— 561 Druckſache Nr. 328. Vorlage betr. Wahl von Mitgliedern verſchiedener Berwaltungs⸗Deputationen. 4 4 22 2 Bezeichnung 42 der —1 Deputation. Name und Stand des Aus⸗ ſcheidenden und Grund des Ausſcheidens. Bemerkungen. 1 ] Pferde⸗ Aushebungs⸗ Kom⸗ miſſion 1 und 11 Charlotten⸗ burg für den Mobilmachungs⸗ fall — Taxator — Berger, Stallmeiſter, Peſtalozzi⸗ ſtraße 92, iſt am 28. 7. 1909 ver⸗ Die Neuzuwählenden müſſen für Pferde ſachverſtändige un⸗ beſcholtene Perſonen ſein, die das volle Vertrauen der Ein⸗ geſeſſenen beſitzen. Die Wahl erfolgt für den Reſt der Wahl⸗ zeit bis 31. 3. 1911. 1⁰ Militär ⸗ Erſatz⸗ Kommiſſion des Aushebungsbezirks Char⸗ lottenburg. ſtorben. Heiſe, Ziegeleibeſitzer, Kirch⸗ ſtraße 3, iſt am 6. 10. 1909 verſtorben. Mitglieder: Heiſe, Ziegeleibeſitzer, Kirch⸗ ſtraße 3, iſt am 6. 10. 1909 verſtorben. Protze, Wenig, Stadtverordnete, Voß, Rentier, Kurfürſtenſtraße 108. Stellvertreter: Weiſe, Hofkonditor, Berliner Straße 129, Guttmann, Ren⸗ tier, Bleibtreuſtraße 15/16, Hirſch, Stadtverordneter, Hahn, Rentier, Spreeſtraße 22, ſcheiden infolge Ablaufs der Wahlzeit mit dem 31. 12. 1909 Die Neuzuwählenden brauchen der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung nicht anzugehören. Die Wahl erfolgt für die Zeit vom 1. 1. 1910 bis 31. 12. 1912. Bezüglich der Auswahl der zu wählenden Perſonen nehmen wir auf Blatt 159 der Akten Fach 28 Nr. 7 Bezug. aus. 3] Komiſſion zur Abſchätzung der] Heiſe, Ziegeleibeſitzer, Kirch⸗ ] Der Neuzuwählende braucht Flurſchäden des Stadtkreiſes] ſtraße 3, iſt am 6. 10. 1909 f nicht Stadtverordneter zu ſein. Charlottenburg — Sachver⸗ verſtorben. Es iſt jedoch darauf zu achten, ſtändiger —. daß die Wahl nur auf völlig geeignete Perſönlichkeiten fällt, die nach Charakter, Lebens⸗ ſtellung und Erfahrung genü⸗ gende Gewähr für eine un⸗ parteiiſche und ſachgemäße Wahrnehmung ihrer Obliegen⸗ heiten bieten. Die Wahl erfolgt für den Reſt der Wahlzeit bis 31. 12. 49141. 4 Ausſchuß zur Unterverteilung Dgl. Der Neuzuwählende braucht der Landlieferungen im nicht Stadtverordneter zu ſein. Kriegsfalle. Die Wahl erfolgt für den Reſt der Wahlzeit bis 31. 12. 1910. urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, die vorſtehend bezeichneten Erſatzwahlen vorzunehmen. Charlottenburg, den 9. Oktober 1909. III b 1151. Der Magiſtrat. I. A. Seydel.