Druckſache Nr. 335. Vorlage betr. Anderungen in der Organiſation des Depoſital⸗Kuratoriums. Ur ſchriftlich an die Stadtwerordnetenverſammlung 2 mit dem Antrage, zu beſchließen: 4 1. Die Mitglieder des Depafital⸗Kuratorums werden fortan von der ausführenden K . in der Verwaltung entbunden: . Die Wahrnehmung dieſer Geſchäfte und ie Schlüſſelführung werden auf Beamte, nämlich — den Oberreviſor, den Oberbuchhalter und den Buchhalter der Depoſital⸗Buch⸗ halterei übertragen. 3. Durch dieſe Maßnahmen werden die Zu⸗ ſtändigkeiten des Depoſital⸗Kuratoriums hinſichtlich der Aufſichtsführung in keiner Weiſe beſchränkt. Das ſtädtiſche Depoſitorium dient zur Ver⸗ wahrung von Hypothekenurkunden, Grundſchuld⸗ briefen und Wertſachen, die zu ſtädtiſchen Kapital⸗ fonds oder 4 gehören, der Stadt⸗ gemeinde von Unternehmern uſw. als Sicherheiten beſtellt oder von Korporationen, Stiftungen und 1. uſw. zur Aufbewahrung angenommen ſin — Mit der Verwaltung des Depoſitoriums iſt ein Kuratorium, beſtehend aus: einem Magiſtrats⸗ mitglied als Vorſitzenden (Kämmerer), einem Stadt⸗ verordneten und einem Beamten der Stadt⸗ gemeinde (Depoſitalrendant) betraut. Je ein weiteres Mitglied des Magiſtrats ſowie der Stadt⸗ verordnetenverſammlung ſind zur zuſtändigen Stell⸗ vertretung beſtimmt worden. Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehören zunächſt ſolche Geſchäfte, die mit der Beaufſichtigung des Depoſitoriums im Zuſammenhang ſtehen. Im weiteren übt es aber gegenwärtig noch eine ausführende Tätigkeit aus, insbeſondere die Vereinnahmung und Veraus⸗ gabung von Wertſtücken, Abtrennung von Zins⸗ ſcheinen, Herausgabe von Erneuerungsſcheinen und den Umtauſch von Wertpapieren, die als Sicher⸗ heiten hinterlegt ſind. Dieſe Arbeiten ſind mitunter recht umfangreich und daher zeitraubend. Die Erledigung erfolgt an beſtimmten Tagen, den ſogenannten Depoſital⸗ tagen, und zwar findet in jeder zweiten Woche regelmäßig ein Depoſitaltag ſtatt. Das Kuratorium iſt aber außer an dieſen regelmäßigen Depoſital⸗ tagen vielfach auch an anderen Tagen genötigt, zuſammenzutreten, wenn in dringenden Fällen die Herausgabe von Unternehmerkautionen oder der Umtauſch von Wertpapieren, die als Sicherheiten hinterlegt ſind, nicht bis zum nächſten Depoſital⸗ tag verſchoben werden kann. Bei ſolchen Gelegenheiten iſt es den einzelnen Mitgliedern nicht immer möglich, ſich ſchnell von ihren ſonſtigen Dienſtgeſchäften freizumachen, und es entſtehen hieraus mancherlei Mißſtände. die erwähnte Tätigteit ſind die Mitglieder aber auch im allgemeinen zu einem Aufwand von Zeit gezwungen, der ſie in der Entfaltung ihrer ſonſtigen dienſtlichen Tätigkeit behindert. Dies muß als ein Nachteil angeſehen werden, der keineswegs gerecht⸗ fertigt wird durch die den erwähnten Depoſital⸗ geſchäften beizumeſſende Wichtigkeit. Es erſcheint daher geboten, die Kuratoriums⸗ mitglieder von der Erledigung ſolcher weniger v Durch Ah wichtigen Geſchäfte zu befreien. Dieſe Geſchäfte können unbedenklich ſtädtiſchen Beamten über⸗ tragen werden. — Dies hat zudem den Vorteil, daß die Be⸗ teiligten auch zur Erledigung unvorhergeſehener madſchuel ecerender Depoſitalgeſchäfte jeder⸗ zeit baldigſt zuſammentreten können. Zu einer derartigen Regelung dieſer An⸗ gelegenheit drängten aber auch, abgeſehen von der wünſchenswerten Entlaſtung der Mitglieder des Magiſtrats und der Stadtverordneten 2 2 , die dienſtlichen Verhältniſſe der St ſe. Dem Depoſitalrendanten und Mitglied des Depoſital⸗Kuratoriums liegt gegenwärtig die Füh⸗ rung der Depoſital⸗Buchhalterei der Stadthaupt⸗ kaſſe ob. Er iſt aber gleichzeitig Oberbuchhalter der Stadthauptkaſſe und hat in dieſer Eigenſchaft die Stellvertretung des Hauptrendanten, ahtbu⸗ nehmen. In. der legteu 3ett iſt die Cramtaen des ſtädtiſchen Kaſſenweſens dahin geändert, worden, daß ſämtliche ſtädtiſchen Kaſſen (mit Ausnahme der Sparkaſſe) einem Rendanten unterſtellt, wurden. Die frühere Stellung des Rendanten der Stadt⸗ hauptkaſſe wurde durch die Gemeindekörperſchaften in die eines Hauptrendanten umgewandelt. Die Dienſtgeſchäfte des Hauptrendanten ſind allmählich ſo umfangreich geworden, daß ſeine Entlaſtung not⸗ wendig wird. Ein Teil der Obliegenheiten wird dem Oberbuchhalter übertragen werden können. Dieſer wiederum muß alsdann von der Führung der Depoſital⸗Buchhalterei entbunden werden, welche einem beſonderen Buchhalter zu uber⸗ tragen iſt. Mit Rückſicht hierauf empfiehlt es ſich, die von dem Depoſital⸗Kuratorium bisher ausgeführten weniger wichtigen Arbeiten künftig ausführen zu laſſen von dem Oberreviſor, *%*%Iis⸗ dem Oberbuchhalter und dem Buchhalter der Depoſital⸗Buchhalterei. Dieſe drei Beamten werden zu Schlüſſel⸗ führern des Treſſors zu beſtimmen ſein. Die Regelung entſpricht den in neuerer Zeit allgemein hervortretenden Beſtrebungen der größe⸗ ren Dezentraliſation in der Organiſation der Be⸗ hörden im Sinne der Entlaſtung der höheren Be⸗ amten von minderwichtigen Arbeiten und Über⸗ tragung der letzteren auf unterſtellte Beamte. Dabei wird aber ausdrücklich hervorgehoben, daß in dieſer Maßnahme keinerlei Beeinträchtigung der Befugniſſe des Kuratoriums oder der Stadt⸗ verordnetenverſammlung zu erblicken iſt. Die Aufſichtsbefugniſſe des Depoſital⸗Kuratoriums bleiben nach wie vor beſtehen. Ebenſo werden die Befugniſſe der zu Reviſionen zuſtändigen Kaſſen⸗ und Finanzdeputation in keiner Weiſe berührt. Die in unſerm Antrage zuſammengefaßten Anderungsvorſchläge ſind uns von der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation, in der ſie einſtimmig beſchloſſen wurden, gemacht worden. Als Zeitpunkt der definitiven Einfuhrung der Anderungen wird der 1. April 1910 in Ausſicht ge⸗ nommen. Geſtatten es die Verhältniſſe der inneren Verwaltung, ſo wird die Anderung baldigſt zur Durchführung gelangen. Seete , den 13. November 1909. Der Magiſtra t. e F. 544. 22