werden, und zwar ſind in Ausſicht genommen in Anſatz gebracht, da angenommen wird, die 2 Oberlehrer, 1 akademiſch gebildeter Hilfslehrer, 1 Oberlehrerin, 1 ſeminariſch gebildeter Lehrer und 1 ſeminariſch gebildete Lehrerin. Ein er⸗ fahrener Direktor einer unſerer höheren Lehr⸗ anſtalten hat ſich bereit erklärt, die Oberleitung im Ehrenamte zu übernehmen. Mit der geſundheitlichen Überwachung der Waldſchule ſoll ein geeigneter Arzt beauftragt werden. Für zwei (oder drei) Lehrkräfte iſt eine Zulage von 50 ℳ monatlich in Ausſicht genommen, da ſie nicht nur ihren lektionsplanmäßigen Unterricht zu erteilen haben, ſondern auch ſonſt zur Stelle ſein müſſen, insbeſondere auch zur Beaufſichtigung der Schüler ſtärker herangezogen werden ſollen. An der bereits beſtehenden Waldſchule wird für die gleiche Leiſtung dieſelbe Zulage gewährt. Die wirtſchaftliche Leitung wird ebenſo, wie an der bereits beſtehenden Waldſchule einer Schweſter übertragen werden, der eine Köchin, eine Helferin in der Küche und eine Reinmachefrau unterſtellt ſind. Die Obhut der Baulichkeiten während der Nacht iſt einem Wächter anzuver⸗ trauen; dieſer iſt auch während des Winters nicht zu entbehren. Die Waldſchule ſoll auf einem geeigneten Gelände zwiſchen der Station Eichtamp und der Teufelsſeechauſſee untergebracht werden. Ihre Aus⸗ ſtattung ſoll ähnlich ſein wie die der bereits be⸗ ſtehenden Waldſchule. Auf einer durch einen Drahtzaun eingefriedigten Waldparzelle ſollen eine Schulbaracke, eine Wirtſchaftsbaracke, eine große offene Liegehalle, eine Waſch⸗ und Badebaracke und die nötigen Nebenräume errichtet werden. Die Koſten hierfür ſind auf 35 000 ℳ veranſchlagt. In hochherziger Weiſe hat ſich ein Gönner der Waldſchule bereit erklärt, die Mittel hierfür zur Verfügung zu ſtellen. Für die Unterhaltung der Waldſchule müſſen die Eltern der beteiligten Kinder aufkommen. Die laufenden Koſten für Pacht und Amorti⸗ ſation, Erhaltung der Baulichkeiten und des In⸗ ventars nebſt Beſchulung und Beköſtigung von 120 Kindern ſind auf 32 400 ℳ überſchläglich berechnet worden. Um während der fünf Wochen Sommerferien die Waldſchuleinrichtung nicht un⸗ benutzt und das Perſonal nicht unbeſchäftigt zu laſſen, wird beabſichtigt, in dieſer Zeit eine Tages⸗ ferienkolonie darin unterzubringen. Es wird dabei auf diejenigen Mitbürger gerechnet, die während der großen Ferien nicht verreiſen können, aber gern ihren Kindern die Erholung in geſunder Waldluft und das erfriſchende Jugendſpiel mit Altersgenoſſen unter fachmänniſcher Aufſicht um den Preis von etwa 2 ℳ täglich gewähren wollen. Es iſt billig, daß dabei für die Benutzung der Bau⸗ lichkeiten, der Geräte und des Geſchirrs eine Entſchädigung gefordert wird. Bei der ange⸗ nommenen Zahl von 60 bis 70 zahlenden Koloniſten würden rund 1800 ℳ einkommen. Die laufenden Koſten der Waldſchule würden demnach für die Waldſchüler alſo nur 32 400 — 1800⸗ 30 600 ℳ fährlich betragen. Wir haben dabei für die geſamte tägliche Verpflegung des Kindes in drei Mahlzeiten zu⸗ nächſt 1 ℳ in Anſatz gebracht, hoffen aber, daß bei voller Belegung daran etwas erſpart werden tann. Für die freien Sonntage iſt kein Koſtgeld, für den Tag mit freiem Nachmittag ſind nur 0,25 Zöglinge werden an dieſem Tage ſchon das Mittag⸗ brot in der Familie einnehmen. Ziehen ſie es jedoch vor, auch dieſe Tage in der Waldſchule zuzubringen, ſo haben ſie dafür die Selbſtkoſten noch beſonders zu entrichten. Unter den beiden eben genannten Vorausſetzungen werden alſo bei einer Belegung von 120 Kindern für die ganze Zeit, in der die Waldſchule geöffnet iſt, für jedes Kind 210 ℳ zu zahlen ſein, wozu noch an Schulgeld 40 ℳ bei Realſchülern und 60 ℳ bei Schülern latein⸗ treibender Anſtalten treten. Die Koſten werden ſich natürlich etwas höher ſtellen, wenn nicht alle Plätze beſetzt werden. Bei einer Belegung mit nur 90 Kindern z. B. würde ein Zuſchlag von 50 für den Kopf zu erheben ſein, ſo daß alsdann im ganzen 300 (bzw. 320) ℳ für das Halbjahr zu entrichten wären. Es erhellt hieraus, daß die Errichtung der neuen Waldſchule an ſich der Stadt keine Koſten verurſacht; ja die Anſtalt kann ſogar die nicht unerheblichen Zuſchüſſe entbehren, welche die Stadt⸗ gemeinde für jeden Schüler unſerer höheren Lehranſtalten zahlt — zurzeit in Höhe von 208 jährlich bei höheren Knaben⸗, von 127ℳd bei höheren Mädchenſchulen —, weil ſie die koſt⸗ ſpieligen Ausgaben für die oberen Klaſſen, für die Schulgebäude u. a. nicht zu leiſten hat. Wir haben es jedoch für angemeſſen erachtet, auch unſererſeits etwas zur Sicherung des Unter⸗ nehmens beizutragen. In der Erwägung, daß eine Kräftigung in friſcher Waldluft gerade auch vielen kränklichen und ſchwächlichen Kindern ſolcher Eltern not tut, die nicht in der Lage ſind, den Beitrag aufzubringen, haben wir daher beſchloſſen, zu den Koſten bis zu 20 % beizuſteuern, die zur Errichtung von einigen ganzen, vornehmlich aber von halben Freiſtellen verwendet werden ſollen. Der hiernach von der Stadtgemeinde zu über⸗ nehmende Zuſchuß beträgt für das Rechnungs⸗ jahr 1910 (20%, von 30 600 ℳ) - 6120 ℳ, wovon jedoch die auch ſonſt bewilligte Freiſchule in Höhe von 15 % der geſamten Schulgeldſumme (90 40 4 30 60 ℳ — 5400 ℳ) alſo 810 ℳ, in Abzug zu bringen wären. Mit unſerer Vorlage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für die höheren Lehr⸗ anſtalten. Charlottenburg, den 3. Dezember 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Neufert. VII B 1. 1699. Koſtenanſchlag für eine Waldſchule für 120 Kinder von höheren Lehranſtalten. 4. Einnahmen. 1. Beiträge (einſchl. 40 ℳ« Schulgeld) für 120 Kinder je 250 ℳ.. 30 000. 2. Mehrbetrag an Schulgeld für Kinder lateintreibender Anſtalten (30,4 20 ℳ.) 600 „ 3. Verwertung der Waldſchule als Ferientoonie 1 800 „ Einnahme 32 400.