jährlich mit 11 000 ℳ Prämien und 10 600 ℳ —— 538 —— 2. die Bauweiſe der Gebäude, ihre Benutzungs⸗ art und Überwachung, . die Feuerlöſchhilfe, insbeſondere Zahl, Aus⸗ bildung, Ausrüſtung und Bereitſchaft der Feuerwehr, 2 . die wirklich vorgekommenen Brandſchäden und die aufgewendeten Prämienbeträge wäh⸗ rend eines möglichſt langen Zeitraumes, die Leiſtungs⸗ und Kreditfähigkeit des Selbſt⸗ verſicherers. Zu 1 ſind die Ausführungen im weſentlichen von lokaler Bedeutung. Zu 2 werden die großen Brände von 1764, 1769, 1775, 1811 und 1839 mit dem Hinweis auf die mangelhafte Bauweiſe und die unzulängliche Feuerlöſchorganiſation jener Zeit ausge⸗ ſchieden. Die Fortſchritte der Technik auf dieſem Gebiete haben die Macht des Feuers weſentlich eingeſchränkt. Als ſolche werden erwähnt: Die feuerpolizeilichen Vorſchriften der Bauordnungen betr. Treppenanlagen, elek⸗ triſche Leitungen, Heizungs⸗ und Feuerungs⸗ anlagen, Brandgiebel, Abſchluß des Dach⸗ ſtuhls vom Treppenhauſe uſw. Der Wandel der Beleuchtungstechnik hat die Verwendung offenen Lichts in Lagerräumen weſentlich herabgeſetzt. Wertvolle Anlagen der gewerb⸗ lichen Betriebe ſowie Bureau⸗ und Kaſſen⸗ lokale werden ſtändig, alſo auch nachts, durch Wächter bewacht. Im allgemeinen aber trägt auch der nächtliche Verkehr auf den Straßen der Großſtadt zur ſchnelleren Entdeckung etwa ausbrechender Brände erheblich bei. Zu 3 u. 4. Von den Erörterungen unter Nr. 3 und 4 intereſſiert insbeſondere die Brandſchaden⸗ ſtatiſtik, welche in den letzten 10 Jahren 213 Großfeuer, 264 Mittelfeuer und 1513 Kleinfeuer nachweiſt, bei denen es faſt immer gelungen iſt, das Feuer auf ſeinen Herd zu beſchränken. Von weſentlichem Einfluß in techniſcher Hinſicht ſind die Dampfkeſſel⸗ reviſionen und die neuen Vorſchriften des Verbandes der Elektrotechniker für die Siche⸗ rungen elektriſcher Leitungen. Zu Nr. 5. Für die Leiſtungsfähigkeit der Stadt⸗ gemeinde im Sinne der Selbſtverſicherung wird davon ausgegangen, daß die jährliche Prämie von 26 900 ℳ, mit den Zinſen des vorhandenen Fonds von 14 800 ℳ vereinigt, eine jährlich verfügbare Summe von 41 700ℳ darſtellen würde, mithin einen weſentlich höheren Betrag, als ihn die Verſicherungs⸗ geſellſchaften, welche doch bei ſehr hohen Ge⸗ ſchäftsunkoſten noch verdienen wollen, als Prämie beanſpruchen. Zu erwägen ſei dabei, daß die Geſchäftsunkoſten der Geſellſchaften allein jährlich 30—40 % ihrer geſamten Prämieneinnahmen aufbrauchen. Nichtsdeſtoweniger wird die völlige Losköfung von den Verſicherungsgeſellſchaften bei dem jetzigen Stande des Reſervefonds noch nicht für angezeigt gehalten. Erſt nach Errichtung eines genügend ſtarken Reſervefonds wird dies in Ausſicht ge⸗ nommen. Die Anſammlung des Selbſtverſicher⸗ rungsfonds wird unter Annahme des Beharrens des Schadensdurchſchnitts der letzten 35 Jahre all⸗ —0 K 21 Zinſen vor ſich gehen und unter dieſer Voraus⸗ ſetzung in etwa 20 Jahren auf eine Höhe von 1 000 000 ℳ gelangt ſein. Auch dann wird es aller⸗ dings noch für möglich gehalten, daß bei ganz außer⸗ gewöhnlichen und ſich unnatürlich häufenden Un⸗ glücksfällen daneben nicht nur etwaige ſonſt vor⸗ handene Reſerve⸗ und Erneuerungsfonds werden in Anſpruch genommen werden, ſondern daß man noch ſogar mit der Inanſpruchnahme des Kredits der Stadtgemeinde durch Aufnahme von Anleihen wird rechnen müſſen. Sollten derartige Umſtände aber wirklich einmal eintreten, ſo werde man auch mit der Möglichkeit rechnen müſſen, daß die Geſell⸗ ſchaften die Verſicherungsverträge aufkündigen, und dann würde die Stadtgemeinde erſt recht allein auf ſich angewieſen ſein. Die Stadtverordnetenverſammlung hat dem Antrage des Magiſtrats durchweg zugeſtimmt. Angebot der Berliniſchen Feuerverſicherungsanſtalt. Die Berliniſche Feuerverſicherungsanſtalt hatte nunmehr als Vertreterin der mitbeteiligten Geſell⸗ ſchaften unter dem 8. März 1909 folgendes Angebot gemacht: „Dem Wohllöblichen Magiſtrat beehren wir uns, unter Bezugnahme auf die letzte Unterredung des ergebenſt Unterzeichneten mit Herrn Bürgermeiſter Matting, namens der an den Verſicherungen der Stadt Char⸗ lottenburg beteiligten Geſellſchaften mitzu⸗ teilen, daß letztere bereit ſind, bei einem Neu⸗ abſchluß der Verſicherungen auf mindeſtens fünf Jahre, den beim letzten Abſchluß ein⸗ geräumten Rabatt von 5% für ſämt⸗ liche Verſicherungen, mit Ausnahme des einem Sondertarif unterliegenden Elektrizi⸗ tätswerks, jedoch mit Einſchluß der Gas⸗ anſtalten und des Schiller⸗Theaters, auf 15 % zu er höhe n. Unter Zugrundelegung der zurzeit in Frage kommenden Verſicherungsſummen bedeutet dieſes Zugeſtändnis bei Vorauszahlung der Prämie für eine fünfjährige Dauer (4 Jahres⸗ prämien für 5 Jahre) einen Nachlaß auf die Prämie von et wa 13 600 %.. Wir dürfen wohl hoffen, daß der Wohllöb⸗ liche Magiſtrat hieraus erſehen wird, wie die beteiligten Geſellſchaften die dortſeitigen Be⸗ ſtrebungen nach Verbeſſerung der Feuermelde⸗ und Feuerlöſch⸗Vorrichtungen würdigen und deshalb beſtrebt geweſen ſind, dem Wohllöb⸗ lichen Magiſtrat in bezug auf ihre Prämien forderung bis zum Außerſten entgegenzu⸗ kommen. e. Einer geneigten Rückäußerung auf unſer heutiges Angebot bleiben wir gern gewärtig. Miʃit beſonderer Hochachtung Berliniſche Feuerverſicherungsanſtalt Die General⸗Agentur. Unterſchrift.“ Magiſtrats⸗Ausſchuß. Unter Entgegennahme desſelben beſchloß der Ausſchuß in einer zweiten Sitzung am 27. März 1909 unter Beteiligung ſämtlicher Mitglieder und bei Zuziehung des Stadtbauinſpektors Winterſtein und des Branddirektors Bahrdt einſtimmig: „Dem Magiſtrat zu empfehlen, mit dem bisherigen Konſortium, ev. unter Hinein⸗ beziehung der Colonia und der Städtefeuer⸗ ſozietät der Provinz Brandenburg zu gleichen Anteilraten auf Grund der Offerte vom 8. März d. I. für die Dauer vom 1. April