— 539 — 1910 bis 31. März 1915 abzuſchließen; die Selbſtverſicherung für die ſpätere Zeit jedoch vorzubereiten durch Rücklagen in einen vom Jahre 1910 ab zu bildenden Selbſtver⸗ ſicherungsfonds von jährlich 100 000 ℳ. Es wird im Hinblick auf das umfangreiche Ma⸗ terial ſchriftliche Berichterſtattung empfohlen.“ Für dieſen Beſchluß ſind folgende Erwägungen maßgebend geweſen: 1. Nach den zurzeit beſtehenden Verſicherungs⸗ 10 verträgen wird bei einem Verſicherungs⸗ beſtande von rund 54 500 000 ℳ eine Prämie von rund 34 000 ℳ jährlich bezahlt, d. h. ein Einheitsſatz von wenig mehr als 0,6 % durchſchnittlich. Erſcheint dieſer Satz ſchon an ſich nicht zu hoch (vgl. Königsberg 0,8 %o, Stettin ebenfalls 0,8 %, Leipzig (Mobi⸗ liar für 1902) 1,16 % ), ſo tritt eine weitere nicht unerhebliche Herabſetzung durch das neue Angebot ein, welches unter Zu⸗ grundelegung der zurzeit in Frage kommenden Verſicherungsſumme bei Vorauszahlung der Prämie für eine fünfjährige Dauer (4 Jahres⸗ prämien für 5 Jahre) einen Nachlaß auf die Prämie von etwa 13 600 ℳ jährlich rd. 2700 ℳ oder 0,05 %, bedeutet. Der durchſchnittliche Prämienſatz geht alſo weiter auf 0,55 %, zurück. Die nach dem Durch⸗ ſchnitt ſeit 1895 errechnete jährliche Mehr⸗ ausgabe an Prämien gegenüber den Ein⸗ nahmen aus Brandſchäden von 4800 ℳ. ver⸗ ringert ſich dadurch um ca. 50—66 2¾ 0. In dieſem Lichte bedeutet das Angebot vom §. März 1909 ein Entgegenkommen der be⸗ teiligten Verſicherungsgeſellſchaften, deſſen etwaige Ablehnung eine ſorgfältige Abwägung des Für und Wider um ſo mehr zur Pflicht macht, als auch nach anderer Richtung die Vorausſetzungen für die Selbſtverſicherung in Charlottenburg weniger günſtig erſcheinen. . Unter Berückſichtigung der in Königsberg aufgeſtellten 5 Geſichtspunkte liegen zwar zu 1—4, d. h. was die Lage der einzelnen Ge⸗ bäude, die Bauweiſe derſelben, ihre Be⸗ nutzungsart und ihre Überwachung, die Feuerlöſchhilfe und insbeſondere die Be⸗⸗ begründen, daß Stettin trotz der Selbſt⸗ reitſchaft der Feuerwehr anbetrifft, die Ver⸗ hältniſſe ſicherlich nicht ungünſtiger als die⸗ jenigen der Stadt Königsberg. Was ins⸗ beſondere die Brandſchadenſtatiſtik für Char⸗ lottenburg anbetrifft, ſo iſt darüber folgendes feſtzuſtellen: Die Zahl der Großfeuer in den letzten 10 Jahren betrug 133, diejenige der Mittelfeuer 257, zuſammen 390, und diejenige der Kleinfeuer 2136. Von den 390 Groß⸗ und Mittelfeuern gingen 2 Groß⸗ feuer erheblich und zuſammen 9 Groß⸗ und Mittelfeuer unerheblich über den vorgefun⸗ denen Brandherd hinaus. Die übrigen Brände konnten durch die vorhandenen Löſch⸗ einrichtungen und die angewendete Löſch⸗ macht auf ihren Herd beſchränkt werden. Nicht mit demſelben Ergebnis ſchließen leider die Betrachtungen über die Leiſtungs⸗ und Kreditfähigkeit des Selbſtverſicherers (5) ab. Die Statiſtik der unter dem ſtädtiſchen Ver⸗ ſicherungsbeſtande vorgekommenen Brand⸗ ſchäden im Vergleich zu den aufgewendeten