e Der Anſtellung des bisherigen Lehrers der hieſigen XXIII. Gemeindeſchule Karl Kieſche als ſtädtiſchen Beamten (Lehrer der Fort⸗ bildungsſchule) auf Lebenszeit wird zuge⸗ ſtimmt. In die beim Ord. Kap. IV Abſchnitt 2 Nr. 14 des Etats für 1909 vorgeſehene Stelle eines Lehrers der Fortbildungsſchule für männliche Perſonen haben wir den bisherigen Lehrer der XXIII. Ge⸗ meindeſchule Karl Kieſche gewählt. Kieſche iſt bereits ſeit dem 1. Oktober 1906 an unſerer Fortbildungsſchule für männliche Perſonen mit gutem Erfolge nebenamtlich beſchäftigt. Ein Zeugnis des Vertrauensarztes über Kieſche befindet ſich Blatt 14 der Perſonalakten. Von einer nochmaligen Unterſuchung haben wir mit Rückſicht darauf, daß er bereits ſeit dem 1. Oktober 1905 im Schuldienſt unſerer Stadt angeſtellt iſt, Abſtand genommen. Das Weitere über ſeine perſönlichen Verhältn iſſe iſt aus den Perſonalakten zu erſehen. Kieſche hat die Wahl angenommen. Seine An⸗ ſtellung erfolgt auf Lebenszeit und bedarf der Be⸗ ſtätigung durch den Regierungspräſidenten. Die Zuſtimmung der Stadtverordneterverſammlung zu der lebenslänglichen Anſtellung iſt erforderlich, weil Kieſche bereits das 37. Lebensjahr überſchritten hat (§ 2 des Ortsſtatuts vom 16./31. März 1900 betr. die Anſtellung der Beamten). Charlottenburg, den 14. September 1909. Der Magiſtrat. Matting u. i. V. VII Bs. 702. Samter. Druckſache Nr. 283. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten (Lehrer der Fortbildungsſchule). Urſchriftlich mit dem Perſonalheft Schäffer an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Radierers Ernſt Schäffer als ſtädtiſchen Beamten auf Lebens⸗ zeit (Lehrer an der Fortbildungsſchule) ge⸗ mäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu er⸗ klären. In die beim Ordin. Kap. IV Abſchnitt 2 Nr. 15 des Etats für 1909 vorgeſehene Stelle eines Lehrers der Fortbildungsſchule für männliche Perſonen haben wir den Radierer Ernſt Schäffer gewählt. Er unterrichtet ſeit November 1905 an dieſer Schule mit gutem Erfolge. Nach dem vertrauens⸗ örztlichen Zeugnis iſt er geſund und dienſttauglich. Das Weitere über ſeine perſönlichen Verhältniſſe und ſeine beſondere Ausbildung für die Lehrtätig⸗ keit in der Fortbildungsſchule iſt aus dem Perſonal⸗ heft zu erſehen. Schäffer hat die Wahl angenommen. Seine Anſtellung erfolgt auf Lebenszeit und bedarf der Beſtätigung durch den Herrn Regierungs⸗Prä⸗ ſidenter.. Charlottenburg, den 20. September 1909. Der Magiſtrat. Matting Samter. 4. 1. B. VII Bs. 701. Druckſache Nr. 284. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten (Lehrer der Fortbildungsſchule). Urſchrif tlich mit dem Perſonalheft Radzyk an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Architekten Her⸗ mann Radzyk als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Lehrer der Fortbildungsſchule) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu er⸗ klären. In die beim Ordin. Kapitel IV Abſchn. 2 Nr. 13 des Etats für 1909 vorgeſehene Stelle eines Lehrers der Fortbildungsſchule für männliche Perſonen ac wir den Architekten Hermann Radzyk ge⸗ wählt Seit Oſtern 1907 unterrichtet er an unſerer Fortbildungsſchule für männliche Perſonen mit gutem Erfolge. Nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis iſt er geſund und dienſttauglich. Das Weitere über ſeine perſönlichen Verhältniſſe und den Gang ſeiner Ausbildung iſt aus dem Perſonalhefte zu erſehen. Der Architekt Radzyk hat die Wahl ange⸗ nommen. Seine Anſtellung erfolgt zunächſt auf Kündigung und bedarf der Beſtätigung durch den Herrn Regierungs⸗Präſidenten. Charlottenburg, den 29. September 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Samter. VII B. 3. 747. Druckſache Nr. 285. Vorlage betr. Anſtellung einer Beamtin Lehrerin der Mädchenfortbildungsſchule). Urſchriftlich mit dem Perſonalheft David an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung der Zeichenlehrerin Magda David als ſtädtiſche Beamtin auf Lebenszeit (Lehrerin an unſeren Mädchen⸗ fortbildungsſchulen) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. In die beim Ordin. Kapitel IV Abſchnitt 3 Nr. 6 des Etats für 1909 vorgeſehene Stelle einer Lehrerin an den Fortbildungsſchulen für Mädchen haben wir die Zeichenlehrerin Macda David gewählt. Sie unterrichtet ſeit Oſtern 1905 an unſerer Mädchenfortbildungsſchule II mit gutem Erfolge. Nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis iſt ſie geſund und dienſttauglich. Das Weitere über ihre perſön⸗ lichen Verhältniſſe, ihre Ausbildung und bisherige Tätigkeit iſt aus dem Perſonalheft zu erſehen. Die Zeichenlehrerin David hat die Wahl an⸗ genommen. Ihre Anſtellung erfolgt auf Lebenszeit. Charlottenburg, den 28. September 1909 Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Samter. vII B. 3. 817. 774