—— 598 — Druckſache Nr. 357. Vorlage betr. Erwerb von Platzland des Nollen⸗ dorfplatzes. Urſchriftlich mit den Akten 406 — 9 Nr. 5 Band 1I1 2 an die Stadtverordnetenverſammlumg mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, das noch im Eigentum der Frau Gabcke befindliche Platz⸗ land des Nollendorfplatzes im Wege der Enteignung zu erwerben. . Die Koſten ſind zunächſt vorſchußweiſe zu entnehmen. Zur teilweiſen Deckung der Koſten iſt der am Jahresſchluſſe beim Haupt⸗ etat Ord. VvIII1—9—3 (Straßenlanderwerb auf beſonderen Gemeindebeſchluß) verblei⸗ bende Beſtand zu verwenden. Der hierdurch nicht gedeckte Teil der Koſten iſt nach end⸗ gültiger Feſtſtellung in das Ordinarium des Straßenbauetats des folgenden Rechnungs⸗ jahres einzuſtellen. Von dem Rollendorfplatze befindet ſich noch eine Fläche von 3984 qm im Eigentume der Frau Gabcke. Die Lage dieſer Fläche iſt aus dem Plane Blatt 85 der Akten erſichtlich. Die Fläche dient als öffentlicher Platz und kann dieſer Beſtimmung nicht entzogen werden. Der Grund und Boden unter dem Platz muß für die zu erbauende Schöne⸗ berger Untergrundbahn teilweiſe in Anſpruch ge⸗ nommen werden. Mit Rückſicht auf die vertrag⸗ lichen Vereinbarungen mit der Gemeinde Schöne⸗ berg wegen der Untergrundbahn und aus dem allgemeinen Geſichtspunkte, daß tatſächlich und rechtlich öffentliches Platz⸗ oder Straßenland dar⸗ ſtellendes Gelände zweckmäßig im Eigentum der Stadtgemeinde ſteht, erſcheint es uns geboten, die Platzfläche in unſer Eigentum zu bringen. Die Verhandlungen wegen des freihändigen Erwerbs haben zu keinem Ergebnis geführt. Die Fläche muß deshalb im Wege der Enteignung erworben werden. Mit unſerm Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbaudeputation. Charlottenburg, den 29. November 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. Dr. Maier. 1 IX. D. 1823. Druckſache Nr. 358. Borlage betr. Bau eines gemauerten Kanals in der Rognitzſtraße. Ur ſchriftliſch mit den Akten Fach 25 Nr. 9 Bd. I u. II und einer Mappe enthaltend einen Plan und einen Koſtenanſchlag an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Bau eines 65 m langen gemauerten Kanals in der Rognitzſtraße ſüdlich vom Kaiſerdamm wird unabhängig von der Re⸗ gulierung dieſes Teiles der Rognitzſtraße genehmigt. . Die Koſten des vorgenannten Kanals werden auf 30 000 ℳ feſtgeſetzt, ſind aus Anleihe⸗ mitteln zu entnehmen und beim Ertra⸗ ordinarium des Sonderetats 1 für 1909 in Sollzugang zu ſtellen. 1⁰ und dient als Nach dem allgemeinen, für den Stadtteil Weſtend genehmigten Entwäſſerungsentwurf muß in der Rognitzſtraße ein außerordentlich tief ge⸗ legener Kanal hergeſtellt werden. Nördlich vom Kaiſerdamm iſt dieſer Kanal bereits hergeſtellt Vorfluter für den größten Teil des von der Neuweſtend⸗Aktiengeſellſchaft regu⸗ lierten Teiles von Weſtend. Der ſüdlich vom Kaiſer⸗ damm gelegene Teil des Kanals wird erſt er⸗ forderlich, wenn die Straßen zwiſchen dem Kaiſer⸗ damm und der verlängerten Neuen Kantſtraße ſowie dem Plateaurand von Weſtend längs der Ringbahn und der Spandauer Anſchlußbahn her⸗ geſtellt werden. Nun ſoll aber das Eckgrundſtück auf der Südſeite des Kaiſerdamms an der Rognitz⸗ ſtraße demnächſt bebaut werden, und es iſt mit Rückſicht auf die große Tiefe des erſt ſpäter notwendig werdenden Kanals empfehlenswert, den Kanal noch vor der Errichtung des Eckhauſes herzuſtellen, damit nicht etwa ſpäter das Gebäude durch unſere Bauausführung in Gefahr gebracht werden könnte oder aber für die Sicherung des Gebäudes während der Kanalbauausführung ſpäter beſondere koſtſpielige Vorrichtungen ge⸗ troffen werden müßten. Wir haben infolgedeſſen beſchloſſen, den Kanal möglichſt ſofort, d. h. vor Errichtung des genannten Eckhauſes und unabhängig von der Regulierung der Rognitzſtraße ſüdlich vom Kaiſerdamm in einer Länge von 65 m herzuſtellen und erſuchen um Zuſtimmung. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Kanaliſationsdeputation. Charlottenburg, den 2. Dezember 1909. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Bredtſchneide r. Dr Maier. IX A. 1760. Druckſache Nr. 359. Vorlage betr. Bewilligung einer Beihilfe an die von Bodelſchwingh ſchen Kolonien bei Bernau. Urſchriftliſch mit Akten Fach 13 Nr. / an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Unterſtützung der zur Bekämpfung des Vagabundentums und der Bettelei in Groß⸗ Berlin geſchaffenen von Bodelſchwingh'ſchen Kolonien bei Bernau wird ein einmaliger Beitrag von 5000ℳ bewilligt. Der Betrag iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Der Paſtor emer. von Bodelſchwingh, der Begründer und Vorſitzende der Arbeiterkolonien bei Bernau iſt wiederum bei uns um Gewährung einer Unterſtützung in Höhe von 10 000 ℳ vorſtellig geworden. Der Zweck der Kolonien und ihre Ziele dürften durch die mehrfach vorgenommenen Be⸗ ſichtigungen und durch die wiederholten Ver⸗ handlungen in der Stadtverordnetenverſammlung über dieſen Gegenſtand hinreichend bekannt ſein. Wir nehmen daher auf unſere Vorlagen vom 26. Auguſt 1905 — III 1500 — (Druckſache Nr. 295 für 1905), vom 5. Februar 1907 — IIIb 1967 — (Druckſache? Nr. 61 für 1907) und vom 14. Juli 1908 — IIIb 677 (Druckſache *2 323 für 1908) Bezug. Die Kelomten haben ſich, was die werktätige Hilfe an Wanderarmen betrifft, auch in den letzten