———— 544 — — Sitzungen der Deputation häufig nur eine geringe Anzahl der Mitglieder teil. Bei der großen Wichtig⸗ keit und Bedeutung der zu beratenden Fragen, zumal nach der bevorſtehenden Übernahme des Elektrizitätswerks durch die Stadtgemeinde, iſt es dringend erforderlich, dafür zu ſorgen, daß die Zahl der Teilnehmer an den Deputationsſitzungen in Zukunft größer wird. Wir erſuchen daher, unſerem Antrage, mit dem wir uns in Übereinſtimmung mit der Deputation für das Elektrizitätswerk befinden, zuzuſtimmen und zwei Deputationsmitglieder zu wählen. Da der Deputation bereits 8 Stadt⸗ verordnete angehören, können auch 2 Bürger⸗ deputierte gewählt werden. Charlottenburg, den 2. November 1909. Der Magiſtrat. Matting Seydel. u. i. V. IIIb 1642. Druckſache Nr. 308. Vorlage betr. Bereitſtellung von Mitteln zur Gewährung von Witwen⸗ und Waiſengeld. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das der Witwe des Bureaugehilfen Franz Kuſch zuſtehende Witwen⸗ und Waiſengeld für die Zeit vom 1. Dezember 1909 bis Ende März 1910 im Betrage von 234,88 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Der Bureaugehilfe Kuſch iſt am 7. Auguſt d. I. verſtorben. Er hat eine Witwe und 3 Kinder im Alter von 1, 4 und 6 Jahren hinterlaſſen. Seine anrechnungsfähige Dienſtzeit betrug am Todestage 20 Jahre 329 Tage, ſein zuletzt bezogenes Gehalt 2 200 ℳ jährlich. Das Ruhegehalt würde mithin gemäß §§ 6, 7 des Ortsſtatuts betr. Gewährung von Ruhegehalt vom 16./31. März 1900 ⸗ 30/60 von 2 200 ℳ, abgerundet auf volle Taler ⸗ 1 101 ℳ betragen haben. Das Witwengeld beträgt nach § 3 des Ortsſtatuts betr. Gewährung von Witwen⸗ und Waiſengeld vom 16./31. März 1900 40 v. H. des Ruhegehalts⸗ 440,40ℳ, das Waiſengeld nach § 4 Ziffer 1 a. a. O. für jedes Kind 1/5 des Witwengeldes — 88,08 ℳ, für 3 Kinder mithin . 264,24 „ jährlich zuſammen 704,64.. Für die auf den Sterbemonat folgenden 3 Monate hat die Witwe das Gehalt des Verſtorbenen er⸗ halten, ſodaß vom 1. Dezember d. I. ab für das laufende Rechnungsjahr wie beantragt 234,88 ℳ erforderlich ſind. Charlottenburg, den 30. Oktober 1909. Der Magiſtr a t. Schuſtehrus. Seydel. I. 2 249. Druckſache Nr. 309. Vorlage betr. Bereitſtellung von Mitteln zur Gewährung von Witwengeld. urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das der Witwe des Stadtbauingenieurs a. D. Max Winkler zuſtehende Witwengeld für die Monate Januar/März 1910 im Be⸗ trage von 345 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Der ſeit dem 1. Januar d. I. in den Ruheſtand verſetzte Stadtbauingenieur Winkler iſt am 29. Sep⸗ tember d. I. verſtorben und hat eine Witwe hinter⸗ laſſen. Sein Ruhegehalt betrug 3 450 ℳ jährlich, das der Witwe noch für die auf den Sterbemonat folgenden 3 Monate Oktober Dezember 1909 ge⸗ währt iſt. Nach § 3 des Ortsſtatuts betr. die Gewährung von Witwen⸗ und Waiſengeld vom 16./31. März 1900 beträgt das Witwengeld 40 v. §. des Ruhegehalts = 1 380 ℳ jährlich. (Der Alters⸗ unterſchied zwiſchen dem Verſtorbenen und der Witwe — ſie war rund 19 Jahre jünger — iſt auf die Höhe des Witwengeldes ohne Einfluß, da die Ehe rund 11 Jahre beſtand — ugl. § 7, Abſ. 1 und 3 a. a. O.) Für die Monate Januar/ März 1910 ſind, wie beantragt, 345 erforderlich. Charlottenburg, den 30. Oktober 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. T. 2,131. Druckſache Nr. 310. Vorlage betr. Teilnahme des Stadtſchulrats am Kongreß für Schulhygiene in Paris. An die Stadtverordnetenverſammlung hier. In der Zeit vom 2. bis 7. Auguſt 1910 tagt in Paris der III. Internationale Kongreß für Schul⸗ hygiene. Das Organiſationskomitee dieſes Kon⸗ greſſes hat Herrn Stadtſchulrat Dr Neufert erſucht, das Amt eines Vizepräſidenten der VI. Sektion dieſes Kongreſſes zu übernehmen. Wir können in dieſer Aufforderung zu unſerer Freude eine An⸗ erkennung erblicken, die ſeitens der führenden Männer des genannten Internationalen Kongreſſes der Charlottenburger Stadtverwaltung wie ihrem Stadtſchulrat auch im Auslande gezollt wird. Wir ſind der Anſicht, daß es im Intereſſe der Stadt liegt, daß Herr Stadtſchulrat Dr Neufert der an ihn er⸗ gangenen Einladung, und zwar in der Eigenſchaft als Vertreter der Stadt Folge leiſtet. Seine Teilnahme an dem Kongreß wird mancherlei Vorteile für das Charlottenburger Schulweſen zeitigen. Deshalb haben wir beſchloſſen, Herrn Stadtſchulrat Dr Neufert als Vertreter der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zu dem genannten Kongreſſe nach Paris zu entſenden und die dazu notwendigen Mittel zu bewilligen. 22 Gemäß den Beſtimmungen über die Ge⸗ währung von Reiſekoſtenentſchädigungen bei Dienſt⸗ reiſen in der ſtädtiſchen Verwaltung von Char⸗ lottenburg ſind die Koſten einer in außerdeutſche Staaten zu unternehmenden Dienſtreiſe durch Gemeindebeſchluß zu bewilligen. Die Koſten der oben genannten Reiſe ſind auf etwa 400 ℳ be⸗ rechnet worden. I Wir erſuchen deshalb, wie folgt zu beſchließen: Die Koſten der Dienſtreiſe des Stadtſchul⸗ rats zur Teilnahme am III. Internationalen