—— 459 — erteilen und dem Verfahren Fortgang zu geben. Gleichzeitig haben wir uns ſchlüſſig gemacht, mit den uns zur Verfügung ſtehenden Mitteln gegen das Vorgehen der Hochbahn Stellung zu nehmen. Zu dieſem Behufe haben wir unſeren Anwalt beauftragt, ſofort im Wege der Feſtſtellungsklage über die Unzuläſſigteit der Inanſpruchnahme des Erdkörpers unſerer Straßen, ſelbſt für den Fall erwirkter Ergänzung unſerer Zuſtimmung, eine Entſcheidung herbeizuführen. Schließlich haben wir beſchloſſen, auf Grund des beſtehenden Zu⸗ ſtimmungsvertrages ein Schiedsgericht von fünf Schiedsrichtern zur Entſcheidung der Frage ein⸗ zuberufen, ob die Geſellſchaft befugt iſt, das dem Ergänzungsbegehren zugrunde liegende Projekt zu verfolgen, obſchon es den für die projektierte Charlottenburger Bahn verlangten Anſchluß am Wittenbergplatz unmöglich macht. Ferner ſoll das Schiedsgericht darüber entſcheiden, ob die Geſell⸗ ſchaft befugt iſt, ohne unſere Zuſtimmung den Bahnhof Nollendorfplatz für den direkten Orts⸗ verkehr aufzuheben. Zur Regelung des einſt⸗ weiligen Zuſtandes bis zur Entſcheidung des Schieds⸗ gerichts haben wir den Erlaß einer einſtweiligen Verfügung mit dem Antrage nachgeſucht, daß bis zur ſchiedsrichterlichen Entſcheidung die Hochbahn⸗ geſellſchaft alle auf Verfolgung ihres Projektes abzielenden Schritte zu unterlaſſen habe. Trotzdem wir in dem Verhalten der Hochbahn⸗ geſellſchaft einen Verſtoß gegen unſern Vertrag ſehen, haben wir uns doch entſchloſſen, poſitive Vorſchläge zur Löſung des Konfliktes zu machen, und zwar auf einer Grundlage, deren Berechtigung durch das3eug⸗ nis des Herrn Miniſters b eſt ätig t wir d. Wir empfehlen danach, die Zuſtimmung der Hochbahngeſellſchaft für eine Linie durch die Uhlandſtraße, den Kurfürſtendamm, die Tauentzien⸗ und Kleiſtſtraße über den Nollendorfplatz und durch die Motzſtraße unter den für das beſtehende Unter⸗ grundbahnunternehmen feſtgeſetzten Bedingungen zu erteilen. Als beſondere Forderung wollen wir lediglich die Schaffung eines Gemeinſchaftsbahn⸗ hofs am Zuſammenlauf des Kurfürſtendammes und der Uhlandſtraße auf gemeinſchaftliche Koſten ſtellen. Wir bringen damit nicht unerhebliche Charlottenburger Intereſſen zum Opfer. Es iſt flar, daß die Bahn bis zur Uhlandſtraße nur einen verhältnismäßig ſehr kleinen Teil des Charlotten⸗ burger Kurfürſtendammes mit einer direkten Ver⸗ bindung nach Berlin C. verſieht. Wir glauben aber, uns hiermit begnügen zu ſollen, um den Beweis einer ernſten Abſicht, alle Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen, zu erbringen und weil wir durch Schaffung eines Gemeinſchaftsbahnhofes an der Uhlandſtraße den weſtlichen Teil des Kurfürſten⸗ dammes erheblich beſſer bedienen können, als wenn wir mittels einer ſelbſtändigen von der Hochbahn⸗ geſellſchaft und Wilmersdorf konkurrenzierten Bahn das Publitum bis zum Wittenbergplatz führen und es dort nötigen, auf unterirdiſchen Treppenanlagen nach der projektierten Bahn der Geſellſchaft um⸗ zuſteigen. Hier zu kommt, daß wir bei der von uns vorgeſchlagenen Lö⸗ ſung den Bahnhof Nollendorfplat nicht nur für den direkten O ſt ver⸗ kehr aufrecht erhalten, ſondern auch die von Schöneberg ange⸗ ſtrebte Vereinigung ſeiner Bahn mit