— 3587 — die Tiefbau⸗Deputation auf etwa 2200 ℳ für das andern Hälfte) vertragsmäßig von den ſon Stück, alſo 222831 ſtigen Verſicherungsträgern zu leiſten iſt.“ 1. für das Rathaus⸗ Grundſtück Aus der Begründung der Vorlagen ſind % 2200 % „ nt e, 6 600 ℳs, folgende Daten und Erwägungen hervorzuheben: 2. für das Schiller⸗Teater⸗Grundſtück Die ſtädtiſchen Baulichkeiten und Inventarien⸗ g. 218.2250 % . 4 r 4 400 „, ſtücke ſind mit einem Verſicherungswerte von 3. für die Gasanſtalt II 3 à 2200 . 6 600 „, 33½ Millionen Mark bei mehreren Verſicherungs⸗ zuſammen 17 600 ℳ. Die Sprinkler⸗Anlagen kommen nach einem beſonderen Bericht des Branddirektors hinſichtlich der Selbſtverſicherung unſerer ſtädtiſchen Baulich⸗ keiten nicht in Frage. Der Bericht des Branddirektors wurde mit dem Vertreter des Verſicherungskonſortiums eingehend beſprochen, hierbei wurde der Wunſch geäußert, daß mehreren Vertretern des Konſortiums Ge⸗ legenheit gegeben werden möchte, die neuen Feuer⸗ ſchutz⸗Einrichtungen in der Gasanſtalt, im Elertrizi⸗ tätswerk und in den Rathausfeſtſälen unter Führung des Branddirektors oder eines Vertreters zu be⸗ ſichtigen. Dieſe Beſichtigung hat in verabredeter Weiſe ſtattgefunden. Königsberg i. Pr. Inzwiſchen wurde den durch die Zeitungen bekannt gewordenen Verhandlungen der Königs⸗ berger ſtädtiſchen Körperſchaften über die Frage der Selbſtverſicherung nachgegangen und das be⸗ zügliche Material uns durch Schreiben des Magi⸗ ſtrats vom 5. März 1909 zur Verfügung geſtellt. Aus der Vorlage des Magiſtrats an die Stadt⸗ verordnetenverſammlung vom 20. Januar 1909 ſind folgende Anträge von Wichtigkeit: . 1. „Vom 1. April 1909 ab beteiligt ſich die Stadt⸗ gemeinde Königsberg an der Verſicherung gegen Brandſchäden bei allen denjenigen ihr gehörigen Baulichkeiten und Inventarien, welche innerhalb der Stadtumwallung und nicht weiter als 1 km vor den Stadttoren ge⸗ legen ſind. Die Beteiligung erfolgt bis auf weiteres mit 50% jedes einzigen Verſiche⸗ rungswertes.“ 2 2 n . „Als Grundſtock für einen Brandſchadenſelbſt⸗ verſicherungsfonds findet der der Stadtge⸗ meinde zugefallene Reſervefonds der ehe⸗ maligen ſtädtiſchen Feuerſozietät Verwen⸗ dung. Er iſt als ſelbſtändiger Nebenfonds anzuſehen, welchem die Zinſen ſeiner Beſtände zuwachſen. Aus ihm ſind die der oſtpreu⸗ ßiſchen Feuerſozietät gegenüber vertraglich udernommenen Berpfucheungen zu beſtreten, ſowie zur einen Hälfte alle die Brandſchäden zu decken, deren Erſatz zur andern Hälfte anderen mitbeteiligten Verſicherungsträgern nach Maßgabe der Verſicherungsbedingungen und ihrer Beteiligungsquote obliegt.“ . „An den Brandſchaden⸗Selbſtverſicherungs⸗ fonds ſind von den beteiligten Verwaltungs⸗ zweigen einſchließlich der Stiftungen die gleichen Beträge, und zwar zu den gleichen Zeitpunkten abzuführen, welche an andere Verſicherungsträger vertragsmäßig für ge⸗ ſamte Prämien zu entrichten ſind. Betrifft die ſtädtiſche Habe, welche bei dem Selbſt⸗ verſicherungsfonds und zugleich anderweit verſichert iſt, ein Brandſchaden, ſo erhalten die beteiligten Verwaltungsfonds