460 Vorgehen gehindert wurde. Der Standpunkt, den die Geſellſchaft für elektriſche Hoch⸗ und Unter⸗ grundbahnen uns gegenüber in Verhandlungen in Anſehung der Linienführung durch die Uhland⸗ ſtraße vertreten hat, wird am beſten durch den Wortlaut eines Antwortſchreibens der Geſellſchaft an uns vom 28. Juni d. I. gekennzeichnet, in dem es heißt: „Gelegentlich anderer mündlicher Ver⸗ handlungen, die unſer mitunterzeichneter Herr Bouſſet in den letzten Tagen mit Herrn Bau⸗ rat Bredtſchneider zu führen hatte, wurde von letzterem die Frage berührt, welche Stellung wir zur Führung der Wilmers⸗ dorfer Bahn durch die Uhlandſtraße einnehmen würden und gewünſcht, hierüber eine ſchrift⸗ liche Außerung zu erhalten. Dieſem Wunſche Rechnung tragend, be⸗ merken wir, daß, was auch unſer Herr Bouſſet mündlich hervorgehoben hat, unſerſeits wieder⸗ holt — unter anderem auch bei Beſprechungen mit dem Herren Oberbürgermeiſter Schu⸗ ſtehrus, Bürgermeiſter Matting und Stadt⸗ ſyndikus Dr Maier vor der Entſcheidung des Herrn Miniſters — dem Ausdruck gegeben worden iſt, die Linienführung durch die Uhlandſtraße müſſe le⸗ diglich einer Vereinbarung zwiſchen den Gemeinden Char⸗ lottenburg und Wilmersdorf überlaſſen bleiben. Die Hoch⸗ bahngeſellſchaft würde für den Fall, daß eine ſolche Vereinbarung zuſtande gekommen wäre, keine Bedenken gehabt haben, ſich derſelben anzuſchließen. Auch ſeither ſind keine Mo⸗ mente hinzugetreten, aus denen wir folgern würden, daß für uns der Standpunkt hätte ein anderer ſein können. Es iſt auch darüber geſprochen worden, welche Forderungen unſererſeits, wenn eine ſolche Linienführungzu⸗ ſtande käme, hätten geſtellt werden müſſen; insbeſondere hätten wir der Ausgeſtaltung des Anſtoßbahnhofes im Kurfürſtendamm beſondere Rückſichten genommen und. Mehr⸗ koſten von Charlottenburg übernommen wer⸗ den müſſen. Auch wurde von uns gelegentlich geäußert, daß wir Schwierigkeiten in der Koſtenverteilung betreffend die mit der Schöneberger Untergrundbahn etwa zuſam⸗ menzubauende Strecke in der Motzſtraße nicht erblickt haben würden. Wie wir unterrichtet ſind, kann indeſſen jetzt — worauf wir bei dieſer Gelegenheit noch ergebenſt aufmerkſam machen möchten, nach der Stellungnahme der Gemeinde Wilmersdorf nicht angenommen werden, daß dieſe noch bereit wäre, mit der Stadt Charlottenburg ſich über die Führung der Linie durch die Uhlandſtraße zu ver⸗ einigen.“ Wenn in dem Schreiben am Schluß darauf hingewieſen wird, daß nach der Stellungnahme der Gemeinde Wilmersdorf nicht angenommen werden könne, daß ſie noch bereit ſei, mit Charlottenburg über eine Linienführung über die Uhlandſtraße zu verhandeln, ſo i ſt zu bemerken, daß die Gemeinde Wilmersdorf eine ſolche Bereit willigkeit niemals, insbe⸗ ſondere nicht nach dem deutlich ablehnenden Schreiben vo m 22. Mai d. J. ausgeſprochen hat. Um zu ermeſſen, wie ſehr Wilmersdorf gegen⸗ über Charlottenburg durch Zurückweiſung des direkten Anſchluſſes des Kurfürſtendammverkehrs an die beſtehende Untergrundbahn privilegiert würde, ſind die Ausführungen zu beachten, die wir im Erläuterungsbericht für unſere Bahn den Be⸗ hörden unterbreitet haben. Hierbei ſind wir davon ausgegangen, daß Wilmersdorf Anſchluß an der Leibnizſtraße ſucht. Hierbei haben wir feſtgeſtellt, daß 48 % des ganzen Wilmersdorfer Stadtgebietes durch die Unter⸗ grundbahn, die von der Leibniz⸗ ſtr a ße über den Kurfürſt en d a m m geführt wird, aufgeſchloſſen wird, nämlich 387 ha, während bei Durch⸗ führung der Linie durch die Nürn⸗ berger Straße 53% oder ein Gebiet von 427 ha aufgeſchloſſen wir d. Dieſe Ziffern verſchieben ſich noch weit mehr zugunſten Wilmersdorfs bei Durchführung der Bahn durch die Uhlandſtraße, und zwar derart, daß im weſent⸗ lichen ein Gebiet von derſelben Größe bedient wird, als bei einer Linienführung durch die Nürn⸗ berger Straße. Wir glauben hiernach, daß wir bei noch ſo weitgehender nachbarlicher Rückſicht es nicht ver⸗ antworten können, den Kurfürſtendammverkehr von dem direkten Anſchluß an die beſtehende Untergrundbahn abdrängen zu laſſen. Es iſt ein einfaches Gebot der Billigkeit, für eine Bahn, die in ſo großem Umfang Charlottenburger Gemeinde⸗ gebiet und Eigentum fremden Intereſſen dienſtbar machen will, die Linie ſo zu wählen, daß die kolli⸗ dierenden Intereſſen Charlottenburgs nicht in empfindlichſter Weiſe verletzt, ſondern nach Möglich⸗ keit geſchont werden. Dieſer Billigteitsgrundſatz, den das Allgemeine Landrecht in § 96 der Einleitung für die Kolliſion von Rechten mit den Worten als Rechtsnorm ausſpricht: „In Ermangelung beſonderer geſetzlicher Vorſchriften muß der, welcher durch Aus⸗ übung ſeines Rechts einen Vorteil ſucht, dem nachſtehen, der nur einen Schaden abzu⸗ wenden bedacht iſt“ gilt auch ſinngemäß für die Intereſſenkolliſion, ganz abgeſehen davon, daß wir ein vertragliches Recht auf Schonung unſerer Verkehrsintereſſen beſitzen. Wenn wir nun einen — von unſerem Intereſſengegener bisher rundweg abgelehnten — Vorſchlag für eine Einigung gleichzeitig mit der Zurückweiſung ſeines Projektes machen, der das Gemeindegebiet Wilmersdorf in gleichem Umfang an die Untergrundbahn anſchließt, als das von uns bekämpfte Projekt, dann haben wir nach unſerer Meinung auch die der Groß⸗Berliner Intereſſen⸗ gemeinſchaft gebührende Rückſicht geübt. Ja, wir gehen noch weiter. Wir behaupten, daß wir mit unſerem Vorſchlagden Groß⸗ Berliner Intereſſen mehr dienen, als mit dem von uns bekämpften Projekt gedient werden kann. Be⸗ trachtet man das dem Ergänzungsantrage zu⸗ grunde liegende Projekt vergleichend mit dem Charlottenburger Angebot überhaupt unter dem Geſichtspunkt des Groß⸗Berliner Verkehrs, dann kann für einen unbefangenen Beurteiler es nicht zweifelhaft ſein, daß das Charlottenburger Angebot