—— 513 — Dorl agen für die Ktadtverordneten- Berſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 301. Vorlage betr. untergrundbahn. Urſchriftlich mit den Akten Fach 21 Nr. 34 und Fach 21 Nr. 31 Band 1 und 2 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, I. Kenntnis zu nehmen, a) daß die Gemeinde Wilmersdorf durch Ge⸗ meindebeſchluß es abgelehnt hat, die von Dahlem, Wilmersdorf und der Hochbahn⸗ geſellſchaft zu erbauende Untergrundbahn durch die Uhlandſtraße nach dem Nollen⸗ dorfplatz zu führen, daß ſie vielmehr an dem bisherigen Projekt feſthält, die Bahn durch die Nürnberger Straße und die Nettelbeckſtraße zu erbauen, daß ferner die Gemeinde Wilmersdorf ſich bereit erklärt hat, über die Erbauung einer ſelbſtändigen Untergrundbahn durch den Kurfürſtendamm mit Charlottenburg in Verhandlung zu treten; zu beſchließen: Die Stadtverordnetenverſammlung erachtet nach wie vor den Vorſchlag des Herrn Miniſters der öffentlichen Arbeiten vom 5. Mai 1909 und den auf dieſen gegründeten Eini⸗ gungsvorſchlag Charlottenburgs zur Führung der von Wilmersdorf kommenden Bahn durch die Uhlandſtraße nach dem Nollendorfplatz im allſeitigen Intereſſe für den beſten und gerechteſten. Sie hält hieran ſo lange feſt, als nicht mit der Gemeinde Wilmersdorf eine Einigung auf einer andern, die Intereſſen Charlottenburgs in gleicher Weiſe berück⸗ ſichtigenden Grundlage zuſtande gekommen iſt. Zu dieſem Zwecke ermächtigt die Verſamm⸗ lung den Magiſtrat, in die von Wilmersdorf gewünſchte Verhandlung über die Erbauung einer ſelbſtändigen Bahn durch den Kur⸗ fürſtendamm ſofort einzutreten auf der Grund⸗ lage, a) daß für die zu erbauende ſelbſtändige Bahn an einem noch zu vereinbarenden Punkte direkter Anſchluß an die Bahn der Geſell⸗ ſchaft für elektriſche Hoch⸗ und Unter⸗ grundbahnen gewährt wird, b) daß die Linienführung der zur Aufloſung des Gleisdreiecks beſtimmten Erweiterungs⸗ linie über den Nollendorfplatz derart ſtatt⸗ findet, daß ein Anſchluß der Schöneberger Bahn mittels eines Gemeinſchaftsbahn⸗ hofs am Nollendorfplatz ſichergeſtellt wird. +1. 1. Das Beſtreben unſerer Gemeindekörper⸗ ſchaften, unſerer Nachbargemeinde Wilmersdorf entgegenzukommen, um die Ausführung des ge⸗ wünſchten Schnellbahnbaues zu beſchleunigen, iſt geſcheitert. Die Gemeindekörperſchaften in Wil⸗ mersdorf haben in der ungewöhnlichen Form eines der Städteordnung unbekannten en dgültigen Gemeindebeſchluſſes die Einigung auf der von uns angebotenen, vom Herrn Miniſter der öffentlichen Arbeiten befürworteten Grundlage abgelehnt. Wilmersdorf erklärt ſich mit der angebotenen Führung der Untergrundbahn durch die Uhland⸗ ſtraße nicht einverſtanden und hält an ſeinem bis⸗ herigen Projekte feſt. Es verlangt die Zuſtimmung zu einer Bahn durch die Nürnberger⸗ und Nettelbeck⸗ ſtraße. Daneben und unabhängig von dieſem Ver⸗ langen erklärt ſich Wilmersdorf bereit, über den Bau einer ſelbſtändigen Bahn durch den Kurfürſten⸗ damm zu verhandeln. Dies iſt das Ergebnis der von uns im Anſchluß an den Beſchluß der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung vom 22. September d. I. aufgewendeten Bemühungen, den Streit mit Wilmeradorf zu beenden. Wir könnten uns mit dieſer Mitteilung begnügen und an ſie unſere Vor⸗ ſchläge knüpfen. Wir tun dies nicht, weil wir Ge⸗ legenheit nehmen wollen, über den Gang der Dinge zu berichten, der ſich an unſeren Gemeinde⸗ beſchluß vom 22. September d. I. anſchloß. 2. a4) Den Inhalt unſeres Gemeindebeſchluſſes teilten wir dem Herrn Miniſter der öffentlichen Arbeiten mit. Wir baten um die Erwägung, ob nicht zugunſten der Beilegung des ſchwebenden Streitfalles eine vermittelnde Einwirkung auf die Beteiligten im Sinne unſeres Beſchluſſes möglich und zuläſſig ſei. Die Antwort auf dieſe Bitte war eine Verfügung des Herrn Polizeipräſidenten in Berlin vom 4. Oktober 1909. Sie überläßt es den Beteiligten ſel b ſt „die durchaus erwünſchte Einigung“ herbeizuführen. Die Ergebnisloſigkeit der früheren vom Herrn Miniſter der öffentlichen Arbeiten angeordneten Einigungsverhandlungen iſt als Grund für die Ablehnung vermittelnder Ein⸗ wirkung angegeben. Für die zwiſchen den Ge⸗ meinden Wilmersdorf und Charlottenburg zu führenden Einigungsverhandlungen iſt eine Friſt von 4 Wochen feſtgeſetzt. Dieſe Feſtſetzung iſt vom Polizei⸗Präſidium unter Hinweis auf die An⸗ weiſung des Herrn Miniſters geſchehen, die ſagt: „Sofern in angemeſſener Zeit eine Verſtändigung nicht erzielt werde, müſſe es bei der Zulaſſungs⸗ entſcheidung für die durch die Nürnberger⸗ und Nettelbeclſtraße projektierte Bahn das Bewenden behalten.“ Für die Dauer der feſtgeſetzten Friſt iſt