——— 508 —— Uorlugen für die Ktadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. In nicht öffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 324. Vorlage betr. Herſtellung eines Verkehrsweges an der Sophie⸗Charlotten⸗Straße. Urſchriftlich mit den Akten Fach 4 Nr. 13 Bd. 8 und einer Mappe enthaltend 2 Pläne an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit der Königlichen Eiſenbahn⸗Direktion Berlin einen Vertrag auf folgender Grundlage abzu⸗ ſchließen: 2) Unter der Vorausſetzung, daß die König⸗ liche Eiſenbahndirektion Berlin neben dem erweiterten Güterbahnhof Charlottenburg zwiſchen der Spree und der Sophie⸗ Charlotten⸗Straße eine in der Krone 22 m breite Verkehrsſtraße in den Plan für die Erweiterung des Güterbahnhofs Char⸗ lottenburg einbezieht und eine Einigung zwiſchen der Stadtgemeinde einerſeits und dem Kronfideikommiß, ſowie der Königlichen Forſtverwaltung andererſeits hinſichtlich des Grund⸗ und Bodenpreiſes zuſtande kommt, übernimmt die Stadt⸗ gemeinde die Pflicht, die ſämtlichen Koſten der Straßenanlage einſchließlich des Grund⸗ erwerbs zu tragen und die Eiſenbahnver⸗ waltung für ihr geſamtes, an der neuen Straße belegenes Gelände von allen Anliegerbeiträgen gemäß § 15 des Flucht⸗ liniengeſetzes vom 2. Juli 1875 dauernd freizuſtellen und die Reinigung, Be⸗ leuchtung und Entwäſſerung der Straße mit Einſchluß der Bürgerſteige, ſowie ihre Beſtreuung bei Glätte mit abſtum⸗ pfendem Material auf ihre Koſten zu übernehmen. Die Koſten für den Grunderwerb, welche überſchläglich auf etwa 600 000 ℳ be⸗ rechnet ſind, und die Koſten für die Her⸗ ſtellung der Straße mit minderwertigem Material, welcheüberſchläglich auf 330 000./1 berechnet ſind, ſind in die nächſte Anleihe aufzunehmen. Der Gegend, welche ſich um die Kreuzung der Sophie⸗Charlotten⸗Straße mit der Spandauer Straße gruppiert und ſich nach Weſten hin bis nach Weſtend hinein erſtreckt, fehlt es zurzeit an einer geeigneten Verbindung mit der Gegend, welche etwa um den Bahnhof Jungfernheide herum belegen iſt. Als eine günſtige Verbindungs⸗ ſtraße würde ſich hierzu die Verlängerung der b) Sophie⸗Charlotten⸗Straße an dem Eiſenbahn⸗ gelände entlang eignen. Es käme alſo zunächſt darauf an, die Sophie⸗Charlotten⸗Straße, die in ihrem nördlichen Teil am Güterbahnhof Char⸗ lottenburg in der Nähe des Kochſees als Sackſtraße endigt, zwiſchen der Eiſenbahn und dem Schloß⸗ garten bzw. den daran anſchließenden fiskaliſchen Wieſen hindurch nach dem Tegeler Weg am Bahn⸗ hof Jungfernheide fortzuführen und hierdurch eine Verbindung zu ſchaffen, welche den Umweg durch die Spandauer Straße über die Schloß⸗ brücke und den Tegeler Weg vermeidet. Dieſe Verbindung würde zugleich auch die Möglichkeit gewähren, das zwiſchen der Lehrter und Ham⸗ burger Bahn und der Spree gelegene Gelände von Oſten her zugänglich zu machen, wenn quer zu dem Verbindungsweg eine Unterführung unter den Bahndämmen hindurchgeführt wird, womit ſich die Königliche Eiſenbahndirektion bereits ein⸗ verſtanden erklärt hat. Für den beabſichtigten Verbindungsweg Flucht⸗ linien auszuweiſen, verbietet ſich aus verſchiedenen Gründen. Es bietet ſich aber bei der von der Königlichen Eiſenbahnverwaltung beabſichtigten Erweiterung des Güterbahnhofs Charlottenburg Gelegenheit, die Ausweiſung einer ſolchen Straße, gleichzeitig im Planfeſtſtellungsverfahren, welches für die Erweiterung des Güterbahnhofs eingeleitet werden ſoll, zu ermöglichen. Die Königliche Eiſen⸗ bahndirektion Berlin, mit der wir dieſerhalb in Verbindung getreten ſind, hat ſich bereit erklärt, das für die Anlage der Straße erforderliche Ge⸗ lände in ihren, für die Erweiterung der Bahn⸗ anlage aufzuſtellenden Entwurf einzubeziehen und dadurch den Grunderwerb ſicherzuſtellen; ſie knüpft hieran aber die unter a unſeres Antrages erwähnten Bedingungen. Sie hat ferner noch die Bedingung geſtellt, daß die Stadtgemeinde ihr die gefaßten Beſchlüſſe ſpäteſtens bis zum 15. d. M. mitteilt, weil die landespolizeiliche Prüfung und Feſtſtellung des Plans für die Erweiterung des Güterbahnhofs nicht länger hinausgeſchoben werden kann. Wir ſind nun der Meinung, daß dieſe Gelegenheit zur Sicherſtellung des Grunderwerbs der in abſehbarer Zeit notwendig werdenden Verbindungsſtraße jetzt ergriffen werden muß, und daß die Bedingungen der Eiſenbahn⸗Direktion annehmbar ſind. Denn es iſt nicht zu erwarten, daß ſich ſpäter, wenn die Stadtgemeinde allein die Ausweiſung der Straße betreiben würde, der Grunderwerb unter gleich günſtigen Bedingungen ermöglichen laſſen würde. Auf wie hoch ſich die Grunderwerbskoſten be⸗ laufen werden, kann mit Beſtimmtheit nicht an⸗