466 ätze für die Aufnahme in das ſtädtiſche Obdach. Im Obdach finden Aufnahme: 1. In gemeinſchaftlichen Aufenthaltsräumen(Aſyl) unter Trennung der Geſchlechter: 1. Tages⸗ und Nachtobdach, mit Verpflegung — vorübergehend auf längſtens 4 Wochen— 2) Familien, die in Charlottenburg wohnen und hier obdachlos werden, p) Familien, die, ohne bis dahin in Char⸗ lottenburg gewohnt zu haben, aus be⸗ ſonderen Gründen hier obdachlos da⸗ ſtehen und von der Polizei dem Obdach zugeführt werden. Nächtliches Obdach — ohne Verpflegung bis zur Dauer von Einzelſtehende Männer und Frauen, die in Charlottenburg obdachlos werden, ſofern nach Lage der Verhältniſſe anzunehmen iſt, daß ſie ein ſofortiges anderweites Unter⸗ kommen nicht finden können. Grun d ſ längſtens 1 Woche: 11. In den Einzel⸗Wohnungen (ohne Verpflegung): 1. Hier ortsangehörige Frauen, insbeſondere mit zahlreichen Kindern, bei denen nach Lage der Verhältniſſe vorauszuſehen iſt, daß ſie ſich in einer ſeibſt gemieteten Wohnung auf die Dauer nicht behaupten können. Die unter 1, 1a und b aufgeführten Fa⸗ milien, welche eine eigene Wohnung in der vorgeſchriebenen Friſt (von 4 Wochen) nicht gefunden haben, mit der Maßgabe, daß die⸗ ſelben auch weiter angehalten werden, ſich mit möglichſter Beſchleunigung ein ander⸗ weites Unterkommen zu beſchaffen. III. Abweichungen von dieſen Grundſätzen in Einzelheiten bedürfen der Genehmigung der „Armendirertion-- — 1 — Genehmigt durch Gemeindebeſchluß vom 5./11. März 1908 — Stadtverordnetenvorlagen S. 150 und 157. Charlottenburg, den 17. September 1909. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Kaufmann. r , . Druck von Adolf Gertz 6. m. b. 9., Charlottenburg.