535 1903 * 10,5 % 1902 + 10,8 % und für die vorhergehenden fünf Jahre nach den Veröffentlichungen der Geſellſchaften 1901 + 3,5 % 1900 + 2,7 6% 1899 — 0,5 % 1898 4. 7,3 90 1897 9,—0% Als Durchſchnitt ergebe ſich danach ein Ertrag von 6,5 %, woraus geſchloſſen wird, daß ſich die von den Geſellſchaften erhobenen Prämien in durchaus angemeſſenen Grenzen halten. Wenn nun die meiſten Geſellſchaften in der Lage ſeien, im Verhältnis zu den vorangeführten Betriebs⸗ gewinnen höhere Dividenden zu zahlen, ſo haben ſie dies in der Hauptſache dem Umſtande zu ver⸗ danken, daß ſie über nennenswerte Reſervefonds verfügen, die ſie in kluger Vorausſicht vielfach ſchon in den früheren Jahrzehnten zur Stärkung der finanziellen Leiſtungsfähigkeit und Erhöhung der Garantiefähigkeit der Geſellſchaft angeſammelt haben, indem man ſich in bezug auf Verteilung der erzielten Gewinne eine weiſe Beſchränkung dadurch auferlegte, daß man an die Aktionäre jahrelang nur eine im Verhältnis zum Riſiko ſehr beſcheidene Dividende zur Ausſchüttung brachte, den Reſt der Gewinne aber zur Anſammlung von Reſerven verwendete. Dieſe Behauptung ſoll belegt werden durch die Bezugnahme auf drei Geſellſchaften, von denen die erſte vom Jahre 1876 bis 1892 keine Dividende verteilt und insgeſamt im Durchſchnitt von 32 Betriebsjahren 1,6 % der Einzahlung und 0,3 % des Aktienkapitals als Dividende zur Ausſchüttung gebracht hat. Eine zweite Geſellſchaft wird erwähnt, welche im Laufe von 9 Jahren 1¼ % der Einzahlung und 0,33 % des Aktienkapitals ausgeſchüttet hat, eine dritte, die in 13 Jahren 1,4 % der Einzahlung und 0,3 % des Aktienkapitals verteilt hat. 2. Unter Bezugnahme auf ein im Juli 1905 dem Magiſtrat der Stadt Berlin über die Frage „Empfiehlt es ſich, das ſtädtiſche Eigentum bei Privatgeſellſchaften gegen Feuersgefahr zu ver⸗ ſichern oder dies auf Riſiko der Stadt auf Selbſt⸗ verſicherung zu nehmen“ erſtattetes Gutachten wird ſodann die Frage erörtert, ob der hieſige Verſicherungsbeſtand die Selbſtverſicherung recht⸗ fertige. Das Ergebnis der bezüglichen Feſt⸗ ſtellung iſt: a) Der Geſamtbeſtand an Verſicherungsſummen kann, trotzdem er ſich zurzeit auf ea. 57 000 000 ℳ beläuft, als ausreichend nicht angeſehen werden. b) Die notwendige räumliche Ausdehnung iſt nicht vorhanden, weil die Riſiken zum größten Teil in der Stadt Charlottenburg und deren nächſter Umgebung gelegen ſind. c) Die Möglichkeit, das Riſiko bzw. den Ver⸗ luſt im Brandſchadenfalle auf eine gewiſſe angemeſſene Höhe zu beſchränken, iſt nicht gegeben. d) Ein genügender Dispoſitionsfonds zum Aus⸗ gleich der in der Praxis unvermeidlichen Schwankungen in bezug auf die Schadens⸗ höhe iſt nicht vorhanden. 