—— 46. —— Druckſache Nr. 313. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel XIV—4—1 für 1909. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Ausgabenummer Ord. Kapitel XIV Abſchnitt 4 Nr. 1 (Prozeß⸗ und ſonſtige Ge⸗ richtskoſten ſowie Stempel) für 1909 wird aus dem Dispoſitionsfonds um 9000 ℳ verſtärkt. Bei der Ausgabenummer Ord. Kapitel XIV—4—1 ſind bis 15. September d. I. zur Zahlung angewieſen 12 001,16 ℳ, während das lediglich auf Schätzung beruhende Jahresausgabe⸗ ſoll nur 12 000 ℳ beträgt. Unter Zugrundelegung der entſprechenden Ausgaben des Vorjahres wird bis Ende März 1910 bei dieſer Etatsnummer vor⸗ ausſichtlich noch eine Ausgabe von rd. 9000 ℳ ent⸗ ſtehen, deren Deckung durch Erſparniſſe bei den mit XIV—4—1 übertragbaren Ausgabenummern XIV—4—2 und 3 nicht zu erwarten iſt. Dagegen werden vorausſichtlich durch Mehreinnahmen bei der gegenüberſtehenden Einnahmenummer XIV41 etwa 3000 ℳ gedeckt werden, ſo daß der wirklich e Mehrbedarf ſich um dieſen Betrag verringert. Von den bisherigen Ausgaben entfallen allein 3000 ℳ auf die Koſten für Gutachten in Angelegen⸗ heiten der Untergrundbahn; rd. 1100 ℳ. betragen die Koſten im Prozeß Oppenheim betr. Feſtſtellung des Eigentumsrechts an dem Vorgarten Schloß⸗ ſtraße 57/58. Auch durch die Anderung des Stem⸗ pelſteuergeſetzes (Erhöhung des Mietſtempels uſw.) entſtehen erhebliche Mehrausgaben. Charlottenburg, den 28. Oktober 1909. Der Mag iſtrat. Matting u. i. V. I. 1817. Druckſache Nr. 314. Vorlage betr. Verſtärkung der Mittel zur Ver⸗ legung von Kabeln und Zubehör. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Ausgabe Nr. 4 des Abſchnitts 2 vom Ordinarium des Sonderetats 4 für 1909 — Verlegung von Kabeln und Zubehör wegen Veränderung des Straßenkörpers — wird um 10 000 ℳ verſtärkt. In den Sonderetat 4 wird alljährlich eine Ausgabe⸗Poſition für Umlegungen von Kabeln uſw. bei Veränderungen des Straßenkörpers eingeſetzt. Sie war bisher mit 2000 ℳ ausreichend bemeſſen. In dieſem Jahre iſt jedoch infolge der vielen vom Tiefbauamt vorgenommenen Neu⸗ und Umregu⸗ lierungen von Straßen eine weſentlich höhere Summe erforderlich. Bis jetzt ſind verausgabt worden: für die Kaiſerin⸗Auguſta⸗Allee „ den Fürſtenbrunner WeRſhgſhs „ die Leibniz⸗ Ecke Bismarckſtraße „ die Dove⸗Brücke 534,94ℳ, 341,77, 135,79, 7˙ Übertrag: 1 258,28/ An Koſten ſind noch zu erwarten: für die Kaiſerin Auguſta⸗ Allee 2 500,—, „ dden Fürſtenbrunner Aegs . 2 1 300,— „, „ die Dove⸗Brücke . . 2 465,— „, „ die Sömmeringſtraße 850,— „, „ die Quedlinburger Straße⸗. . 4 000,— „, „ die Joachimsthaler Sträaßce 1 000,— „, noch bis zum Jahres⸗ ſchluß hinzukommende Straßen , 626,72 „, 10 741,72 „, zuſammen 12 000,— Bereitgeſtellt ſind durch den Etat .. 2 000,— „, alſo noch nachzubewilligen 10 000,—ℳ. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für das Elektrizitätswert. Charlottenburg, den 30. Oktober 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. JIaf f é. XVI a. 1790. Druckſache Nr. 315. Borlage betr. Auseinanderſetzungsvertrag wegen ubernahme des Elektrizitätswerts in ſtädtiſche Berwaltung. Urſchriftliſch mit den Akten Fach 2 Nr. 2 Band 1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem mit der Pächterin des ſtädtiſchen Elektrizitätswerks, der Felten « Guilleaume⸗ Lahmeyerwerke⸗A.⸗G., abgeſchloſſenen Aus⸗ einanderſetzungsvertrag betr. die Ubernahme des Elektrizitätswerks in ſtädtiſche Verwaltung am 1. Auguſt 1910 wird zugeſtimmt. Der mit der Felten « Guilleaume⸗Lahmeyer⸗ werke A.⸗G. geſchloſſene Vertrag über den Betrieb des ſtädtiſchen Elektrizitätswerks vom 3. /12. Mai 1899 enthält keine beſonderen Ausführungsbe⸗ ſtimmungen für die Übergabe des Werks bei Ab⸗ lauf des Vertrages. Um allen Meinungsver⸗ ſchiedenheiten rechtzeitig vorzubengen, empfiehlt es ſich, ſchon jetzt Vereinbarungen mit der Pächterin zu treffen, durch die die Ubernahme des Werkes in allen Punkten klargeſtellt wird. Z3u Punkt 1. Es war zunächſt zweifelhaft, ob, da die UÜbernahme des Werks in die Mitte des Rechnungsjahres fällt, die F. « G. L. W. A.⸗G. gegen Zahlung der Pachtſumme für die Monate April „Juli 1910 einen Anſpruch auf den Gewinn⸗ Anteil des ganzen Jahres hätte, oder ob ihr nur die Erträge der 4 Monate zuſtänden. Da es ſich um 4 Sommermonate handelt, ſo war es von erheblicher materieller Bedeutung, ob der Vertrag nach der einen oder anderen Auffaſſung ausgelegt werden ſollte. Die F. & G. L. W. A.⸗G. hat ſich damit einverſtanden erklärt, daß die in dem Nachtrags⸗ Vertrage feſtgelegte Auffaſſung zur Anwendung kommt. 2 3u Punkt 2. Der F. & G. L. W. A.⸗G. ſteht vertraglich ein Zuſchlag von 10% auf alle Fremdlieferungen und von 4% auf alle Projek⸗ zuſammen I 258, 28 . tierungen zu. Da nun die Beſtellungen für die im