Uoarlanen für die Itadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. In nichtöffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 251. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten auf Lebenszeit. Uurſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Anſtellung des Setretariats⸗Aſſiſtenten Oetke als ſtädtiſchen Beamten (Klaſſe B IVa des Normalbeſoldungsetats) auf Lebenszeit wird zugeſtimmt. Oetke iſt am 7. März 1871 geboren und hat ſonach die im § 2 des Ortsſtatuts betr. die An⸗ ſtellung der Beamten vom 16./31. März 1900 vor⸗ geſchriebene Altersgrenze von 37 Jahren bereits überſchritten. Er befindet ſich ſeit dem 1. Auguſt 1906 im ſtädtiſchen Dienſt und iſt ſeit dem 1. März 1907 als Aſſiſtent auf Kündigung angeſtellt. Gegen dieſe Anſtellung ſind ſeinerzeit ſeitens der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung Einwendungen nicht er⸗ hoben worden (Beſchluß vom 27. Februar 1907 — Bl. 38 d. A. —). Seine Leiſtungen und ſeine Führung waren ſeitdem zufriedenſtellend. Wir haben deshalb ſeine lebenslängliche An⸗ ſtellung als ſtädtiſchen Beamten der Gehalts⸗ klaſſe B IVa des Normalbeſoldungsetats beſchloſſen. Charlottenburg, den 23. Auguſt 1909. Der Magiſtrat. Matting. Samter. I. 1364. Druckſache Nr. 252. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten (Pförtners). Urſchriftliſch mit dem Perſonalheft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Militäranwärters Biſchof als ſtädtiſchen Beamten auf Kündi⸗ gung (Pförtner — B VI des Normalbeſol⸗ gungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städte⸗ ordnung zu erklären. Der Genannte iſt 31 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 1. März 1909 auf Probe in einer im Stadt⸗ haushaltsplan vorgeſehenen offenen Pförtner⸗ ſtelle. Leiſtungen und Führung waren zufrieden⸗ ſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 7. Auguſt d. I. iſt er geſund und dienſtbrauch⸗ bar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 23. Auguſt 1909. Der Magiſtrat. Matting. Samter. I. 1365. Druckſache Nr. 253. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt. Urſchriftlich mit Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem zum 1. Oktober 1909 in den Ruhe⸗ ſtand verſetzten Direktor der Sophie⸗Charlotten⸗ Schule von Mittelſtaedt wird ein Ruhegehalt von jährlich 5250 ℳ gewährt. Der für die Zeit vom 1. Oktober 1909 bis 31. März 1910 erforderliche Betrag von 2625 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Der Direktor von Mittelſtaedt hat ſeine Ver⸗ ſetzung in den Ruheſtand zum 1. Oktober d. I. be⸗ antragt. Da er am 4. Januar 1844 geboren iſt und ſomit das 65. Lebensjahr vollendet hat, haben wir in Übereinſtimmung mit der Schuldeputation ſeinen Antrag befürwortet. Seine Verſetzung in den Ruheſtand iſt daraufhin durch Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 21. Juni 1909 — IV Nr. 3643 — ausgeſprochen worden. Das Ruhegehaltsdienſtalter des Direktors von Mittelſtaedt rechnet vom 1. Mai 1867. Da ſomit am 30. September d. I. 42 volle Dienſt⸗ jahre zurückgelegt ſind, beträgt das jährliche Ruhe⸗ gehalt 45/60 des zuletzt bezogenen Dienſtein⸗ kommens von 7000 ℳ, alſo 5250 ℳ. Für die Zeit vom 1. Oktober 1909 bis 31. März 1910 ſind daher 2625 ℳ Ruhegehalt bereitzuſtellen. Charlottenburg, den 17. Auguſt 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. VIIB. 2. 646. Druckſache Nr. 254. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt. Uurſchriftlich mit Perſonalakten Fach 9 Nr. 627 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: ,