3. Werden die bisherigen Erfahrungen der Stadt Charlottenburg in dem Ergebnis zuſammen⸗ gefaßt, ſo ergebe ſich, daß in den letzten 10 Jahren die Brandſchäden beinahe 88 % der Prämien betragen, für die Geſellſchaften alſo nur 12 % der verein⸗ nahmten Prämien, in Wirklichkeit alſo unter Be⸗ rückſichtigung der Verwaltungs⸗ uſw. Unkoſten ein anſehnlicher Verluſt übrig geblieben ſei. Bei Trennung der Verſicherungsperioden in zwei Teile vom Jahre 1899—1904 und 1904—1910 ergebe ſich ſogar, daß in der erſten Periode ein Schadens⸗ erſatz von 64 % zwar einem Bruttogewinn von 36 % gegenüberſtehe, in der zweiten Periode aber der Schadenerſatz 104 % ausmache, alſo auch ohne die aufgewendeten Verwaltungskoſten einen Verluſt von 4 %, der vereinnahmten Prämien für die Geſellſchaften darſtelle. „Wieviel un⸗ günſtiger“, fährt das Gutachten fort, „und für lange Jahre fühlbar würde ſich im Falle der Selbſtverſicherung das Reſultat geſtalten, wenn, wozu die Vorausſetzungen durchaus gegeben ſind, das Eigentum der Stadt von Brandverluſten ge⸗ troffen würde, wie ſie trotz ernſteſten Eingreifens der ſicherlich ebenfalls erſtklaſſigen Berliner und Hamburger Feuerwehr erſt in dem letzten Jahre bei dem Brande des Viktoria⸗Speichers von ca. 1 000 000 ℳ und der Garniſonkirche in Berlin von über ½ Million Mark und der Michaelis⸗Kirche in Hamburg mit ca. 1+. Millionen Mark ent⸗ ſtanden ſind. Die Einführung der Selbſtverſicherung von ſeiten der Stadt Charlottenburg,“ ſo ſchließt der Bericht, „würde daher, vom wirtſchaftlichen und kulturellen Standpunkte betrachtet, angeſichts des im Vergleich zu anderen Kulturländern anerkannt hoch entwickelten deutſchen Feuer⸗Verſicherungs⸗ weſens nicht einen Fortſchritt, ſondern geradezu einen Rückſchritt bedeuten.“ Magdeburg. Inzwiſchen war bekannt geworden, daß auch der Magiſtrat in Magdeburg neuerdings zur Frage der Selbſtverſicherung der ſtädtiſchen Gebäude und beweglichen Gegenſtände Stellung genom⸗ men habe. Auf eine bezügliche Anfrage wurde folgende Auskunft erteilt: „Die hieſigen ſtädtiſchen Körperſchaften haben die Angelegenheit ſehr eingehend er⸗ wogen, von einer Selbſtverſicherung der ſtädtiſchen Gebäude und Mobilien aber ab⸗ geſehen. 2225 Es ſind mit dem bisherigen Verſicherungs⸗ konſortium von 9 Privatverſicherungsgeſell⸗ ſchaften und der Provinzial⸗ Städtefeuer⸗ Sozietät neue, vom 1. Januar d. I. ab auf 10 Jahre laufende Verſicherungsverträge ab⸗ geſchloſſen.“ A Branddirektor. Zu den Ausführungen des Gutachtens der Berliniſchen Feuer⸗Verſicherungsanſtalt, insbeſon⸗ dere zu dem dort erhobenen Zweifel betreffend die Möglichkeit der Beſchränkung des Brand⸗ ſchadens auf eine gewiſſe verſtändige Höhe und über die Frage, ob und eventuell mit welchen Koſten die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen bei den Gasanſtalten, dem Elektrizitätswerk, Schil⸗ lertheater, Rathaus uſw. noch weiter auszubauen ſeien, äußerte ſich nunmehr der Branddirektor durch Bericht vom 11. Februar 1909 wie folgt: „Die Berliniſche Feuer⸗Verſicherungsan⸗ ſtalt ſpricht in ihren geſamten Ausführungen vom 8. Februar 1909 ſichtbarlich nur im