— 505 — Die Umwandlung einer Lehrerſtelle in den Kinder durch ein entſprechendes Syſtem von eeine Rektorſtelle im Etat für 1909 wird ge⸗ nehmigt. Am 11. Oktober d. J. haben wir das neue Schulhaus in der Sybelſtraße mit den Gemeinde⸗ ſchulen XXV/XXVI belegt und mit der Leitung dieſer Schulen die Rektoren Köppen und Schmidt beauftragt, welche bisher die in den Mietsräumen Lützower Straße 1/2 und in dem ſtädtiſchen Hauſe Bismarckſtraße 49 untergebrachten Klaſſen ge⸗ leitet haben. Die beiden letztgenannten Schul⸗ häuſer müſſen auch fernerhin mit Klaſſen belegt bleiben, ſo daß in die frei gewordenen Stellen neue Schulleiter einzuſetzen ſind. Im Etat für 1909 ſind die Mittel für eine Rektorſtelle — allerdings ſchon vom 1. April d. I. ab — vorgeſehen, außer⸗ dem noch eine Zulage von 600 ℳ für einen mit den Leitungsgeſchäften betrauten Lehrer. In Übereinſtimmung mit der Schuldeputation er⸗ achten wir es jedoch für zweckmäßiger, beide Stellen ſogleich wieder mit Rektoren zu beſetzen. Es iſt daher die Neuſchaffung noch einer zweiten Rektor⸗ ſtelle erforderlich. Dies kann unter Zuhilfenahme der im Etat Kapitel III Abſchnitt 5 Nr. 7 für 1909 vorgeſehenen Stellenzulage für einen Schulleiter durch Umwandlung einer zur Gründung zum 1. Ok⸗ tober d. JI. genehmigten, aber nicht zur Beſetzung gelangenden Lehrerſtelle in eine Rektorſtelle er⸗ folgen. Zur Verfügung ſtehen alsdann 1662,50 + 600 ℳ 2262,50 ℳ, die für die Beſoldung eines Rektors ausreichen. Es entſtehen hiernach aus dieſer Umwandlung einer Lehrer⸗ in eine Rektorſtelle gegenüber dem Etat keine Mehrkoſten. Beim Ord. I111—1—1 C 28 für 1909 wird das halbe Rektorgehalt erſpart. Charlottenburg, den 13. Oktober 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr Neufert. vII A2 548. Druckſache Nr. 297. Borlage betr. Einrichtung von A⸗Klaſſen an den Gemeindeſchulen. Urſchrift lich mit den Akten Fach 1 Nr. 81 Band 1 bis 1II1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Einrichtung von A⸗Klaſſen an den Gemeindeſchulen von Oſtern 1910 ab wird zugeſtimmt. Durch Gemeindebeſchluß vom 13./27. März 1907 ſind die ſeinerzeit vorgeſchlagenen Maßnahmen zur Hebung der Volksſchulen bezüglich der Grund⸗ klaſſen, der Normalklaſſen und B-Klaſſen genehmigt worden, während über die nachſtehend abgedruckten Vorſchläge bezüglich der A⸗Klaſſen beſondere Be⸗ ſchlußfaſſung vorbehalten blieb. Inzwiſchen ſind die Maßnahmen in den Grundklaſſen, Normal⸗ und B⸗Klaſſen zur Durch⸗ führung gelangt und haben ſich bewährt. Wie die B⸗Klaſſen für die langſameren und ſchwächeren Kinder durch einen ihren Kräften angepaßten Lehrgang Sorge tragen, ſo ſoll nun unterricht erteilt. auch für die auf der Volksſchule verbleibenden, über das Durchſchnittsmaß erheblich hinausragen⸗ Klaſſen geſorgt werden. Dieſe A⸗Klaſſen ſollen in 4 aufſteigenden Stufen mit je 1⸗jährigem Penſum zu einer über das Ziel der Volksſchule hinaus⸗ ragenden Bildung führen. Es ſoll jedoch nicht, wie es ſonſt wohl auf gehobenen und mittleren