—— 514 — die Entſcheidung über die Genehmigung der Wil⸗ Situation in keiner Weiſe. Er ſcheint vielmehr mit mersdorfer Bahn ausgeſetzt. Die an uns ge⸗ richtete Verfügung war Wilmersdorf bekanntge⸗ geben. b) Wir wollten unter allen Umſtänden die Friſt einhalten. Gleich nach Empfang der Verfügung vom 4. Oktober haben wir uns mit Wilmersdorf auf kürzeſtem Wege in Verbindung zu ſetzen ver⸗ ſucht. Durch fortgeſetzte Fernſprechanrufe, die ſich an die beiden Wilmersdorfer Bürgermeiſter richteten verſuchten wir einen Termin zu einer verſtändigenden Ausſprache zu vereinbaren. Am Donnerstag den 7. nachmittags, Freitag, den 8. vor⸗ und nach⸗ mittags, ſowie Sonnabend, den 9. vormittags haben wir zu wiederholten Malen einen Anſchluß geſucht. Dieſe Verſuche mißlangen. Wir mußten deshalb auf ſchriftlichem Wege die gewünſchte Ausſprache erbitten. Dieſes Schreiben iſt dem Magiſtrat in Wilmersdorf, am Sonnabend, den 9. mittags, zugeſtellt. Als wir bis Mittwoch, den 13., trotz telephoniſcher Erinnerung keinen Beſcheid er⸗ hielten, haben wir durch beſonderen Boten die Er⸗ innerung wiederholt. Hierauf erhielten wir am 14. Oktober die Nachricht, daß zunächſt die Be⸗ ſchlußfaſſung der Stadtverordneten⸗Verſammlung über unſeren Vorſchlag herbeigeführt werden müſſe. Der Beſchluß der Wilmersdorfer Stadtverordneten⸗ verſammlung wurde uns am 21. Oktober mitgeteilt. Mit der Mitteilung erhielten wir eine Einladung zu einer Verhandlung auf den 23. Oktober. Als Gegenſtand der Verhandlung wurde bezeichnet der Bau einer Bahn, die in Halenſee beginnt und durch den ganzen Kurfürſtendamm hindurchführt. Dieſe Bahn ſoll ſelbſtändig ſein von der durch die Nürnberger Straße zu erbauenden Bahn und neben dieſer ausgeführt werden. Wir ſind der Einladung zur Verhandlung gefolgt. Dieſe Verhandlung hatte das auffallende, uns aber nicht überraſchende Er⸗ gebnis, daß abgeſehen von dem Vorſchlage ſelbſt irgend etwas Neues über den Vorſchlag nicht zu erfahren war. Es lag weder eine Wirtſchaftlichkeits⸗ berechnung noch ein Projekt vor. Die Vertreter von Wilmersdorf lehnten es deshalb ab, über dieſes Projekt als über eine Kompenſation für die durch das andere Projekt beanſpruchte Zuſtimmung zur Benutzung Charlottenburger Straßen zu verhandeln. Sie erklärten vielmehr, daß beide Projekte in keinerlei Zuſammenhang ſtünden, und daß ſie es ablehnten, beide Projekte miteinander zu verbinden. Als Grund für dieſe Ablehnung führten die Ver⸗ treter Wilmersdorfs an, daß die Ausarbeitung der Projekte und der Wirtſchaftlichkeitsberechnungen für die ſelbſtändige Kurfürſtendammbahn und die Verhandlung über den Wilmersdorfer Vorſchlag noch Jahr und Tag dauern könnten. Bei dieſer Ablehnung blieben die Vertreter Wilmersdorfs auch ſtehen, als ihnen mitgeteilt wurde, daß es nicht nur für die Charlottenburger Entſcheidung, ſondern auch für die Ergänzungsbehörde wichtig ſein müſſe, zu wiſſen, ob das Vergleichsangebot annehmbar ſei oder nicht, und ob insbeſondere das Angebot einen Ausgleich für die widerſtreitenden Intereſſen Charlottenburgs biete. Als Reſultat der Beſprechung übernahm es Wilmersdorf, durch ſein Bauamt Projekte und Wirtſchaftlichkeitsbe⸗ rechnung aufzuſtellen. ) Der völlig unbeſtimmte Vorſchlag Wil⸗ mersdorfs ſtellt keine hinreichende