Prämienbeiträgen gibt ein recht unerfreu⸗ liches Bild. Wenn auch zweifellos der un⸗ verſicherung entſchließen können, 4. . Wenn anderſeits günſtige Verlauf nur ein zufälliger geweſen iſt, ſo wird doch das Schlußergebnis und der Eindruck desſelben auf die gebotene Entſchließung dadurch nur unweſentlich be⸗ einträchtigt. Zwar ſind die bezüglichen Aus⸗ führungen des Branddirektors, daß die neu⸗ geſchaffenen Vorrichtungen das Maß der Sicherheit gegenüber dem Zuſtande zur Zeit jener Brände in der denkbar vollkommenſten Weiſe ergänzt haben, überzeugend, und ins⸗ beſondere erſcheint die Ausführung der Ber⸗ liniſchen Feuer⸗Verſicherungs⸗Anſtalt, daß die Möglichkeit nicht gegeben ſei, das Riſito auf eine angemeſſene Höhe zu beſchränken, zwei⸗ fellos übertrieben, aber ganz übergangen dürfen jene Erfahrungen doch immerhin nicht werden. Die nach dem Vorbilde der Königs⸗ berger Tabelle veranſtaltete Berechnung eines ſeit dem Jahre 1895 aus den gezahlten Prämienbeträgen aufgeſammelten Selbſt⸗ verſicherungsfonds würde für Ende 1908 einen etwaigen Beſtand von nur 88 282,38 ergeben, der bei der in Ausſicht ſtehenden Herabſetzung der Prämien unter der An⸗ nahme gleichbleibender Brandſchäden nur ſehr allmählich ſich aufwärts entwickeln könnte; ſelbſt aber unter günſtigeren Anſätzen würde der Zeitpunkt, bis zu welchem der Fonds eine Höhe erreicht haben könnte, welche der der Stadt Königsberg zur Verfügung ſtehende Feuerſozietätsfonds heute bereits aufweiſt, noch recht fernliegen. beachtet wird, daß die anderwärts mit viel Aufwand von Über⸗ legung und nach langem Zögern eingeführte Selbſtverſicherung ſich nur auf die Mobi⸗ liar verſicherung beſchränkt und meiſt auch nur teilweiſe durchgeführt iſt (vgl. Leipzig, Dresden, Hamburg, Offenbach a. M., Ber⸗ lin, Stettin), und daß mit Bezug auf die Immobiliarverſicherung Verwaltungen wie Altona und Magdeburg ſich nach reiflicher Prüfung nicht haben zur Selbſt⸗ obgleich nicht anzunehmen iſt, daß beſondere örtliche Verhältniſſe dieſe Zurückhaltung beſonders verſicherung der Mobilien ebenfalls von der bejahenden Entſcheidung hinſichtlich der Im⸗ mobilien noch recht weit entfernt iſt, daß außer Halle, deſſen Material nicht zur Ver⸗ fügung ſteht, andere Verwaltungen wie Frankfurt a. M., Düſſeldorf, Dortmund, Mülhauſen i. E. nur zaghafte Anfänge der Selbſtverſicherung ihrer Immobilien zeigen, worin ſelbſt Königsberg, welches in dem vor⸗ handenen Fonds immerhin ſchon eine recht anſehnliche Deckung aufweiſen kann, auch nur mit einem halben Schritte vorwärts gegangen iſt, ſo konnte vom Ausſchuß nicht verkannt werden, daß es hieße, den ſtäd⸗ tiſchen Körperſchaften — ohne drin⸗ gende Veranlaſſung — eine be⸗ ſondere Entſchließungsfreudigkeit zumuten, wenn er im gegenwärtigen Zeitpunkte zur Bejahung der geſtellten Frage gekommen wäre. Wenn ſomit der Ausſchuß ſich zur Emp⸗ ehlung des Angebotes vom 8§. März d. I. „„entſchloß, ſo haben allerdings die in dem