Schulen der Fall iſt, durch Zahlung von Schulgeld ein Platz geſichert werden, ſondern allein die Würdigkeit und Leiſtungsfähigkeit der Schüler nach dem Urteil der zuſtändigen Schulmänner ſoll den Zutritt zu dem A⸗Syſtem ermöglichen. Da man beſonders begabten Kindern bei normaler Anſpannung ihrer Kräfte etwas mehr Lehrſtoff bieten kann als Kindern mit nur mittlerer Bean⸗ lagung, ſo wird in den Lehrplan der A⸗Klaſſen neben den ſonſt in der Volksſchule gelehrten Unterrichts⸗ gegenſtänden unbedenklich eine Fremdſprache auf⸗ genommen werden können. Die Kinder werden alſo bei Erledigung des Penſums der A⸗Klaſſen eine Bildung empfangen, die etwa in der Mitte liegt zwiſchen derjenigen der normalen Volksſchule und der Realſchule. Wir hoffen, auf dieſe Weiſe dem Mittelſtande, insbeſondere dem Kaufmanns⸗ und dem Handwerkerberuf, mehr als bisher be⸗ fähigte und gründlich vorgebildete junge Kräfte zuzuführen. Bei Einrichtung der A⸗-Klaſſen würden die ſeit dem Jahre 1903 beſtehenden franzöſiſchen Unterrichtskurſe in Wegfall kommen. Zurzeit werden — ebenfalls bei der Verſetzung von Klaſſe IV nach III — 3 bis 5 von den Rektoren und Lehrern empfohlene beſonders tüchtige Kinder zu fran⸗ zöſiſchen Kurſen mit wöchentlich 4 Unterrichts⸗ ſtunden vereinigt. Wir haben die Freude gehabt, dadurch eine große Anzahl von würdigen und begabten Kindern binnen 4 Jahren ſoweit ge⸗ fördert zu ſehen, daß ſie einen leichten Schriftſteller überſetzen konnten und auch im mündlichen und ſchriftlichen Gebrauch der Sprache einige Übung zeigten. Dieſer Sprachunterricht wurde aber ne⸗ ben dem vollen lektionsplanmäßigen Schul⸗ Als wir ſeinerzeit die fran⸗ zöſiſchen Kurſe einrichteten, gingen wir von der Vorausſetzung aus, daß die Teilnehmer von einigen andern Unterrichtsſtunden befreit würden, allein die Königliche Regierung verſagte unſerm dahin gehenden Antrage die Zuſtimmung. Die Folge davon iſt, daß die Teilnehmer jetzt 34 bis 37 Unter⸗ richtsſtunden wöchentlich erhalten, bei Teilnahme am Konfirmanden⸗Unterricht ev. ſogar noch mehr. Das bedeutet eine nicht unerhebliche Mehrbelaſtung, die nur körperlich kräftigen Kindern zugemutet werden kann. Unſer Vorſchlag bezüglich der A-Klaſſen bezweckt nun, ebenſo wie an den mitt⸗ leren und höheren Lehranſtalten die Fremdſprache organiſch mit dem übrigen Schulunterricht zu verbinden und unter Beſchränkung der für Deutſch, Schreiben, Religion u. a. vorgeſehenen Stundenzahl wie an jenen die Geſamtzahl der Wochenſtunden auf etwa 30 bis 32 zurückzuführen. Mit der Errichtung von A⸗Klaſſen ſoll Oſtern 1910 zunächſt in den weſtlichen Gemeindeſchulen begonnen werden, weil hier die Maßnahmen zur Hebung der Volksſchulen bereits bis zum Schluß des 4. Schuljahres durchgeführt ſind. Im Falle der Bewährung würde die Einrichtung 2 Jahre ſpäter, alſo zu Oſtern 1912, auch auf den Oſten ausgedehnt werden, da dort die Sonderung der Kinder in Normal⸗ und B-Klaſſen, ſowie die andern neuen Maßnahmen erſt bis Oſtern 1912 ebenfalls