— 457 —— Da ſomit die Garantie gegeben iſt, die Kurfürſtendammbahn ein anſehnliches Verkehrsgebiet angeſchloſſen werden wird, ſo ſind die Grundlagen geſchaffen, auf denen Charlottenburg ſeine Entſchließungen unge⸗ ſäumt treffen kann. Bei den Beſprechungen mit den Beteiligten iſt davon ausgegangen, daß Charlottenburg die Bahn vom Wittenbergplatz bis zur Leibniz⸗ ſtraße — Strecke a — in vollem Umfange finanziell vertritt, während auf der Strecke b, die an der Grenze zwiſchen Charlottenburg und Wilmersdorf entlang geht, die Stadtgemeinde Wilmersdorf ſich zur Hälfte beteiligen will. Die Koſten für die Strecke auf Charlotten⸗ burger Gebiet ſind ja von Herrn Baurat Bredtſchneider ermittelt worden, als bei der Stadtverordnetenverſammlung im März d. I. 20 Millionen Mark für Bahnzwecke beantragt wurden. Die Koſten dürften ſich für die Strecke a auf etwa 11% Millionen Mark, für die Strecke p — zur Hälfte berechnet — auf rund 1¼ Millionen Mark belaufen, ſo daß auf Charlottenburg an Baukoſten im ganzen ein Betrag von rund 13 Millionen Mark entfallen würde. Was die Rentabilität anlangt, ſo können wir auf die damaligen Verhandlungen ver⸗ weiſen; wir möchten aber anführen, daß von der in der Anlage dargeſtellten Bahn Char⸗ lottenburg den wirtſchaftlich beſten Teil erhält, der durch die anſchließenden Wilmersdorfer, Schmargendorfer und Dahlemer Strecken weſentlich befruchtet werden wird. Wir ſchätzen dieſe Befruchtung der Charlotten⸗ burger Strecke bei ausgebauten Verkehrs⸗ gebieten auf einen Zuwachs von rund 10 Mil⸗ lionen Fahrgäſten jährlich. Was die Weiterführung der Bahn in der Richtung zum Magdeburger Platz anlangt, ſo haben wir darüber mit den genannten Gemeinden in dem Sinne verhandelt, daß ſich dieſelben ſämtlich im Verhältnis ihrer Intereſſen daran beteiligen. Auch dieſe Weiterführung würde hierdurch eine beſondere Erleichterung erfahren. Über dieſen Vorſchlag, der den direlten Anſchluß der Charlottenburger B a Wittenbergplatz an die untergrundbahn be⸗ d damit auch den An⸗ ſchluß an die Schöneberger Bahn aufhob, fanden Verhandlungen ſtatt. Die Hochbahngeſellſchaft entſchloß ſich im Verfolg der⸗ ſelben, die Strecke vom Wittenbergplatz bis zur Uhlandſtraße auf eigenes Riſiko zu bauen und zu betreiben, wenn Eharlottenburg ſich entſchlöſſe, für dieſe Strecke einen einmaligen Zuſchuß von 2½ Millionen Mark zu leiſten. Auch dieſen Vor⸗ ſchlag haben wir, in dem Beſtreben möglichſt ent⸗ gegenzukommen, geprüft, obſchon der Verluſt des direkten Anſchluſſes an die beſtehende Bahn, alſo die Einrichtung eines Pendelverkehrs bis zum Wittenbergplatz ein gewaltiges Opfer darſtellte. Es ſtellte ſich bei einer mit der größten Beſchleuni⸗ gung angeſtellten eingehenden Rentabilitätsberech⸗ nung heraus, daß dieſes für den Verkehr nur Unvoll⸗ kommenes leiſtende Projekt ſo große Zuſchüſſe er⸗ fordert hätte, daß die Leiſtungen nicht im Ver⸗ hältnis zu den geringen Verkehrsvorteilen ſtehen ſeitigte un daß an konnten. Wir waren daher