— 383 — halb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 30. Oktober 1909. Der Magiſtrat. Matting Seydel. u. i. V. I. 1852. Druckſache Nr. 349. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem mit Ende März 1910 in den Ruhe⸗ ſtand verſetzten Stadtſekretär Platen wird vom 1. April 1910 ab ein Ruhegehalt von jährlich 3756 ℳ und eine jederzeit widerruf⸗ liche Unterſtützung von jährlich 219 ℳ ge⸗ währt. Die für das Rechnungsjahr 1910 er⸗ forderlichen Mittel ſind in den Etat für 1910 einzuſtellen. Stadtſekretär Platen leidet ſeit Jahren an einer Sehnervenerkrankung. Die Sehfähigkeit des linken Auges iſt jetzt vollkommen erloſchen, die des rechten Auges ſtark herabgeſetzt; es beſteht für ihn die Gefahr völliger Erblindung. Nach dem Gut⸗ achten unſeres Vertrauensarztes iſt er zur Er⸗ füllung ſeiner Amtspflichten dauernd unfähig. Seinem Antrage entſprechend haben wir beſchloſſen, ihn mit Ende März 1910 in den Ruheſtand zu ver⸗ ſetzen. Platen iſt am 16. Oktober 1853 geboren und ſeit dem 1. September 1887 als Beamter in der hieſigen ſtädtiſchen Verwaltung angeſtellt. Seine penſionsfähige Dienſtzeit beträgt: 2) Dienſt zeit als Be⸗ amter der Stadt Charlottenburg: vom 1. September 1887 bis 31. März 1910⸗ —. 22 Anrechnungsf ähi ge Militärdienſtzeit: vom 12. Dezember 1874 bis b) 23. September 1877⸗ . 2 „286. „ vom 10. November 1877 bis 30. September 1879 1 „ 325 „ vom 17. Oktober 1879 bis 31. Auguſt 1887⸗ 4 „ 319 „ zuſammen 35 Jahre 47 Tage. Er bezieht zurzeik als Beamter der Klaſſe B IIIa — Gehaltstafel 17 des Normalbeſoldungsetats — 5300 ℳ. Gehalt jährlich. Sein Ruhegehalt beträgt nach §§ 6—8 des Ortsſtatuts betr. Gewährung von Krahegehatt 1% von 3300 4 374,17 , abge⸗ rundet auf volle Taler 3756 ℳ. Er hat gebeten, ihm neben dieſem beſtimmungsmäßigen Ruhegehalt eine laufende Unterſtützung von 219 ℳ jährlich zu gewähren. Dieſer Betrag iſt der Unterſchied zwiſchen der Höchſtpenſion von 3975 ℳ, die er hätte erreichen können, wenn er nicht infolge ſeines Leidens vorzeitig dienſtunfähig geworden wäre, und dem ihm zuſtehenden beſtimmungsmäßigen Ruhe⸗ gehalt von 3756 (3975 — 3756 219 ℳ). Wir haben beſchloſſen, ſeiner Bitte zu entſprechen mit Rückſicht darauf, daß er während ſeiner mehr als 22 jährigen Dienſtzeit ſtets ein gewiſſenhafter, williger und fleißiger Beamter geweſen iſt, und da er wegen der durch ſein Leiden verurſachten Hilf⸗ loſigkeit vorausſichtlich dauernd ärztlicher Behand⸗ lung und fremder Wartung und Pflege bedürfen und daher mit erheblichen außergewöhnlichen Aus⸗ gaben belaſtet ſein wird. Aus dieſem Grunde er⸗ ſcheint es auch billig, ihm die Militärpenſion von jährlich 180 ℳ — die ſonſt bei Gewährung des Höchſtpenſionsbetrages zur Stadtkaſſe fließen würde — zu belaſſen. Wir erſuchen um Zuſtimmung. Platen würde alſo nach ſeiner Verſetzung in den Ruheſtand beziehen: 4) Ruhegehalt 3756 ℳ b) widerrufliche Unterſtützung. 219 „ 6) Militärpenſionon 180 „ zuſammen 4155 ℳ jährlich. Charlottenburg, den 5. November 1909. Der Magiſtrat. Matting. Seydel. 1. 19223. Druckſache Nr. 350. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten Band Iund I11 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem mit Ende März 1910 in den Ruhe⸗ ſtand verſetzten Kalkulaturaſſiſtenten Voges wird vom 1. April 1910 ab ein Ruhegehalt von jährlich 2538 ℳ gewährt. Der für das Rechnungsjahr 1910 erforderliche Betrag iſt in den Stadthaushaltsplan für 1910 einzu⸗ ſtellen. Wie aus den ärztlichen Gutachten in den Perſonalakten hervorgeht, leidet der Kalkulatur⸗ aſſiſtent Voges ſeit vielen Jahren an einer Er⸗ krankung des Zentralnervenſyſtems, verbunden mit Lähmung verſchiedener Gehirn⸗, insbeſondere von Augenmuskelnerven. Er iſt ſchon oftmals und lange Zeit dienſtunfähig geweſen (vgl. das den Perſonalakten Bd. II1 vorgeheftete Verzeichnis der Erkrankungen). Nach dem Gutachten unſeres Ver⸗ trauensarztes iſt er infolge ſeines Leidens dauernd unfähig, ſeine Amtspflichten ferner zu erfüllen. Wir haben ihn deshalb mit Ende März 1910 in den Ruheſtand verſetzt. Voges hat ſich hiermit einver⸗ ſtanden erklärt. Voges iſt am 9. Februar 1855 geboren und ſeit dem 1. April 1888 als Beamter bei uns angeſtellt. Seine penſionsfähige Dienſtzeit beträgt: 2a) als Beamter der Stadt Charlottenburg: vom 1. 4. 1888 bis 31. 3. 1910 . . 22 Jahre b) anrechnungsfähige Dienſt⸗ zeit vorher: 1. Militärdienſtzeit: vom 2.10. 1872 bis 31. 10. 1882 . 10 2. Dienſtzeit in der Char⸗ lottenburger Schutzmann⸗ ſchaft: vom 1. 11. 1882 bis 31. 3. 1888 4 3 152 „ Zuſammen: 37 Jahre 182 Tage. Er bezieht zurzeit als Beamter der Klaſſe By — — Tage 30 Gehaltstafel Nr. 23 — des Normalbeſoldungsetats 3350 ℳ Gehalt und würde am 1. April 1910 in