüglich der noch zu bewilligenden Etats⸗ überſchreitungen erfolgt eine beſondere Vorlage. Charlottenburg, den 30. Auguſt 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. V F 235. Sch ol tz. Druckſache Nr. 246. Vorlage betr. Etatsüberſchreitungen bei der Stadthauptkaſſe für 1908. Urſchriftlich mit den Akten Fach 21 Nr. 2 Band 111 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Etatsüberſchreitungen bei der Stadt⸗ hauptkaſſe für das Rechnungsjahr 1908 von zuſammen 247 082,32 ℳd werden nach⸗ träglich genehmigt. Beim Abſchluß des Rechnungsjahres 1908 ſind bei der Stadthauptkaſſe noch Etatsüberſchreitungen in dem oben genannten Betrage feſtgeſtellt worden, deren nachträgliche Genehmigung wir hierdurch beantragen. Von den Überſchreitungen entfallen auf den Hauptetat 211 167,65 ℳs, den Sonderetat Nr. 1-8652,77 ℳ, den Sonderetat Nr. 2-80 ℳ, den Sonderetat Nr. 7⸗ 10 746,71 ℳ, den Sonder⸗ etat Nr. 8⸗ 786,31 ℳ und den Sonderetat Nr. 10⸗ 15 648,88 . In der Höhe von 223 329,35 (fd. Nr. 1, 2, 3, 5, 23, 31, 33, 46a, 49, 52, 53—80, 8§2, 88, 90, 93, 95, 97, 100, 105) haben die Über⸗ ſchreitungen nur formelle Bedeutung, indem ihnen gleich hohe oder höhere Einnahmen gegenüber⸗ ſtehen oder durch ſie bei anderen Etatsnummern entſprechende Erſparniſſe erzielt worden ſind. Wirk⸗ liche materielle Überſchreitungen ſind daher nur in Höhe von 23 752, 97 ℳ vorgekommen. Sie ver⸗ teilen ſich auf den Hauptetat mit 3265,15 ℳ, den Sonderetat Nr. 1 — Kanaliſation — mit 209,25 ℳ, den Sonderetat Nr. 2 — Ladeſtraßen — mit 80 ℳ, den Sonderetat Nr. 7 — Verbreiterung der Bismarckſtraße — mit 10 746,71 ℳ, den Sonder⸗ etat Nr. 8 — Grundſtückserwerbsfonds — mit 45 ℳ und den Sonderetat Nr. 10 — Waſſerwerke — mit 9406,86 ℳ. 2416 Wir fügen eine Nachweiſung, aus welcher die Begründung und Erläuterung der einzelnen Über⸗ ſchreitungen erſichtlich iſt, in der Anlage bei. Von der Drucklegung dieſer Nachweiſung, wie in früheren Jahren, haben wir mit Rückſicht darauf, daß ein Bedürfnis hierzu kaum vorliegen dürfte und der Druck ganz erhebliche Koſten verurſacht, Abſtand genommen. Charlottenburg, den 2. September 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Schol tz. V F 294. Druckſache Nr. 247. Vorlage betr. Übernahme der Talonſtener ſeitens „der Stadtgemeinde. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Die Talonſteuer für die von der Stadtge⸗ meinde ausgegebenen und noch auszugeben⸗ den Zinsſcheinbogen wird ſeitens der Stadt⸗ gemeinde getragen, mit dem Vorbehalt, daß die Steuer für die vor dem 1. Auguſt d. I. ausgegebenen Bogen nur nach Maßgabe der Rechtslage entrichtet werden ſoll. b) Zur Deckung der Stempelkoſten für die im Rechnungsjahre 1909 ausgegebenen oder noch auszugebenden neuen Zinsſcheinbogen werden 30 583,60 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds be⸗ willigt. Nach dem „Geſetze wegen Anderung des Reichs⸗ ſtempelgeſetzes“ vom 15. Juli d. I. — Reichsgeſetz⸗ blatt Nr. 41 — Artikel 1 Nr. 34, Buchſtabe F, Seite 723 ſind Zinsſcheinbogen von inländiſchen, auf den Inhaber lautenden und auf Grund ſtaat⸗ licher Genehmigung ausgegebenen Schuldver⸗ ſchreibungen der Kommunen uſw. mit 2% zu ver⸗ ſteuern. Danach unterliegen der Steuer die von der Stadtgemeinde bereits im Rechnungsjahre 1909 ausgegebenen neuen Zinsſcheinbogen der I. und II. Hälfte 1889er An⸗ leihe im Betrage von laufend vom 1. Oktober d. I. ab, der II. Abteilung 1899er Anleihe im Betrage von laufend vom 2. Januar 1910 ab zuſammen 15 291 800 . Von dem naheliegenden Gedanken, die uns 8 950 300 ℳ „1 zf 6 341 500 ℳ treffende Steuer auf die Inhaber unſerer Schuld⸗ verſchreibungen abzuwälzen, ſind wir abgekommen, weil ein ſolche Maßnahme zu einer Verſchlech⸗ terung des Kursſtandes unſerer bereits begebenen Anleihen führen würde. Die von der Talon⸗ ſteuer befreiten Reichs⸗ und Staatsanleihen würden einen weiteren Vorſprung gegenüber unſeren] Anleihen erlangen. Der Kursrückgang unſerer alten Anleihen würde aber zugleich auch die Erzielung eines möglichſt hohen Kurſes bei der Begebung neuer Anleihen ungünſtig beein⸗ fluſſen. Wir wollen deshalb dem Vorgehen einer