gezwungen, dieſes Pro⸗ jekt abzulehnen und dem Herrn Miniſter unter Darlegung der Gründe die Ablehnung mittels Be⸗ richts vom 14. Juni d. I. anzuzeigen. Mit Rück⸗ ſicht auf die zwiſchen der Gemeinde Wilmersdorf und den beteiligten zuſchußpflichtigen Grundeigen⸗ tümern (Domänenfiskus und Terraingeſellſchaften) beſtehende Vertragslage, die im § 10 des zwiſchen der Gemeinde Wilmersdorf und den Grundeigen⸗ tümern geſchloſſenen Vertrages über die Verlänge⸗ rung der Wilmersdorfer Bahn nach Dahlem ge⸗ ſchaffen iſt, machte der Herr Miniſter am 18. Juni d. I. einen letzten Vorſchlag, und ſtellte ſeine An⸗ nahme bis zum 24. Juni anheim. Dieſer Vorſchlag liegt dem Ergänzungsantrag zugrunde. Der § 10 des Vertrages, der zwiſchen Wilmersdorf und den Grundeigentümern, insbeſondere dem Fiskus, ab⸗ geſchloſſen iſt und die Forderung ſchleuniger Ent⸗ ſchließung zur Folge hatte, lautet: Wofern für die Strecke Wittenbergplatz— Raſtatter Platz bis zum 1. Juli 1909 die kleinbahngeſetzliche Genehmigung nicht er⸗ teilt iſt, haben die Intereſſenten, welche dieſen Vertrag mit der Stadt Wilmersdorf ge⸗ ſchloſſen haben, das Recht, von dieſem Ver⸗ trage zurückzutreten. Erfolgt dieſer Rücktritt nicht, ſo verlängert ſich die im §2 bezeichnete Friſt für die Fertigſtellung der Bahn um die⸗ jenige Zeit, um welche die kleinbahngeſetzliche Genehmigung nach dem 1. Juli 1909 erfolgt. Iſt die kleinbahngeſetzliche Genehmigung nicht dis zum 1. Juli 1910 erteilt, ſo hat auch die Gemeinde Wilmersdorf das Recht des Rück⸗ tritts von dieſem Vertrage. Soweit den In⸗ tereſſenten das Rücktrittsrecht zuſteht, kann dieſes nur von denſelben gemeinſam aus⸗ geübt werden. Wir waren völlig außerſtande, uns über den letzten Vergleichsvorſchlag, der am 18. Juni münd⸗ lich eröffnet wurde, bis zum 24. Juni ſchlüſſig zu machen, da die Tragweite unſeres Entſchluſſes eine ſehr weitgehende war und noch dadurch kompli⸗ ziert wurde, daß der Magiſtrat in Schöneberg, mit dem wir kurz vor Abſchluß des Vertrages über einen Zuſammenſchluß der Bahnen am Nollendorf⸗ platz ſtanden, auf unſere Anfrage mit Schreiben vom 22. Juni 1909 uns folgenden Beſcheid zugehen ließ: Zum Schreiben vom 21. d. M.— IX A 948 — teilen wir ergebenſt mit, daß wir uns gegen den vom Herrn Miniſter d er öffentlichen Arbeiten neuerdings gemachten Vermitt⸗ lungsvorſchlag betreffend d i e Führungder Dahle m—Wilmers⸗ dorfer untergrundbahn vom Wittenbergplatz durch die Net⸗ telbeckſtraße nach der Kur⸗ fürſt e nſtraße erklären müſſen, da einerſeits der Nollendorfplatz ſeinen für uns ſehr wertvollen Bahnhof für den Oſt⸗ verkehr verlieren und es auch nicht mehr möglich ſein würde, dieſen Oſtverkehr mittels des im Verein mit Charlottenburg geplanten Gemeinſchaftsbahnhofs wieder herzuſtellen. Berlin lehnte auf unſere Anfrage, ob es der vom Herrn Miniſter vorgeſchlagenen Linienführung zu⸗ ſtimmen würde, es überhaupt ab, eine Erklärung abzugeben. Die Stellungnahme Berlins war für uns inſoweit wichtig, als die Kurfürſtenſtraße bis