—— 529 Breslau, Frankfurt a. Main, Königsberg i. Pr., eingeführt für das geſamte ſtädtiſche Mobiliar Magdeburg, München, Nürnberg, Stettin, an den Rat der Stadt Chemnitz, Dresden, Leipzig, an den Senat der freien Reichsſtadt Bremen und Hamburg, an den Oberbürgermeiſter in Köln und Düſſeldorf und an das Stadtſchultheißenamt in Stuttgart gerichtet worden: 21 Sind die ſtädtiſchen Gebäude und Mobilien bei privaten oder bei öffentlichen Feuer⸗ verſicherungsanſtalten gegen Brandſchaden verſichert, oder hat die Stadt Selbſtver⸗ ſicherung? 4 — 2. Beſteht im Falle der Selbſtverſicherung dieſe auch für beſonders feuergefährliche Betriebe, z. B. Gasanſtalten und Elektrizitätswerke? . In welcher Weiſe erfolgt im Falle der Selbſt⸗ verſicherung die Deckung etwaiger Brand⸗ ſchäden? Sind zu dieſem Zwecke beſondere Fonds vorhanden und wie werden dieſe gebildet und ergänzt? Wieviel beträgt der Geſamtverſicherungswert a) der Immobilien? b) der Mobilien? Das Ergebnis der Umfrage ſtellt ſich wie folgt: Für die ſtädtiſchen Gebäude beſteht in den meiſten Städten Verſicherung bei öffentlichen Verſicherungs⸗Anſtalten, während das Mobil i ar im allgemeinen bei privaten Geſellſchaften ver⸗ ſichert iſt. Nur in Bremen und in Königsberg (ſiehe jedoch Anderung am Schluß dieſes Berichts) iſt das geſamte ſtädtiſche Eigentum bei privaten Geſellſchaften verſichert. Auch für Frankfurt a. M. trifft dies zum größten Teil zu, doch iſt hier ein Drittel des Gebäudewertes des ſtädtiſchen Opern⸗ hauſes und des Schauſpielhauſes nicht verſichert. Ferner ſind nicht verſichert die ſtädtiſchen Mobilien in Stettin und in Hamburg. Ausgenommen ſind in Hamburg jedoch einige beſonders wertvolle Objekte z. B. Sammlungen. In dieſen drei Städten (Frankfurt a. Main, Stettin, Hamburg) müſſen etwaige Brandſchäden aus laufenden Mit⸗ teln gedeckt werden, beſondere Fonds beſtehen hierfür nicht. Beſondere Fonds für die Selbſt⸗ 1. verſicherung ſind nur in Berlin, Leipzig und Dres⸗ den gebildet. In Berlin beſteht die Selbſtverſiche⸗ rung für die Gebäude, das Inventar und die Maſchinen ſämtlicher Gasanſtalten, ſoweit die Gebäude nicht innerhalb des Weichbildes liegen und daher bei der ſtädtiſchen Feuer⸗Sozietät verſichert werden müſſen. Der zur Deckung von Brandſchäden vorhandene Fonds betrug zur Zeit der Auskunft vom 31. Juli 1905 1 418 530 ℳ, er kann aber auch zur Erweiterung der Gasanſtalten verwendet werden (was ſpäter geſchehen iſt). Zur Ergänzung des Fonds werden Prämien erhoben, die nach gewiſſen Prozentſätzen von dem Anſchaffungswerte der Gebäude oder des Mobiliars berechnet werden, zur Zeit der Anfrage jährlich etwa 100 000 ℳ. In Dresden umfaßt die ſeit dem Jahre 1881 beſtehende Selbſtverſicherung nur die Einrichtungsgegenſtände der Gaswerke. Es wird jedoch die Abſicht erwähnt, ſie auf die beweglichen Gegenſtände der Waſſer⸗ und Elek⸗ trizitätswerke auszudehnen. Brandſchäden werden durch einen Feuerkaſſenfonds gedeckt, zu dem jährliche Beiträge von etwa 2% des Verſicherungs⸗ wertes erhoben werden. Dieſer Fonds hatte ſeinerzeit eine Höhe von 207 000 ℳ erreicht. In Leipzig iſt die Selbſtverſicherung ſeit 1902 (ſoweit die bisherige Verſicherung bei Privat⸗ geſellſchaften, die nicht erneuert wird, bereits abgelaufen iſt) mit Ausnahme 2a) der Waren der Standinhaber der Markthalle, b) der Pfänder im Leihhauſe, c) der Lagergüter im Lagerhofe, die bei Privat⸗ geſellſchaften verſichert bleiben. Nur zum Teil ſind in Selbſtverſicherung ge⸗ nommen das Mobiliar des Muſeums mit 300%, des Stadttheaters mit 35%, der Gasanſtalten mit 20% des Geſamtverſicherungswertes. Die über⸗ ſchießenden Beträge ſind bei Privatgeſellſchaften in Deckung gegeben. Die an den Selbſtverſicherungs⸗ fonds zu zahlende Gebühr beträgt in der Regel 1% und iſt auf 5 Jahre unter Anrechnung des fünften Jahres als Freijahr vorauszuzahlen. Bei der Bildung des Fonds wurden dieſem 30 000 ℳ, die aus den Überſchüſſen der Sparkaſſe entnommen wurden, als Grundſtock überwieſen. Leipzig. Der Rat der Stadt Leipzig hat uns ſeine Akten zur Verfügung geſtellt; aus dem Rats⸗ ſchreiben an die Stadtverordneten d. d. Leipzig, den 24. Mai 1902 war folgendes intereſſante Material zu entnehmen: Seit dem Jahre 1892“ ſind zur Verſicherung des ſtädtiſchen Mobi⸗ liars gegen Feuers⸗ und Exploſionsgefahr im Durchſchnitt jährlich rund 21 000 ℳ“ an Privat⸗ verſicherungsgeſellſchaften gezahlt. Die Geſamt⸗ ſumme der Ausgaben für Mobilienverſicherung wird auf 475 000 berechnet, wobei aber Zinſen und Zinſeszinſen ganz außer Anſatz geblieben ſind. Demgegenüber wird die Tatſache hervorgehoben, daß in den letzten 14 Jahren überhaupt keine Vergütung für Brandſchaden von einer Ver⸗ ſicherungsgeſellſchaft gezahlt worden iſt, und daß auch in den vorhergehenden Jahren (ſeit 1867) nur im Krankenhaus und in der Gasanſtalt einige Brände kleineren Umfanges ſtattgehabt haben, . deren Anlaß als Entſchädigung gezahlt worden ind . im Krankenhauſe zu Sanct Jacob ins⸗ geſamt . 7 954 % in der Gasanſtalt I in den Jahren 1882, 1884, 1888 zuſammen 17 765 „ alſo insgeſamt nicht mehr als 25 719 ℳ. Es ſei alſo nur ein verſchwindend kleiner Teil der für die Feuerverſicherung aufgewendeten erheblichen Sum⸗ men in die ſtädtiſchen Kaſſen zurückgefloſſen. Daß dies nicht nur für die dortige Verwaltung, ſondern allgemein zutreffe, darauf geſtatte die überaus günſtige Lage der deutſchen Verſicherungsgeſell⸗ ſchaften einen nach dem Ermeſſen des Rates zwingenden Schluß. Dieſe Geſellſchaften ſeien durchgehends mit einem verhältnismäßig niedrigen Grundkapital ausgeſtattet, das überdies meiſt nicht voll eingezahlt ſei, vielmehr ſei häufig der bis auf 80% des Nennwertes lautende Reſtbetrag in Solawechſeln der Aktionäre oder in Wertpapieren hinterlegt. Gleichwohl ſei es dieſen Geſellſchaften ausnahmslos gelungen, aus den Prämien ihrer Verſicherten beträchtliche Reſerven anzuſammeln und alljährlich einen erheblichen Reingewinn zu erzielen. Zur Begründung deſſen werden die ſich auf das Jahr 1900 beziehenden Ziffern betreffend * Lielleicht liegt hier ein Schreibfehler in der Abſchrift vor; ſoll wohl heißen 1880 oder 1882. s Die Zahlen ſind im einzelnen nicht kontrollierbar.