——— 199 — Druckſache Nr. 261. Vorlage betr. Erwerb von Straßenland der Galvaniſtraße. Urſchriftliſch mit dem Heft 112 und den Akten Fach 18 Nr. 1 Bd. 1 e an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem Ankauf einer etwa 11,84 Quadratruten großen Straßenlandfläche des Grundſtücks Galvaniſtraße 10 — Band 27 Blatt Nr. 1376 des Grundbuchs von der Stadt Charlotten⸗ burg — nach Maßgabe des Kaufvertrages vom 13. September 1909 — Nr. 1116 des Urkundenverzeichniſſes — wird zugeſtimmt. . Der Kaufpreis iſt den durch Stadtverord⸗ netenbeſchluß vom 20. Mai 1908 bereit⸗ geeſtellten Mitteln zu entnehmen. Aus Anlaß des von den Gemeindebehörden beſchloſſenen Neubaues der Dovebrücke ſollen von den Zufahrtsſtraßen zu der Brücke die Galvani⸗ ſtraße, das Charlottenburger Ufer, ſowie das Salzufer in den an die Brücke angrenzenden Teilen in bebauungsplanmäßiger Breite freigelegt und reguliert werden (vgl. Druckſache Nr. 220). Zu dieſem Zweck iſt unter anderm der Erwerb des zu dem Eiſenblätter'ſchen Grundſtück, Galvani⸗ ſtraße 10, gehörenden Straßenlandes erforderlich. Die Lage des Grundſtücks iſt aus dem Plan Blatt 33 des Heftes 112 erſichtlich. Die zu erwerbende Straßenlandfläche wird als Vorgarten benutzt und iſt mit einer Einfrie⸗ digung verſehen. Außerdem ſteht dem Kaufmann Fritz Günther, Galvaniſtraße 10 wohnhaft, ein Mietrecht an dieſer Fläche zu. Die Eiſenblätter“ ſchen Erben haben ſich verpflichtet, dieſes Mietrecht zu beſeitigen. Zuerſt wurden von den Eiſen⸗ blätter'ſchen Erben 450 ℳ für die Quadratrute ſowie 17 500 ℳ für Mietausfälle gefordert; nach dem hierunter abgedruckten Vertrage vom 13. Sep⸗ tember 1909 haben ſie ſich ſchließlich verpflichtet, das Straßenland zum Preiſe von 520 ℳ für die Quardratrute an die Stadtgemeinde zu verkaufen. In dem Kaufpreis iſt die an den Mieter Fritz Günther zu zahlende Entſchädigung einbegriffen, ſo daß hierfür die Stadtgemeinde nichts zu zahlen hat. Der Preis von 520 ℳ für die Quadratrute iſt als angemeſſen zu erachten. Eine weitere Ermäßigung des Preiſes hat ſich nicht erreichen laſſen. Auch ſteht nicht zu erwarten, daß im Enteignungsverfahren eine niedrigere Entſchä⸗ digungsſumme erzielt werden würde. Die durch die Aufhöhung der Galvaniſtraße veranlaßten Veränderungen am Baugrundſtück werden, ſoweit ſolche nötig ſein möchten, nach dem Ermeſſen der Stadtgemeinde auf ihre Koſten auszuführen ſein. Verpflichtungen beſtimmter Art ſind ausdrücklich ausgeſchloſſen. Die erforderlichen Mittel ſind bereits durch die oben angeführte Vorlage beantragt und durch Beſchluß der Stadtverordnetenverſammlung vom 20. Mai 1908 bewilligt. Charlottenburg, den 16. September 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. Dr Maier. IX D 1423. Nummer 1116 des Urkunden⸗Verzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 13. September des Jahres eintauſendneunhundert und neun. Vor mir, dem unterzeichneten Stadtſyndikus Dr Adolf Maier aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürger⸗ lichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg und Dritten zu beur⸗ kunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Stadt⸗ ſetretär Otto Glöckner von hier unter Be⸗ rufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 31. Mai 1900. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Er⸗ klärungen nur unter Vorbehalt der Ge⸗ nehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordnetenverſammlung abgebe. Die verwitwete Frau Eliſabeth Eiſenblätter geborene Müller, wohnhaft in Weſtend, Eſchenallee 22, handelnd für ſich und den Miterben nach Auguſt Eiſenblätter, den Stu⸗ denten der Rechte Otto Eiſenblätter in Charlottenburg auf Grund notarieller Ge⸗ neralvollmacht vom 24. Auguſt 1908 vor Notar Guth in Charlottenburg Nr. 369 des Notariatsregiſters. Die Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Vertrag: § 1. Der Kaufmaun Auguſt Eiſenblätter iſt grund⸗ buchlich eingetragener Eigentümer des zu Char⸗ lottenburg, Galvaniſtraße 10, belegenen, im Grund⸗ buche von der Stadt Charlottenburg Band 27 Blatt Nr. 1376 verzeichneten Grundſtücks. Herr Eiſenblätter iſt verſtorben. Erben ſind geworden: a) ſeine Witwe Eliſabeth Eiſenblätter geborene Müller, b) ſein Sohn Otto Eiſenblätter. Die Eiſenblätter'ſchen Erben treten hiermit das zu dem vorſtehend bezeichneten Grundſtück gehörende bebauungsplanmäßige Straßenland der Galvaniſtraße an die Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg auf Grund des feſtgeſetzten Fluchtlinien⸗ planes gegen die im § 2 feſtgeſetzte Entſchädigung nach Maßgabe des § 26 Enteignungsgeſetzes zu Eigentum ab und verpflichten ſich, die erforderliche Auflaſſung vorzunehmen. § 2. 22 4441 Die Entſchädigung beträgt für die Quadrat⸗ rute 520 ℳ wörtlich: „Fünfhundertundzwanzig Mark“ und iſt am Tage der Auflaſſung oder am folgenden Werktage an der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg gegen die Beſcheinigung des Ma⸗ giſtratsvertreters über die bedingungsgemäß er⸗ folgte Auflaſſung zu zahlen. Die Zahlung erfolgt jedoch nicht früher als bis der im § 3 vorbehaltene Nachweis über den Abſchluß des Nachtragsvertrages mit dem Mieter Fritz Günther geführt iſt. 16. 15