2 44. nee e Borlage betr. Ortsſtatut über den Stundenplan der Fortbildungsſchule für männliche Perſonen in Charlottenburg. Urſchriftlich mit den Akten Fach 1, Nr. 3, Band III und einem Ortsſtatut an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das abgedruckte Ortsſtatut betr. den Stun⸗ denplan der Fortbildungsſchule für männliche Perſonen in Charlottenburg für das Winter⸗ halbjahr 1909/10 wird genehmigt. Nach § 6 des hier gültigen Ortsſtatuts betr. die Verpflichtung zum Beſuche der Fortbildungsſchule in Charlottenburg vom 19. Januar /9. April 1907 ſollen die Tage und Stunden für den Beſuch der Schule durch den Magiſtrat feſtgeſetzt werden. Infolgedeſſen hatten wir bisher den Stundenplan halbjährlich veröffentlicht, ohne vorher jedesmal beteiligte Gewerbetreibende und Arbeiter zu hören und die Zuſtimmung der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung und des Bezirksausſchuſſes einzuholen. Jetzt iſt durch Entſcheidung des Kammer⸗ gerichts der Grundſatz aufgeſtellt worden, daß bei obligatoriſchen Fortbildungsſchulen die Feſtſetzung der Stundenpläne in derſelben Weiſe zu erfolgen habe, wie der Erlaß eines Ortsſtatuts, d. h. es müſſen in jedem Falle dazu beteiligte Gewerbe⸗ treibende gehört, auch muß die Zuſtimmung des Bezirksausſchuſſes eingeholt werden und die Ver⸗ öffentlichung in der ortsüblichen Form erfolgen. Dieſer Forderung müſſen wir nachkommen, ſoll nicht die Pflichtfortbildungsſchule ſelbſt ernſtlic gefährdet werden. Wir haben deshalb nach An⸗ hörung beteiligter Gewerbetreibender und Arbeiter die für den Unterricht an der obligatoriſchen Fort⸗ bildungsſchule zu wählende Zeit wie folgt feſt⸗ geſetzt und beabſichtigen, den Stundenplan nach Genehmigung des Bezirksausſchuſſes in unſerem amtlichen Publikationsorgan als Ortsſtatut zu veröffentlichen. Charlottenburg, den 16. November 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Neufert. VII Bs. 878. Ortsſtatut 422 be tr. den Stundenplan der Fort⸗ bildungsſchule für männliche Per⸗ ſonen in Charlottenbur g. Auf Grund der §§ 120, 142 und 150 der Gewerbeordnung für das Deutſche Reich in der Faſſung der Bekanntmachung vom 26. Juli 1900 (R. G. Bl. S. 871 ff.) und des § 76 Abſatz 4 des Handelsgeſetzbuches vom 10. Mai 1897 (R. G. Bl. S. 235) wird nach Anhörung beteiligter Gewerbe⸗ treibender und Arbeiter mit Zuſtimmung der ecce en nachſtehendes feſt⸗ geſetzt. § 1. Die nach dem Ortsſtatut betreffend die Ver⸗ pflichtung zum Beſuche der Fortbildungsſchule in Charlottenburg vom 19. Januar /9. April 1907 zum Schulbeſuch verpflichteten gewerblichen Ar⸗ beiter haben ſich während des Winterhalbjahres 1909/10 zu den im nachfolgenden Stundenplan feſtgeſetzten Tagen und Stunden zum Unterricht einzufinden. a42) Kaufleute: Halbj.: Freitag 8—2 Uhr vorm. Freitag 8—2 Uhr vorm. Montag, Dienstag 8—2 Uhr vorm. Dienstag, Donnerstag 8—2 Uhr vorm. Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8—2 vorm. Montag, Donnerstag 8—2 Uhr vorm. Montag, Dienstag, Mittwoch 8—2 Uhr und Montag und Mittwoch 8—11 Uhr vorm. 2 6. 5. 4. 3. 2. 1. b) Maſchinenbauer, Former, Dre⸗ her, Monteure, Maſchinenſchloſſer: 7. 6. Halbj.: Montag 5—7, Freitag 3—, Uhr nachm. Montag 4—7, Donnerstag 4—7 Uhr nachm. Montag 5—7, Freitag 3—7 Uhr nachm⸗ Dienstag 4—7, Freitag 4—7 Uhr nachm. Montag 4—7, Mittwoch 4—7 Uhr nachm. c) Schloſſer, Schmiede: Halbj.: Dienstag —1 Uhr vorm. Montag, Mittwoch, Freitag 7—1 Uhr vorm. Donnerstag, Freitag 7—1 Uhr vorm. Montag, Mittwoch, Freitag 7—1 Uhr vorm. Montag, Dienstag, Mittwoch 7—1 Uhr vorm. Dienstag, Mittwoch, Freitag 7—1 Uhr vorm. Dienstag, Donnerstag, Freitag 7—1 Uhr vorm. Or d) Inſtallateure, Klempner: 7. 6. 5. Halbj.: Donnerstag 7—1 Uhr vorm. 4. 3. Montag 7—1 Uhr vorm. 2. 4. 5 Freitag 7—1 Uhr vorm. Fachklaſſen: Montag 7—9 Uhr abends. e) Mechaniker, Elektrotechniker, rmacher, Ziſeleure, Optiker: Dienstag, Donnerstag 4—/ Uhr nachm. Mittwoch, Freitag 4—7 Uhr nachm. Montag, Donnerstag 4—7 Uhr nachm. Montag 5—7, Donnerstag 3—7 Uhr nachm. Montag, Donnerstag 4—7 Uhr nachm. Dienstag 5—7, Mittwoch 3—7 Uhr nachm. Mittwoch, Freitag 4—7 Uhr nachm. f) Tiſchler, ¹ Drechsler und ander C Holzgewerbe: 7. 6. 5. Halbj.: Donnerstag 7—1 Uhr vorm. 4. 3. 7 Montag 7—1 Uhr vorm. 2. 1. „„ Mittwoch 7—1 Uhr vorm. g) Glaſer: 7. 6. 5. 4. Halbj.: Dienstag, Donnerstag 4—7 Uhr nachm. 3. 2. 1 „ Montag 3—7, Dienstag 5— Uhr nachm. Fachklaſſen: Montag, Dienstag 7—9 Uhr abends.