Grundlage für eine Beſchlußfaſſung dar. Er klärt die durch die Ablehnung unſeres Einigungsvorſchlages geſchaffene verhandeln. eines Gemeinſchaftsbahnhofs vor. Rückſicht auf das in der Verfügung des Herrn Polizei⸗Präſidenten angekündigte Präjudiz zu der von Wilmersdorf begehrten Folge zu führen, daß die Genehmigung für die Bahn nach dem Nürnberger Platz nunmehr ausgeſprochen wird. Wir erachten dieſe von Wilmersdorf angeſtrebte Konſequenz trotzdem nicht für eingetreten. Die nicht durch unſere Schuld veranlaßte Unmöglich⸗ keit, die feſtgeſetzte Friſt einzuhalten, kann und darf nicht der Stadt Charlottenburg zum Nachteil gereichen. Sie kann gerechterweiſe nur auf Wil⸗ mersdorf zurückfallen. Gegenüber der hinhaltenden Stellungnahme Wilmersdorfs auf unſeren Eini⸗ gungsvorſchlag hatten wir ſchon vor der Mitteilung von den Beſchlüſſen der Wilmersdorfer Ge⸗ meindekörperſchaften den Herrn Miniſter gebeten, eine von uns nicht verſchuldete Nichteinhaltung der Friſt uns nicht zum Schaden zuzurechnen. Wir könnten uns deshalb begnügen, dem Herrn Miniſter zu berichten, daß nicht durch unſere Schuld eine Einigung bisher nicht erzielt iſt und ihn zu bitten, die Genehmigung auszuſetzen, bis wenigſtens in dem Ergänzungsverfahren über die Anträge der Hochbahngeſellſchaft Entſcheidung ge⸗ troffen iſt. Wir beſtreiten zwar noch immer aus voller Überzeugung, daß das Ergänzungsverfahren das geſetzlich geordnete Verfahren ſei, in dem über unſeren Widerſpruch zu entſcheiden iſt. Sollte dies dennoch der Fall ſein, ſo haben wir das Vertrauen, daß die Ergänzungsbehörden die Berechtigung unſeres Standpunktes anerkennen werden. Wir laſſen uns hierbei von der Erwägung leiten, daß das Angebot einer Einigung auf einer Grundlage, die der Herr Miniſter vorgeſchlagen hat, kein Mißbrauch unſeres kommunalen Verfügungsrechts ſein kann, um ſo weniger, als der Herr Miniſter in der Begründung für ſeinen Vorſchlag die von uns betonten kommunalen Intereſſen als be⸗ rechtigt ausdrücklich anerkannt hat. Woir wollen trotzdem die Einigung immer wieder verſuchen und ſind bereit, dem von Wilmersdorf ange⸗ regten Gedanten zu folgen und über den Bau einer ſelbſtändigen Bahn durch den Kurfürſtendamm zu Als unverrückbare Grundlage für dieſe Verhandlungen betrachten wir zweierlei: 1. Den direkten Anſchluß der im Kurfürſten⸗ damm zu erbauenden ſelbſtändigen Bahn an die Bahn der Hochbahngeſellſchaft. 2. Die Sicherung des direkten Anſchluſſes der Schöneberger Bahn am Nollendorfplatz an die zur Auflöſung des Gleisdreiecks be⸗ ſtimmte Erweiterungslinie der Hochbahn⸗ geſellſchaft. In der erſten Bedingung ſehen wir die Sicher⸗ ſtellung der Vertehrsintereſſen des Kurfürſten⸗ damms. Dieſe Sicherſtellung ſoll durch einen Anſchluß der Kurfürſtendammbahn an die Bahn der Hochbahngeſellſchaft erfolgen. Nur durch einen Anſchluß an die Bahn der Hochbahngeſellſchaft wird eine ſofort zu erreichende direkte Verbindung nach Berlin hergeſtellt. Der Vorſchlag der Führung der Auflöſungsbahn durch die Uhlandſtraße ſah dieſen Anſchluß an der Uhlandſtraße vermittels Es iſt nicht ausgeſchloſſen, daß ein Anſchluß an die Unter⸗ grundbahn der Hochbahngeſellſchaft an einer an⸗ deren Stelle als an der Uhlandſtraße erfolgt. Der Punkt dieſes Anſchluſſes hängt von der Führung