— 1521: — Treppe bei der Fahrt von Berlin nach Charlotten⸗ burg. 5) A⁴ uf der Bahn vom Kurfürſten⸗ 7.2 damm Ecke Uhlandſtraße. 4. In der Richtung nach dem Leipziger Platz findet ein direkter Verkehr nicht ſtatt. Es muß entweder am Wittenbergplatz oder am Gleisdreieck umgeſtiegen werden. Am Wittenbergplatz durch oberirdiſche Treppenanlagen, am Gleisdreieck durch Hinabſteigen einer Treppe bei einer Fahrt nach Berlin und Hinaufſteigen einer Treppe bei einer Fahrt von Berlin. 3. In der Richtung nach der Warſchauer Brücke findet ein direkter Zugvertehr in Abſtänden von 5 Minuten ſtatt. 10 II. Für Wilmersdorf. 2 a) In der Richtung nach dem Leipziger Platz findet ein direkter Zugverkehr oder mindeſtens ein Umſteigeverkehr von demſelben Bahnſteig ſtatt, auf dem die Reiſenden nach Berlin von Wilmersdorf ankommen bzw. die Reiſenden nach Wilmersdorf von Berlin ankommen. pb) In der Richtung nach der Warſchauer Brücke findet ein Umſteigeverkehr entweder am Wittenbergplatz oder am Gleisdreieck in derſelben Weiſe ſtatt, wie für die vom Kurfürſtendamm kommenden Reiſenden (vgl. I b 4). Neben dieſer Verkehrsregelung, die ſich aus den Beziehungen der Bahnen der Hochbahngeſell⸗ ſchaft der O⸗Linie und der C⸗Linie mit ihrer Ab⸗ zweigung nach Wilmersdorf ergibt, iſt hervorzu⸗ heben, daß unſer Vorſchlag auch den Intereſſen Schönebergs durch Leitung der vom Kur⸗ fürſtendamm kommenden Oſtlinie über den Nollen⸗ dorfplatz entſpricht. Dort kann ſich die Schöne⸗ berger Bahn durch einen Gemeinſchaftsbahnhof an die Oſtlinie anſchließen, derart, daß eine Ein⸗ ſchiebung direkter Züge nach dem Oſten möglich iſt. Wird die Schöneberger Bahn nach der Behren⸗ oder Friedrichſtraße fortgeſetzt, dann iſt für die Kurfürſtendammlinie ein Anſchluß nach jener Richtung gegeben. 5. Die einzelnen Bedingungen für die von uns vorgeſchlagene Zuſtimmung enthält unſer unten abgedruckter Beſchluß. Wir bemerken hierzu folgendes: Die Ziffer I des Beſchluſſes findet in den bisherigen Ausführungen ihre Erläuterung. Die Ziffer 11 mußte aufgenommen werden, da für die Bahn durch den Kurfürſten⸗ 1% endgültige Einzelentwürfe noch nicht vor⸗ iegen. 3u III. Die Geſtaltung des Gemeinſchafts⸗ bahnhofs auf dem Nollendorfplatz iſt von Verhand⸗ lungen der Gemeinde Schöneberg mit der Hoch⸗ bahngeſellſchaft abhängig. Unſere Zuſtimmung für den Gemeinſchaftsbahnhof kann erſt erteilt werden, nachdem auch die Gemeinde Schöneberg eine ſolche bei uns beantragt hat. Um die Inter⸗ eſſen der Gemeinde Schöneberg zu ſichern, haben wir der Hochbahngeſellſchaft die Verpflichtung aufgelegt, den Gemeinſchaftsbahnhof auf unſer Verlangen zu bauen. Die Hochbahngeſellſchaft hat den Entwurf im Einvernehmen mit Schöneberg aufzuſtellen. Bei mangelnder Einigung hat die Aufſichtsbehörde die Entwurfsgeſtaltung zu be⸗ ſtimmen. In jedem Fall bedarf aber der Entwurf auch noch unſerer Zuſtimmung. Zu IV. Zur Verbeſſerung der Verkehrs⸗ verhältniſſe in dem Teil des Kurfürſtendamms weſtlich der Uhlandſtraße bietet ſich die Möglichkeit, die Bahn der Hochbahngeſellſchaft beliebig weit fortzuſetzen. Daneben haben wir uns die Möglich⸗ keit geſichert., eine ſelbſtändige Bahn an die Bahn der Hochbahngeſellſchaft anzuſchließen. Wir be⸗ halten uns vor, wegen der Fortſetzung der Bahn der Hochbahngeſellſchaft oder Erbauung einer be⸗ ſonderen Bahn mit den intereſſierten Gemeinden Wilmersdorf, Schmargendorf und Grunewald zu verhandeln. Ziffer vund v1I dienen der Sicherung unſerer beſonderen Intereſſen an der Unter⸗ bringung ſtädtiſcher Anlagen in den Straßen und an der Erhaltung des Baumbeſtandes. Ziffer vII und III rechtfertigen ſich dadurch, daß wir den Bahnbau ſelbſt angeregt haben und ihn verlangen. Wir ſind übrigens der Anſicht, daß Anſprüche der allein in Betracht kommenden Weſtlichen Vorortbahn auf Erſatz von Ausfällen der Betriebseinnahmen aus dem Betrieb der Untergrundbahn nicht zu befürchten ſind. Der Straßenbahnverkehr und die Einnahmen aus ihm werden durch die Untergrundbahn nicht beein⸗ trächtigt. Es beſteht auch kein Erſatzanſprüche begründendes monopolartiges Recht der Weſt⸗ lichen Vorortbahn. Schließlich wird zu berück⸗ ſichtigen ſein einmal, daß die Untergrundbahn nach dem Kurfürſtendamm im öffentlichen Intereſſe zur Auflöſung des Gleisdreiecks gebaut wird, ferner, daß die Untergrundbahn endlich die Ver⸗ kehrsverhältniſſe am Kurfürſtendamm verbeſſert, deren Verbeſſerung trotz aller Bemühungen von der Straßenbahngeſellſchaft deshalb nicht zu er⸗ langen war, weil ihr eine Einführung von Linien nach Berlin CO nicht mehr geſtattet wurde. Zu IX. Wir beanſpruchen ein Entgelt (Ab⸗ gabe) nur für die hinzutretende Auflöſungslinie bis zum Wittenberplatz und die Anſchlußſtrecke nach dem Nürnberger Platz. Wir haben es bei dieſen Strecken bei der beſtehenden Abgabenquote von dem Bruttoertrag des Geſamtverkehrs be⸗ wenden laſſen. Dagegen haben wir geglaubt, auf Abgaben für die Strecke vom Wittenbergplatz nach der Uhlandſtraße verzichten zu können. Dieſe Strecke wird vorausſichtlich keine Überſchüſſe abwerfen und erheiſcht in den erſten Jahren erhebliche Zu⸗ ſchüſſe hauptſächlich deshalb, weil die ganzen Züge mit voller Wagenzahl von Berlin 0 bis zur Uhland⸗ ſtraße geführt werden müſſen. Zu X. Die Erwägungen zu IX ſind auch für die Geſtaltung der Bedingung zu X ausſchlag⸗ gebend geweſen. Für die hinzutretenden Strecken iſt ein Zuſatzpreis nicht feſtgeſetzt. Lediglich für die vorläufig nicht rentable Strecke vom Wittenberg⸗ platz nach der Uhlandſtraße iſt ein Zuſatzpreis für angemeſſen erachtet, da der Wert dieſer Strecke durch die im Hauptvertrage für die Preisbemeſſung maßgebende Ertragskapitaliſierung vorausſichtlich nicht voll abgegolten werden würde. 3u XI. Dieſe Bedingung ſoll die Ver⸗ beſſerung der Verkehrsverhältniſſe am Kurfürſten⸗ damm gleichzeitig mit der Verbeſſerung der Wil⸗ mersdorfer Verkehrsverhältniſſe durch eine Unter⸗ grundbahn ſichern. Bis zur Auflöſung des Gleis⸗ dreiecks wird mindeſtens ein Pendelverkehr, ähnlich wie auf der Strecke vom Reichskanzlerplatz nach der Bismarckſtraße möglich ſein.