Schadens⸗ erſatz in der gleichen Höhe aus dem Brand⸗ ſchadenſelbſtverſicherungsfonds, wie er (zur geſellſchaften, in der Hauptſache der Gothaer Feuer⸗ verſicherungsgeſellſchaft auf Gegenſeitigkeit, der Leipziger und der Stettiner National⸗Verſicherungs⸗ geſellſchaft gegen Brandſchaden eingedeckt. Die Verträge laufen am 1. April 1909 ab. Der gegen⸗ wärtige Satz der Prämien beträgt insgeſamt 26 900 ℳ. In den Jahren von 1873 bis einſchließ⸗ lich 1907/08 ſind insgeſamt an Prämien gezahlt 537 123,25 , während die Einnahmen aus Brand⸗ ſchäden im Laufe dieſer 35 Jahre 294 938,24 ℳ be⸗ tragen haben. Es ſind alſo mehr an Prämien ge⸗ zahlt, als für Brandſchäden eingenommen wurden, und zwar 232 185 ℳ. Für ein Jahr beträgt durch⸗ ſchnittlich die Prämienleiſtung 15 346 ℳ, die Schadenseinnahme 8426 oder die Zubuße jähr⸗ lich 6630 ℳ. Die Brandſchäden ſtellen im Laufe der 35jährigen Periode 0,78% der Verficherungs⸗ ſumme dar. Erhebliche Abweichungen von dieſem Durchſchnittsſatz zeigen ſich nur wenige Male, ſo insbeſondere im Jahre 1887/88 (Brand Aſchhof, wo einer Prämienausgabe von 11 392 ℳ eine Brandſchadeneinnahme von 103 412 ℳ gegenüber ſteht, welche 20,39% der Verſicherungsſumme dar⸗ ſtellt), im Jahre 1896/97 (Brand Mittelwage, wo der Prämienausgabe von 14771 ℳ eine Brand⸗ ſchadeneinnahme von 24 935 ℳ. gegenüberſteht, welche 2,51% der Verſicherungsſumme ausmacht) und im darauffolgneden Jahre (Brand Schlacht⸗ hof, wo die Prämienausgabe 17 044 ℳ, die Brand⸗ ſchadeneinnahme 82 939 ℳ betrug, welche 7,61/ der Verſicherungsſumme ausmacht). Insbeſondere für die letzten 10 Jahre wird der Jahresdurchſchnitt der Brandſchäden auf nur 2030 ℳ, der der gezahlten Prämien aber durchſchnittlich auf 21 800 ℳ be⸗ rechnet, ſo daß der Durchſchnitt der Prämien die Brandſchäden um jährlich 19 700 ℳ überſtiegen hat. Es wird danach berechnet, daß, wenn die Stadtgemeinde ſeit dem 1. Januar 1873 die Selbſt⸗ verſicherung ihrer Habe gegen Brandſchaden über⸗ nommen hätte, der Stand des Selbſtverſicherungs⸗ fonds am 1. Oktober 1909 unter Einbeziehung der Zinſeszinſen 491 456 ℳ betragen würde. In der Aufführung derjenigen Kommunen, welche in⸗ zwiſchen die Selbſtverſicherung übernommen haben, wird neben Halle auch Düſſeldorf erwähnt, wo ſeit dem Frühjahr 1908 alle neu errichteten Gebäude ſamt Mobiliar in Selbſtverſicherung genommen werden. Sonſt enthält hier das Material neues nicht. In Halle werden dem Selbſtverſicherungs⸗ fonds neben den bisherigen Prämienbeträgen von 18 000 ℳ noch weitere 20 000 ℳ jährlich zugeführt. Für die Stadt Königsberg liegen die Verhältniſſe inſofern von vornherein außergewöhnlich günſtig, als der im Tenor zu 2 erwähnte Reſervefonds von 315 500 ℳ, der größtenteils in Hypotheken an⸗ gelegt iſt, inzwiſchen eine Höhe von 352 300 ℳ er⸗ reicht hat. Nichtsdeſtoweniger wird in der Vorlage die Frage der Selbſtverſicherung weiterhin noch nach folgenden Geſichtspunkten einer eingehenden Unter⸗ ſuchung unterzogen: 1. Die Lage der einzelnen Gebäude oder Bau⸗ lichkeiten nebſt Inventar zueinander und zu ihrer Nachbarſchaft, 1