540 Bericht der Berliniſchen Feuerverſicherungs⸗ anſtalt vom 8. Februar d. J. enthaltenen Ausführungen keinerlei Anteil an dieſem Ergebnis. Es kann füglich nicht daran ge⸗ zweifelt werden, daß ſchon durch den Wegfall der Reklame⸗, Akquiſitions⸗ und eines großen Teiles der Verwaltungskoſten — ganz ab⸗ geſehen von der Gewinntendenz — die Selbſt⸗ verſicherung der Kommunen zu erheblichen Erſparniſſen führen muß. Wie angeſichts der Tatſache, daß ſchon heute alle genügend potenten Körperſchaften (Reich, Staat uſw.) im weſentlichen die Selbſtverſicherung üben, der Satz aufgeſtellt werden könnte, daß eine ſolche Maßregel nicht einen Fortſchritt, ſon⸗ dern geradezu einen Rückſchritt bedeute, iſt unerfindlich. Eine derartige Verallgemei⸗ nerung eines an ſich anerkennenswerten Prinzips iſt offenbar unzuläſſig. für uns nur darauf ankommen, die nach allen Geſichtspunkten genügenden Voraus⸗ ſetzungen der eigenen Leiſtungsfähigkeit ab⸗ zuwarten bzw. zu ſchaffen — genügend großes Verſicherungsobjekt, genügende Re⸗ ſerven, daneben natürlich in jeder Hinſicht ausreichenden Feuerſchutz —. Die letztere Vor⸗ ausſetzung darf trotz der ungünſtigen Schaden⸗ ſtatiſtik nach dem Maße der inzwiſchen ge⸗ ſchaffenen neuen Vorkehrungen — die durch verhältnismäßig geringe Summen zu ver⸗ vollkommnen ſind — als erfüllt gelten. Auch hinſichtlich des Umfanges des Verſicherungs⸗ objektes (rd. 60 000 000) erſcheinen Zweifel nicht berechtigt. Dagegen bedarf die Frage der Schaffung ausreichender Reſerven ein⸗ gehender Erwägung. Unter der Voraus⸗ ſetzung einer befriedigenden Löſung dieſer Frage iſt alsdann der Ausſchuß mit allen Es kann bisher zu Worte gekommenen Faktoren un⸗ ſerer Verwaltung der Meinung, daß die Entſcheidung für die Selbſtverſicherung nur aufgeſchoben wird, iſt aber anderſeits davon überzeugt, daß der Aufſchub ſo lange dauern muß, bis ein genügend ſtarker Selbſtver⸗ ſicherungsfonds gebildet iſt. Er ſchließt ſich in dieſer Hinſicht unter Abweichung von den Vorgängen anderer Verwaltungen und auch von dem Vorſchlage unſeres Hochbauamtes dem vorſichtigen Gebahren der Königsberger Verwaltung an, welche trotz des Vorhanden⸗ ſeins des beträchtlichen Reſervefonds von 352 300 ℳ ſich bis auf weiteres doch nur zur Übernahme von 50 %, in Selbſtver⸗ ſicherung entſchloſſen hat. Durch die in Vor⸗ ſchlag gebrachte jährliche Abführung von 100 000 ℳ in den Selbſtverſicherungsfonds würde im Laufe der nächſten Verſicherungs⸗ periode eine Anſammlung von 500 000 ℳ ſtattfinden, welche demnächſt als Grundſtock des Selbſtverſicherungsfonds unter Zuführung der Zinſen und Verſicherungsprämien noch immer nicht diejenige Sicherheit bieten würde, welche nach dem augenblicklichen Beſtande in Königsberg bereits vorhanden iſt. Für die weiterhin notwendige Ausſtattung des Fonds würde alsdann vielleicht ſogar ein Satz von ½ vom Tauſend als ausreichend erachtet werden dürfen, welcher dem nach dem Angebot vom 8. März d. I. errechneten Durchſchnittsprämienſatze nahezu entſprechen würde. Differentielle Beteiligung der ein⸗ zelnen Werke nach dem Maße ihrer Ge⸗ fährlichkeit bleibt natürlich vorbehalten. Charlottenburg, den 23. April 1909. Matting. Charlottenburg, den 4. November 1909. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Kaufmann. Druck von Adolf Gerg G. m. b. §., Charlottenburg.