—— 534 — Magiſtrats⸗Ausſchuß. Behufs Vorbereitung für die Beſchlußfaſſung des Magiſtrats gelangte die Angelegenheit nun⸗ mehr an den für die generellen Angelegenheiten der Feuerverſicherung eingeſetzten Magiſtratsaus⸗ ſchuß unter dem Vorſitz des Unterzeichneten. Neben dem Ergebnis der vorſtehenden Ermitte⸗ lungen aus anderen Verwaltungen wurde fol⸗ gendes Material über den Stand der hieſigen Feuerverſicherung und ihre Ergebniſſe ſeit dem Jahre 1895 der Beſchlußfaſſung zugrunde gelegt: Die Geſamtſumme der ſtädtiſchen Verſiche⸗ rungen betrug nach dem Stande vom 1. Juli 1908 für Immobilien ſämtlicher Verwaltungen einſchl. Elektrizitätswerk, Gasanſtalten und Schiller⸗ Theater . 39 734 099 für Anlagen und Mobiliar . . . 10 718 094 „ für Kohlen (mit Ausſchluß des Elek⸗ 21244 die h ehe ver⸗ fKechert) . 2 753 000 „ Summe 51 205 193 ℳ Die Summe der gezahlten Prä⸗ mien betrug im Jahre 1908 In der Geſamtheit der Jahre von 1 895 ab haben ſich die gezahlten . 34 111.49 Prämien belaufen auf . 246 459,86 „ während anderſeits an gezahlten Brandentſchädigungen verein⸗ malhmt ſiund 179 130,— „ ſo daß an Prämien mehr gezahlt als Entſchädigungen vereinnahmt fud 67 329,— „ Im Durchſchnitt der erwähnten Jahre berechnet ſich die Prämie Auf ſähyrlichh . . 17604,— „ die vereinnahmten Brandentſchä⸗ digungen auf jährlich 12 795,— „ und die durchſchnittliche Prämien⸗ mehrausgabe auf jährlich. 4 809,— „ Das Ergebnis dieſer Zahlen erſcheint von vorherein weſentlich ungünſtiger als dasjenige, welches Leipzig und Stettin feſtgeſtellt haben. Die genauere Betrachtung lehrt aber, daß die ver⸗ hältnismäßig ungünſtigen Ergebniſſe der dies⸗ ſeitigen Verwaltung auf einigen außergewöhnlich umfangreichen Bränden beruhen, und zwar aus⸗ ſchließlich bei den Gasanſtalten und bei dem Elektrizitätswerk. Beide Verwaltungen haben allerdings an Brandentſchädigung mehr erhalten, als ſie Prämie bezahlt haben, ſo die Gasanſtalten 146 177,— Entſchädigung im weſentlichen für zwei Brände im Jahre 1899 mit 51 151,— „ und im Jahre 1907 mit.. 94 250,— „ gegenüber einer Geſamtprämien⸗ dahtung von 130 656,— „ Für das Elektrizitätswerk ſind ſeit dem Jahre 1900 an Prämien gezahlt worden 28 650,— „ während der im Jahre 1906 ſtatt⸗ gehabte Brand eine Entſchädi⸗ gung voananan 29 398,— „ hervorgerufen hat. * Die Waldungen mit einem Werte von 332 323,32 ℳ ſind bis 1914 bei der Gladbacher Feuerverſicherung ver⸗ ſichert und in obigen Zahlen nicht einbegriffen. s Nach dem gegenwärtigen Stande berichtigt auf 53 980 965,82 ℳ. Hieraus ergibt ſich, daß die geſamte übrige Verwaltung an Brandſchäden faſt gar nicht be⸗ teiligt iſt. Die Geſamteinnahme betrug ſeit 1895 3 555 ℳ gegenüber einer Prämienzahlung von 70 887 „ Im allgemeinen kann alſo auch für die dies⸗ ſeitige Verwaltung die günſtige Brandſchaden⸗ ſtatiſtik der übrigen Städte in Anſpruch genommen werden. Immerhin erſchien das Übergewicht zu⸗ gunſten der Selbſtverſicherung nicht ſo erheblich, als daß nicht hätte mit der Möglichkeit gerechnet werden ſollen, es durch die Erlangung weiterer Vergünſtigungen von den Verſicherungsgeſell⸗ ſchaften auszugleichen. In dieſer Erkenntnis be⸗ ſchloß der Ausſchuß in ſeiner Sitzung vom 13. Ja⸗ nuar 1909 unter Beteiligung ſämtlicher Mitglieder einſtimmig wie folgt: „Er iſt grundſätzlich nicht abgeneigt, den Beſchluß der Hochbau⸗Deputation vom 18. Auguſt 1908 dem Magiſtrat zur Annahme zu empfehlen; er iſt aber auch bereit, vorweg noch einmal mit dem Feuer⸗Verſicherungs⸗ Konſortium zu verhandeln und ſetzt hierzu eine Friſt von 2 Monaten.“ Bericht der Berliniſchen Feuer⸗Verſicherungs⸗ Anſtalt. Die Verhandlungen wurden alsbald einge⸗ leitet. Sie führten zunächſt zu der Einreichung eines umfangreichen Berichtes ſeitens der Ber⸗ liniſchen Feuer⸗Verſicherungs⸗Anſtalt vom 8. Fe⸗ bruar 1909 „betreffend Selbſtverſicherung der ſtädtiſchen Gebäude und Mobilien (der Stadt Charlottenburg) gegen Feuersgefahr“. Der Be⸗ richt befaßt ſich 1. einleitend mit den Betriebsergebniſſen der Feuerverſicherungsgeſellſchaften im allgemeinen und tritt dem Vorwurf der übermäßig hohen Gewinne der Privat⸗Feuerverſicherungsgeſellſchaften entge⸗ gen. Er weiſt darauf hin, daß die Überſchüſſe zum erheblichen Teil aus den Zinſen und Reſerven uſw. früherer Jahre herrühren und meint, daß man insbeſondere zur Beurteilung ihrer Höhe nicht nur das eingezahlte, ſondern das geſamte Aktien⸗ kapital zugrunde legen müſſe. Die Feuer⸗Ver⸗ ſicherungs⸗Aktiengeſellſchaft unterſcheide ſich zwar dadurch von der Induſtrie⸗Aktiengeſellſchaft, daß bei der erſteren das Aktienkapital nicht von vorn⸗ herein in ſeinem baren Beſtande in Anſpruch genommen werde und deshalb auch nicht alsbald eingezahlt zu werden brauche. Daraus dürfe aber nicht gefolgert werden, daß bei den Verſicherungs⸗ Aktiengeſellſchaften der nicht in bar eingezahlte, ſondern in der Regel in Solawechſeln hinterlegte Teil des Aktienkapitals etwa nicht als vollgültiges Garantiemittel angeſehen werden dürfe oder viel⸗ leicht nicht, wie bei jeder Induſtrie⸗ oder Aktien⸗ geſellſchaft der Gefahr ausgeſetzt wäre, vollſtändig verloren zu gehen. Fälle derartiger Verluſte werden eingehend erörtert und im Anſchluß daran nach der offiziellen Statiſtik des Kaiſerlichen Auf⸗ ſichtsamts für Privatſtatiſtik für Betriebsgewinne der deutſchen Privat⸗Feuerverſicherungsgeſell⸗ ſchaften mit einer ſich zwiſchen 150—190 Millionen Mark bewegenden Jahresprämieneinnahme in den Jahren 1902—1906 folgende Daten gegeben: 1906 — 2% 1905 * 15,8 % 1904 + 7,5 %