der Oſtlinie erreichen. Beides für den allgemeinen Verkehr wichtige Geſichts⸗ punkte. In unſerem Gegenvorſchlag und ſeiner Begründung liegt zwar bereits eine Kritit des dem Ergänzungsantrag zugrunde liegenden Projekts. Die Unannehmbarteit desſelben wollen wir jedoch noch im einzelnen darlegen. Trotzdem dies Projekt zwar die techniſche Möglichkeit für eine ſelbſtändige Charlottenburger Bahn in der Kleiſt⸗ und Tauentzien⸗ ſtraße eröffnet, indem es dem von uns in den Einigungsverhandlungen angeregten Gedanken, die von Wilmersdorf kommende Bahn durch die Nettel⸗ beckſtraße fortzuführen, Rechnung trägt, zerſtört es den Gedanken, der den Kern unſeres Projekts bildet. Das Projekt der Geſellſchaf t nimmt nämlich der Gemeinde Char⸗ lottenburg die Möglichkeit des di⸗ rekten Anſchluſſes am Wittenberg⸗ platz und ſchließt einen Durch⸗ gangsverkehr für die vom Kur⸗ f ür ſt en d a m m kommenden Züge nach BerlinC. (Spittelmarkt)un d 0. (War⸗ ſchauer Brücke) aus. Es müſſen die Rei⸗ ſenden am Wittenbergplatz, wenn ſie nach C. und O. fahren wollen, umſteigen, und zwar, wie wir ſchon andeuteten, nicht etwa von demſelben Bahnſteig, ſondern von einem nur durch unterirdiſche oder oberirdiſche Treppenanlagen mit der vorhandenen Untergrundbahn zu verbindenden ſelbſtändigen Bahnſteig. Die dem Projekt beigefügten Pläne und Querſchnitte über die Angliederung der Char⸗ lottenburger Bahn an die beſtehende Untergrund⸗ bahn und die mit dem Ergänzungsantrag verfolgte Bahn veranſchaulichen dies. Durch dieſen Um⸗ ſtand wird der Verkehrswert der Charlottenburger Bahn zugunſten des Projekts der Geſellſchaft und Wilmersdorf⸗Dahlems derartig herabgeſetzt, daß über das Charlottenburger Projekt das Urteil ge⸗ ſprochen iſt. Das Projett Charlottenburgs iſt wirtſchaftlich undurchführbar geworden. Die an ſich beſtehende Schwierigkeit, die aus der Kon⸗ kurrenz der dicht nebeneinander laufenden, in ihren Verkehrsgebieten ſich überſchneidenden Projekte er⸗ wächſt, läßt ſich zugunſten der Verkehrsverbeſſerung am Kurfürſtendamm nur ſo lange ertragen, als dem Charlottenburger Verkehr der unmittelbare Durch⸗ gang nach Berlin geſichert wird. Geſchieht dies nicht, ſo iſt es ausgeſchloſſen, für das völlig ent⸗ wertete Charlottenburger Bahnprojekt Opfer zu bringen. Die Genehmigung der Bahn der Geſell⸗ ſchaft ſtellt den Verluſt der Charlottenburger Bahn dar. Aus dieſen Gründen müſſen wir das Projekt der Geſellſchaft bekämpfen und von ihr verlangen, daß ſie die Linienführung wählt, die wir nach dem erſten Vorſchlage des Herrn Miniſters ihr anbieten. Wir hoffen, daß auch die Ergänzungsbehörde in unſerem Verlangen nur eine berechtigte Wahrung Charlottenburger Intereſſen und nicht einen Miß⸗ brauch des kommunalen Verfügungsrechts er⸗ blicken wird, um ſo mehr, als erſt jett ſich Gelegenheit bietet, eine Ent⸗ ſcheidung darüber herbeizuführen, ob die poſitive Ablehnung des erſten Vorſchlages des Herrn Mi⸗ niſters durch die Gemeinde Wil⸗ mersdorf, den wir jetzt aufnehmen, berechtigt war. Hervorzuheben bleibt, daß die Geſellſchaft für elektriſche Hoch⸗ und Unter⸗ grundbahnen zur Führung der Bahn durch die Uhlandſcraße ſtets bereit war, aber durch die Ver⸗ tragsbeziehungen zu Wilmersdorf am ſelbſtändigen