—— 531 — Verſicherung anzunehmen, zumal gegenüber dem Betriebe der Privatverſicherungsgeſellſchaften er⸗ hebliche Erſparniſſe zu erwarten ſeien. Der wei⸗ teren Befürchtung gegenüber, daß gerade in dem Augenblicke, wenn man die Verſicherungsverträge habe ablaufen laſſen, ein großer Brandſchaden entſtehen könne, zu deſſen Deckung die Mittel des eben erſt gegründeten Selbſtverſicherungsfonds nicht ausreichen würden, findet ſich der Rat mit dem Hinweis auf die Möglichkeit ab, zunächſt vorſchußweiſe etwa zur Verfügung ſtehende andere Mittel, wie Betriebs⸗Reſervefonds uſw., in Anſpruch zu nehmen, die allmählich wieder zu decken ſeien. Daß indeſſen der angenommene Fall auch wirklich eintreten werde, ſei nach den bisherigen Erfahrun⸗ gen kaum zu erwarten. Dieſe ſprechen durchaus dafür, daß die Feuersgefahr für das ſtädtiſche Mobiliar an und für ſich ſehr gering ſei. Es verteile ſich dieſes auf eine ſehr große Anzahl von Gebäuden, die auf das ganze Stadtgebiet zerſtreut ſeien. In den ſtädtiſchen Anſtalten, in denen leichter brennbare Gegenſtände vorhanden ſeien, wie Betten und dergleichen in Krankenhäuſern, ſeien ſo um⸗ faſſende Maßnahmen für Feuerſchutz getroffen, daß ein etwa entſtehender Brand jedenfalls ſchon im Keime erſtickt werden würde. Auch die Ein⸗ richtung für den Feuerſchutz durch Perſonal und Feuerlöſchmittel ſtehe durchaus auf der Höhe, und die von einer Seite ausgeſprochene Befürchtung, die Einrichtung der Selbſtverſicherung werde neue koſtſpielige Maßnahmen zur Verringerung der Feuersgefahr nach ſich ziehen, ſei daher vollſtändig unbegründet, vielmehr bringe die Selbſtverſicherung den Vorzug mit ſich, daß der Geſchäftsgang nicht, wie gefürchtet werde, erſchwert, ſondern eher vereinfacht werde. Allerdings werde der Einwand, daß die finanzielle Wirkung der Selbſtverſicherung ſehr ſchwach ſein werde, und für eine ganze Reihe von Jahren genau dieſelben Ausgaben aufzuwenden ſeien, wie bisher, nicht zu Unrecht erhoben. Aber mit allergrößter Wahrſcheinlichteit ſtehe zu er⸗ warten, daß in abſehbarer Zeit durch das ſtetige Hinzufließen der Zinſen und Zinſeszinſen der Fonds ſo anwachſen werde, daß er imſtande ſei, auf weitere Zuwendungen aus dem Betriebe zu ver⸗ zichten. Wenn endlich die Selbſtverſicherung viel⸗ fach charakteriſiert werde als ein weiterer Schritt auf der Bahn des ſtädtiſchen Regiebetriebes, der ſchlechthin zu verwerfen ſei, da er unter allen Umſtänden teuerer ſei als der Privatbetrieb, und die Sachen außerdem in Privathänden beſſer beſorgt werden, ſo glaubt der Rat unter Abſtand⸗ nahme von der grundſätzlichen Erörterung der Vorteile und Nachteile des Regiebetriebes durch ſeine bisherigen Ausführungen dargetan zu haben, daß hier ein beſonderer Fall vorliege, und daß in bezug auf die Mobiliarverſicherung die Gründe für die Übernahme in eigene Regie das Übergewicht haben. * Düſſeldorf. Kurze Zeit nach der Beendigung der er⸗ örterten Umfrage wurden unſere Akten nach Düſſeldorf erbeten und gelangten von dort im Frühjahr 1906 mit der Mitteilung zurück, daß man ſich zur