—— 461 — den Vorzug verdient. Wird dem Ergänzungsantrage ſtattgegeben, dann geſtalten ſich die Verkehrsver⸗ hältniſſe wie folgt: Es beſteht eine ſogen. Wilmers⸗ dorfer Bahn, die Schöneberger Bahn und die Charlottenburger Bahn. Die Wilmersdorfer Bahn greift mit ihrer Vekehrszone in das Schöneberger Vertehrsgebiet ein und umgekehrt, ferner greift die Wilmersdorfer Bahn in das Vertehrsgebiet der Charlottenburger Bahn ein und umgekehrt. Es exiſtieren 3 Bahnen, die dicht nebeneinander laufen, in der Tauentzien⸗ und Kleiſtſtraße liegen ſogar 6 Gleiſe nebeneinander. Trotzdem ſucht nicht eine Bahn die andere in ihrer Funktion zu unter⸗ ſtützen und den Verkehr auszutauſchen. Der Verkehr wird zerriſſen und bei dieſer Zerreißung ein Rieſenkapital, man kann wohl ſagen, verſchwen⸗ det. Das Charlottenburger Angebot teilt dagegen das in Frage kommende Verkehrsgebiet in 2 Teile auf und vereinigt die drei Bahnen zu 2 Bahnen. Ein Blick auf die Karte lehrt, daß dieſe Aufteilung einerſeits lebensfähige und geſunde Verkehrsge⸗ biete ſchafft und auf der andern Seite die notwen⸗ dige Rückſicht auf die in dem Verkehrsgebiet belege⸗ nen Gemeindegrenzen nimmt. Das Ergebnis unſeres Vorſchlages läßt ſich dahin zuſammen⸗ faſſen: Unſer Vorſchlag berückſichtigt die Wilmersdorf⸗ Dahlemer Intereſſen in vollem Maße. W il⸗ mersdorf und Dahlem wird in glei⸗ chem Umfange aufgeſchloſſen, wie dies durch das mit der Ergänzung verfolgte Projekt geſchi e ht. Das für Charlottenburg und auch Wil⸗ mersdorf wichtige Verkehrsgebiet des Kurfürſtendammes bis z u r Uhlandſtraße er hält überdies einen direkten Anſchluß nach Ber⸗ lin. Das Verkehrsgebiet des Kur⸗ f ür ſt e ndammes weſtlich der Uhland⸗ ſt ra ße wird mit der direkt nach Berlin fahrenden Bahn durch einen Gemeinſchaftsbahnhof an d e r Uhlandſtraße Ecke Kurfürſten⸗ damm verbunden, ſo daß von dem⸗ ſelben Bahnſteig ein Umſteige⸗ verkehr möglich iſt. Die im weſt⸗ Iichen Teil des Kurfürſten dam mes zu erbauende Bahn kann beliebig weit, insbeſondere auch nach Schmargendorf ausgedehnt wer⸗ de n. Die von Wilmersdorf kom⸗ mende Bahn, die durch die Uhlan d⸗ ſt raße, Kurfürſtendamm, Tauent⸗ zien⸗—Kleiſtſtraße nach dem Nollen⸗ dorfplatz geführt werden ſoll, vereinigt ſich dort mit der Schöne⸗ berger Bahn. Es tauſchen das Wilmersdorfer⸗, Dahlemer⸗ u n d d a 5 Kur fürſtendammerverkehrs⸗ gebiet ihren Verkehr mit dem Schöneberger Verkehrsgebiet aus, und es findet der Schöneberger Verkehr auf demſelben Bahnſteig Anſchluß an den Oſtzweig der Hoch⸗ bahn, d. h. nach der Warſchauer Brück e. Dieſer Verkehrsaustauſch und die Konkurrenzloſigkeit der einzelnen Bahnen hebt ihre Ren⸗ tabilität und verleiht ihnen allen a 0 die nötige Lebensfähigkeit. Wir bitten deshalb, unſeren Anträgen zu folgen, damit wir auf Grund eines Gemeinde⸗ beſchluſſes unſerem Vergleichsangebot die volle Wirkſamkeit geben. 1. Charlottenburg, den 15. September 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. Dr Maier. IX A. 1386. Druckſache Nr. 264. Mitteilung betr. Beſoldungsordnung für die Ge⸗ meindeſchulen. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Erſuchen, von den nachſtehend abgedruckten Ver⸗ fügungen der Königlichen Regierung zu Potsdam betreffend den Normalbeſoldungs⸗ etat und die Gewährung von Familienzulagen für die Lehrkräfte an der Bürgermädchen⸗ ſchule, den Gemeinde⸗ und Hilfsſchulen Kenntnis zu nehmen. Wir werden den Normalbeſoldungsetat für die Bürgermädchenſchule der Königlichen Regierung nochmals geſondert zur Beſtätigung einreichen und gleichzeitig erneut die Genehmigung zur Gewährung von Familienzulagen an die Lehrkräfte dieſer Schule nachſuchen. Hinſichtlich der Beſoldungsordnung für die Gemeindeſchulen haben wir beſchloſſen, gemäß § 23 des Lehrerbeſoldungsgeſetzes vom 26. Mai 1909 Beſchwerde beim Provinzialrat für die Provinz Brandenburg mit dem Antrage auf Beſtätigung der Beſoldungsordnung einzureichen und hierzu ein gemeinſchaftliches Vorgehen mit den Nachbar⸗ gemeinden Schöneberg und Wilmersdorf anzu⸗ ſtreben. Bezüglich der Rektoren werden wir in Ausführung der Erläuterung zu Nr. Xa des Normalbeſoldungsetats die Amtszulage um 100 erhöhen, da die von den ſtädtiſchen Körperſchaften mit 1100 ℳ vorgeſehene Mietsentſchädigung vom Provinzialrat nur auf 1000 ℳ feſtgeſetzt worden iſt. Bis zur Erledigung der Angelegenheit ſoll die Fortzahlung der Teuerungszulagen an die Lehr⸗ kräfte der Gemeindeſchulen erfolgen; die Ge⸗ nehmigung der Königlichen Regierung iſt nach⸗ geſucht worden. Bezüglich der Familienzulagen für die Lehr⸗ kräfte der Gemeindeſchulen haben wir beſchloſſen, von weiteren Maßnahmen abzuſehen, da wir uns von einer Beſchwerde im Hinblick auf die geſetzlichen Beſtimmungen keinen Erfolg verſprechen. Charlottenburg, den 17. September 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. VII Al. 407.