— 530 — 1. das voll eingezahlte Stammkapital, 2. die Geſamtſumme der vielfach in verſchiedene Spezialfonds zerfallenden Reſerven, 3. den Reingewinn von insgeſamt 16 Geſellſchaften aufgezählt und mit folgender Schlußbetrachtung begleitet: „Beim Anblick dieſer Zahlen drängt ſich der Gedanke geradezu auf, ob es denn nicht möglich ſein ſollte, für eine große öffentliche Körperſchaft, die nicht auf Verteilung von Dividenden ausgeht und keine Aufwendungen zur Gewinnung von Verſicherungsnehmern zu machen hat, durch jähr⸗ liche, den üblichen Prämienſatz nicht überſteigende Rücklagen eine dem Werte des ihr gehörigen Mobiliars entſprechende Reſerve zu bilden.“ Zur Weiterprüfung der Angelegenheit hat — allerdings unter Beſchränkung auf die Mobi⸗ li ar verſicherung — auch der Rat der Stadt Leipzig eine Umfrage veranſtaltet und unterſcheidet nach dem Ergebnis ſeiner Ermittlungen folgende 4 Gruppen: 1. Verwaltungen, die ihr geſamtes Mobiliar bei Privatverſicherungsgeſellſchaften verſichert haben, . Verwaltungen, die ihr geſamtes Mobiliar unverſichert laſſen und auch keine Selbſt⸗ verſicherungsfonds bilden, . Verwaltungen, die grundſätzlich ihr Mobiliar verſichern, aber bei beſtimmten Objekten aus irgendeinem Grunde der Selbſtverſiche⸗ rung den Vorzug geben, Verwaltungen, deren Mobiliar grundſätzlich unverſichert gelaſſen wird, die aber aus⸗ nahmsweiſe einen Teil davon verſichern mit dem Hinzufügen, daß Verwaltungen, die für das geſamte Mobiliar die Verſicherung unterlaſſen und einen das geſamte Mobiliar umfaſſenden Verſicherungs⸗ fonds bilden, nicht bekannt geworden ſeien. Unter der erſten Gruppe werden zunächſt die beiden ſächſiſchen Großſtädte Dresden und Chemnitz und von preußiſchen Städten Breslau, Köln, Hannover, Magdeburg aufgeführt. Aus der bayriſchen Hauptſtadt München wird mit⸗ geteilt, daß dort ſämtliches Mobiliar nur bei einer einzigen Geſellſchaft gegen Feuersgefahr verſichert ſei und daß man die Frage der Selbſtverſicherung und die Gründung eines Fonds ſchon mehrmals in Erwägung gezogen, jedoch davon Abſtand ge⸗ nommen habe mit Rückſicht darauf, daß einerſeits die Gemeinde große Riſiken (insbeſondere Lager⸗ häuſer, Leihanſtalten uſw.) wegen der hohen auf dem Spiele ſtehenden Summen nicht in Selbſtverwaltung nehmen könne, anderſeits aber die Verſicherungsgeſellſchaften, wenn ihnen die gefahrloſeren Riſiken entzogen und dagegen nur die gefährlicheren übertragen würden, eine weit höhere Prämie verlangen oder gar die Ubernahme ſolcher Verſicherungen gänzlich ablehnen würden. Zur zweiten Gruppe zählen ausſchließlich Staats⸗ Behörden und Unternehmungen, darunter Reichs⸗ gericht, Kaiſerliche Oberpoſtdirektion, Königlich ſäch⸗ ſiſche Eiſenbahnbetriebsdirektion und andere ſäch⸗ ſiſche Zivil⸗ und Militärbehörden, endlich auch die Univerſität Leipzig, bei der eine Verſicherung der Sammlungen und des Mobiliars mit Zuſtimmung der Ständeverſammlung grundſätzlich ſeit 1883 nicht mehr ſtattfindet. Unter der dritten Gruppe werden erwähnt die Stadt Berlin, welche zwar 10 den geſamten ſtädtiſchen Mobiliarbeſitz gegen Feu⸗ ers⸗ und Exploſionsgefahr verſichert, bezüglich des Mobiliars der ſtädtiſchen Gaswerke aber mit Rückſicht auf die durch das große Riſiko und die große Exploſionsgefahr von den Verſicherungs⸗ geſellſchaften früher überaus hoch normierten Prä⸗ mienſätze ſich zur Selbſtverſicherung veranlaßt geſehen habe; außerdem die Stadt Frankfurt a. Main, hinſichtlich der anteiligen Selbſtverſicherung für das Mobiliar des Opern⸗ und Schauſpielhauſes. Unter der vierten Gruppe wird aus einer Auskunft der Finanz⸗Deputation zu Hamburg mitgeteilt, daß im allgemeinen eine Verſicherung des dem Hamburgiſchen Staate gehörigen Mobiliars gegen Feuerſchaden ſeit dem Jahre 1897 nicht mehr ſtattfinde und ein beſtimmter durch erſparte Prä⸗ mienbeträge gebildeter Fonds nicht beſtehe, daß aber bezüglich einzelner beſonders wertvoller Gegen⸗ ſtände, den Bibliotheken, Gemälde⸗ und Kunſt⸗ ſammlungen uſw. — mit einem aus 20 Ver⸗ ſicherungsgeſellſchaften beſtehenden Konſortium eine Verſicherung gegen Feuersgefahr abgeſchloſſen ſei. Nach dem Ergebnis dieſer Umfrage ſchied für den Rat in Leipzig der Gedanke, die ſämtlichen abgeſchloſſenen Verſicherungsverträge — betr. Mo⸗ biliarverſicherung — ſofort ausnahmslos ablaufen zu laſſen und den ganzen an Prämien erſparten Betrag einem Verſicherungsfonds zuzuführen, als⸗ bald aus, und insbeſondere hat eine Überein⸗ ſtimmung darüber beſtanden, daß für gewiſſe Fälle, insbeſondere wo ſich fremdes Eigentum in ſtädtiſcher Verwahrung befindet, und die Stadt dafür die Verantwortung trägt, z. B. Markthallen, Leihhäuſer, Lagerhöfe uſw., es bei dem bisherigen Verfahren der Verſicherung bleiben müſſe. Auch im übrigen iſt der Beſchluß betreffend die allmähliche Übernahme der ſtädtiſchen Mobilien nicht ohne die Überwindung verſchiedener Be⸗ denken grundſätzlicher Art zuſtande gekommen. Als ſolche werden folgende erörtert: Der Wert der ſämtlichen in Frage kommenden Gegenſtände erſcheine im Verhältnis zu dem Verſicherungs⸗ gegenſtande auch der kleineren Privatverſicherungs⸗ geſellſchaften als verſchwindend gering, wenn er⸗ wogen werde, daß von 14 der dem Verbande deutſcher Privatverſicherungsgeſellſchaften ange⸗ hörigen Geſellſchaften eine jede im Jahre 1898 einen Verſicherungsbeſtand von durchſchnittlich 3 824 000 000 aufzuweiſen und ſelbſt bei den kleinſten ſich der Beſtand auf 1 038 000 000 ℳ belaufen habe, während für die erörterten ſtäd⸗ tiſchen Verſicherungen ſich nur ein Wert von nicht viel mehr als 18 000 000 ℳ ergebe; da nur bei längeren Zeiträumen und bei ganz gewaltigen Summen die Wahrſcheinlichkeit eines Ausgleichs zwiſchen den zu vergütenden Brandſchäden und den Einnahmen aus den Prämien eintrete, erſcheine alſo eine Rentabilität der Selbſtverſicherung von vornherein ausgeſchloſſen. Dem gegenüber iſt geltend gemacht worden, daß die Privatverſiche⸗ rungsanſtalten ſämtlich doch auch einmal mit kleinen Verſicherungsbeſtänden angefangen haben, daß, wie nachgewieſen, die Einzahlungen auf das Gründungskapital nur bruchteilweiſe erfolgt ſind und daß dieſe geringen im Anfang zur Verfügung ſtehenden Mittel überdies meiſt für die erſte Ein⸗ richtung für Perſonal⸗ und Reklame⸗Aufwand größtenteils aufgezehrt werden mußten. Die Wahnrſcheinlichkeit eines Ausgleichs ſei ſchon nach den zahlenmäßigen Ergebniſſen der bisherigen