Selbſtverſicherung noch nicht habe entſchließen können. Man habe den Vertrag zunächſt auf 5 Jahre erneuert und wolle inzwiſchen die Werte prüfen, um eventuell eine Herabſetzung Altona. Ein Jahr ſpäter fanden die gleichen Verhand⸗ lungen mit dem Magiſtrat der Stadt Altona ſtatt, welcher im März 1907 die überſandten Akten mit der Auskunft zurückſandte, daß von einer Selbſt⸗ verſicherung des ſtädtiſchen Eigentums vorläufig Abſtand genommen ſei. Zentralſtelle des deutſchen Städtetages. Daß aber nichtsdeſtoweniger die Frage der Selbſtverſicherung in den Verwaltungen der deut⸗ ſchen Städte eine hervorragende Beachtung findet, ergeben die Mitteilungen der Zentralſtelle des deutſchen Städtetages in Nr. 5 des Jahrganges 1907. Aus denſelben iſt an neuem Material zu entnehmen, daß die Stadt Halle ſeit Anfang 1907 die Selbſtverſicherung bezüg⸗ lich aller Gebäude und allen In⸗ ventars unter Ausſchluß nur des Stiftungs⸗ vermögens und landwirtſchaftlich benutzter Güter eingeführt hat und gleichzeitig die Stadt Mülhauſen i. Elſ., jedoch nur zu einem Zehntel des Wertes. Auch die Stadt Dortmund hat für einen Teil ihrer Gebäude, insbeſondere für Neu⸗ (Schul⸗)bauten die Selbſtverſicherung beſchloſſen. Unter den Städten, welche wenigſtens ihr Mobiliar ſelbſt verſichern, werden hier neu erwähnt auch die Stadt Offenbach a. Main und Stettin. Fondsbildung. UÜber die Höhe und die Dotierung der zurzeit beſtehenden oder in Bildung begriffenen Selbſt⸗ verſicherungsfonds teilt die Zentralſtelle weiter folgendes mit: Bautzen (Mobiliar in den letzten Jahren je ein Betrag von 500 ), Berlin (Apparate der Gasanſtalten jährliche Prämie 135 000 ℳ; Beſtand des Fonds März 1906 1 708 597,18 ℳ, indeſſen für Erweiterung der Gasanſtalt verwendet); Colmar (Gebäude und Mobiliar, jährlich 10% der bisher gezahlten Prämie, gegenwärtige Höhe des Fonds 10 000 ℳ); Dort⸗ mund (Gebäude, jährlich die bisher gezahlten Prämien mit Zinſenzuſchlag und ohne ſonſtige Dotierung); Dresden (und zwar a) für Waſſer⸗ und Elektrizitätswerk und b) für Amtsgeräte in beiden Fällen 1 ℳ für jedes angefangene Tauſend des bisherigen Verſicherungs⸗ oder Anſchaffungs⸗ wertes); Frankfurt a. Main (Opern⸗ und Schauſpielhaus, jährliche Rücklage 15 000 ℳ, Be⸗ ſtand am 1. April 1907 136 000 ℳ; Halle (Ge⸗ bäude jährliche Zuführung von 38 000 ℳ, davon bisher gezahlte Verſicherungsprämie 18 000 ℳ, Reſt aus Kämmereimitteln und Zinſen); Leip⸗ z ig (Rücklage 1%, die auf 5 Jahre unter Berech⸗ nung des 5. Jahres als Freijahr vorauszuzahlen iſt. Für Verſicherungsgegenſtände, für die zurzeit an Privatverſicherungsgeſellſchaften eine höhere Prämie als 1% zu zahlen iſt, dieſer höhere Betrag, außerdem eine Summe von 30 000 ℳ als Grund⸗ ſtock, den Überſchüſſen der Sparkaſſe entnommen; erſte Zahlung in den Fonds im Jahre 1902, jetziger Stand etwa 80 000 ℳ. Stettin. Über Verhandlungen, welche hinſichtlich der Immobilie n verſicherung neuerdings in Stet⸗ tin ſtattgefunden haben, iſt einem Berichte der derſelben herbeizuführen. Oſtſeezeitung das folgende Material entnommen: