—— 483 — Druckſache Nr. 286. Vorlage betr. Feſtſetzung eines Ruhegehalts. Urſchriftlich nebſt Perſonalheft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das dem ehemaligen Feuerwehrmann Kleeßen zu gewährende Ruhegehalt wird vom 1. Oktober 1909 ab anderweit auf 1085 ℳ feſtgeſetzt. Die für das Rechnungsjahr 1909 erforderlichen Mittel in Höhe von 542,50 ſind dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Gelegentlich der am 1. Juli 1908 erfolgten Verſetzung des Feuerwehrmanns Kleeßen in den Ruheſtand haben wir von der im §8 der Ruhe⸗ gehaltsordnung der Feuerwehrmannſchaften aus⸗ geſprochenen Befugnis, dem Ruhegehaltsberech⸗ tigten an Stelle des Ruhegehaltes eine andere ſeinen Kräften entſprechende Beſchäftigung im ſtädtiſchen Dienſt zuzuweiſen, Gebrauch gemacht, indem wir Kleeßen als gelernten Arbeiter — Sattler der Bekleidungskammer — beſchäftigten. Dies war ohne weiteres angängig, da die Löhne der ge⸗ lernten Arbeiter die nämlichen waren, wie die Löhne der Feuerwehrleute. In dieſem Verhältnis iſt in⸗ zwiſchen bei der allgemeinen Aufbeſſerung der Ge⸗ hälter und Löhne inſofern eine Verſchiebung ein⸗ getreten, als die Löhne der gelernten Arbeiter hinter denen der Feuerwehrleute ganz bedeutend zurückgeblieben ſind. Infolgedeſſen ſind in dem vor⸗ liegenden Falle die Vorausſetzungen für eine ander⸗ weite Beſchäftigung, daß nämlich für die neue Be⸗ ſchäftigung ein Dienſteinkommen gewährt wird, welches dem Dienſteinkommen bei der Verſetzung in den Ruheſtand mindeſtens gleichkommt, nicht mehr gegeben. Außerdem empfiehlt ſich eine Weiterbeſchäftigung Kleeßens aus dem Grunde nicht, da er bei ſeinem Krankheitszuſtande nur noch als ein mindererwerbsfähiger Arbeiter zu betrachten iſt und ſeine Leiſtungen einer Bezahlung nach den neuen Lohnſätzen nicht mehr entſprechen. Wir haben deshalb davon Abſtand genommen, den Kleeßen noch weiter zu beſchäftigen. Kleeßen iſt am 1. Juli 1908 mit einem Ruhe⸗ 30. 1500 7 2 750 ℳ in den Ruheſtand verſetzt worden, das auf Grund der allgemeinen Aufbeſſerung der Löhne auf 2 — 1050 zu erhöhen iſt. Dieſem Betrage iſt infolge der Weiterbeſchäftigung Kleeßens im ſtädtiſchen Dienſt nach § 8 Abſ. 5 der Ruhegehaltsordnung 1/60 des zuletzt bezogenen Dienſteinkommens, d. i. 2100 dℳ hinzuzurechnen, ſodaß Kleeßen vom Tage ſeiner Entlaſſung aus dem ſtädtiſchen Dienſt ab ein Ruhe⸗ gehalt von — 1085 ℳ zu erhalten hat. Unſer Antrag entſpricht einem Beſchluſſe der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuer⸗ löſchweſen. 7 Charlottenburg, den 17. September 1909. Der Magiſtrat. Schuſt e hrus. XIvb. 563. gehalt von i. V. Gottſtein. 1 Drucſache 2er. 287. Borlage betr. Wahl der Beiſitzer und Stell⸗ vertreter für die Stadtverordneten⸗Ergänzungs⸗ wahlen im November 1909. [Urſchriftlich mit Handakten aan die Stadtverordnetenverſammlung zur Kenntnis und mit dem Antrage, für die 26 Wahlvorſtände der III. Wähler⸗ abteilung je 2 Beiſitzer und für jeden Beiſitzer 4 Stellvertreter, für die 4 Wahlvorſtände der II. Abteilung je 2 Beiſitzer und für jeden Beiſitzer 3 Stellvertreter und für die 4 Wahl⸗ vorſtände der I. Abteilung je 2 Beiſitzer und für jeden Beiſitzer 2 Stellvertreter, mithin 68 Beiſitzer und 248 Stellvertreter zu wählen. Die zu Wahlvorſtehern bzw. deren Stell⸗ vertreter ernannten Perſonen ſind in anliegender Nachweiſung aufgeführt. Charlottenburg, den 23. September 1909. Der Magiſtrat. Matting Gottſte in . 1. V. IV. 909. Bekanntmachung für die Lokalblätter. Mit Ende dieſes Jahres ſcheiden infolge Ablaufs der Wahlzeit aus der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung aus: A. von der III. Abteilung die Herren: Hirſch, Vogel 1, Gebert, Wilt, Ewald, Sellin, Otto und Dr. Spiegel, der inzwiſchen zum Stadtrat gewählt iſt; B. von der II. Abteilung die Herren Rackwitz, Scholz, der bereits ſein Mandat niedergelegt hat, Münch, Protze, Kaufmann, Lingner, Jachmann und Schwarz: C. von der I. Abteilung die Herren: Braune, Brode, Dr. Frentzel, Leben, Dr. Crüger, Ruß, Gredy und Dr. v. Liszt. Durch Niederlegung des Mandats iſt ferner im Laufe des Jahres ausgeſchieden Herr Liebe, gewählt von der III. Abteilung für die Wahlzeit 1908/13. Außerdem iſt für den zum Stadtrat gewählten Herrn Dr. de Gruyter vom 4. Bezirk der II. Abteilung für die Wahlzeit 1906/11 eine Erſatzwahl erforderlich. Es ſind ſomit 24 Ergänzungswahlen für die Wahlzeit 1910/15, 1 Erſatzwahl für die Wahlzeit 1908/13 und 1 Erſatzwahl für die Wahlzeit 1906/11 vorzunehmen. Als Wahltermine ſind feſtgeſetzt: A. für die 8 Wahlbezirke der III. Abteilung Montag, der 8. November 1909 von vormittags 9 Uhr bis nachmittags 8 Uhr, B. für die 4 Wahlbezirke der II. Abteilung Dienstag, der 9. November 1909 von vormittags 9 Uhr bis nachmittags 6 Uhr, C. für die 4 Wahlbezirke der 1. Abteilung Mittwoch, der 10. November 1909 von vormittags 9 Uhr bis nachmittags 4 Uhr, zu welchen die Wähler nach den weiter unten bezeichneten Lokalen hiermit berufen werden. Die Wahllokale werden um 8 bzw. 6 und 4 Uhr nachmittags geſchloſſen, und es werden nur die⸗