— 610 — nichtſtändiges Mitglied mit einem Jahresbeitrage von 50 ℳ beizutreten, und haben dieſen Betrag in den Etatsentwurf für 1910 beim Ord. Kapitel XIV eingeſtellt. Von dem 2. Internationalen Straßenkongreß in Brüſſel 1910 wird in Verbindung mit der dortigen Weltausſtellung eine beſondere Ausſtellung ver⸗ anſtaltet, die bereits im April 1910 eröffnet wird; die Anmeldung von Ausſtellungsgegenſtänden für dieſelbe muß noch vor dem 1. Januar 1910 erfolgen. Wir haben uns auf Vorſchlag der Tiefbaudeputation entſchloſſen, dieſe Ausſtellung zu beſchicken und bitten um die Zuſtimmung der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung und die Bewilligung der erforderlichen Mittel. In unſerm techniſchen Laboratorium werden ſeit einiger Zeit Unterſuchungen von Aſphalt und Beton ausgeführt, und es ſind zu dieſem Zweck von ihm ſelbſt konſtruierte und beſchaffte beſondere Apparate im Gebrauch. Dieſe Apparate wie die hergeſtellten Unterſuchungspräparate ſind nach unſerer Meinung von großem allgemeinen Intereſſe für die techniſche Welt und deshalb zur Vorführung auf der beſonderen Ausſtellung des 2. Internationalen Straßenkongreſſes in Brüſſel beſonders geeignet. Die Präparate ſelbſt werden von unſerm techniſchen Laboratorium hergegeben, während die Firmen, welche die in Frage kommen⸗ den, im techniſchen Laboratorium im Gebrauch befindlichen Apparate geliefert haben, ſich bereit erklärt haben, uns gleichartige Apparate leihweiſe und koſtenlos für die Ausſtellung zur Verfügung zu ſtellen. In unſerer überſchläglichen Berechnung der entſtehenden Koſten für Herrichtung und Ver⸗ packung unſerer Ausſtellungspräparate, für Hin⸗ und Rücktransport derſelben und der von den betreffenden Firmen hergegebenen Apparate, für Platzmiete, Aufſtellung durch eine ſachverſtändige Perſon, Demontierung und Verpackung nach be⸗ endeter Ausſtellung, für Verſicherung gegen Feuer⸗ ſchaden, ſonſtige Beſchädigung und Diebſtahl uſw. ſind etwa zu erwartende Ermäßigungen der Fracht⸗ koſten und Platzmiete nicht berückſichtigt und die ſchätzungsweiſe ermittelten Koſten hierfür in voller Höhe zum Anſatz gebracht. Nur für Verzollung iſt kein Betrag angeſetzt, weil anzunehmen iſt, daß eine Verzollung nicht erfolgen wird. Die Geſamtkoſten ſtellen ſich hiernach auf überſchläglich 2050 ℳ, es iſt aber nicht ausgeſchloſſen, daß ſie ſich erheblich ermäßigen werden. Da die Ausſtellung erſt im nächſten Etatsjahre eröffnet wird, empfiehlt es ſich, die Koſten für die Beſchickung in den Etat für 1910, wie beantragt, einzuſtellen. Immerhin werden aber, da die Verſendung der Ausſtellungsgegen⸗ ſtände ſchon im Monat März erfolgen muß, hierfür noch im laufenden Etatsjahr Ausgaben entſtehen, dieſe ſollen aber vorläufig vorſchußweiſe verausgabt und ſodann aus dem betreffenden Etatsabſchnitt für 1910 gedeckt werden. Mit unſerm Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluß der Tiefbaudeputation. Charlottenburg, den 16. Dezember 1909. Der Magiſtrat. Schuſt e hr us. Bredtſchneider. Dr Maier. IX A. 1844. 2— Druckſache Nr. 371. Vorlage betr. Abänderung der Fluchtlinien am Reichskanzlerplatz. Urſchriftlich mit den Akten Fach 4 No. 15 und 1 Mappe an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Die durch Gemeindebeſchluß vom 3 6. 1909 genehmigten Fluchtlinien am Reichskanzler⸗ platz gelangen nicht zur förmlichen Feſtſtellung. 2. Der Abänderung der Fluchtlinien am Reichs⸗ kanzlerplatz nach Maßgabe des Beſchluſſes der Tiefbaudeputation vom 14. Dezember 1909 wird zugeſtimmt. 3. Die Koſten der durch Ausführung des Be⸗ ſchluſſes zu 2 notwendigen Platzänderung und des Grunderwerbs werden auf 170 000 ℳ feſtgeſetzt und ſind dem Extraordinarium des Sonderetats 7 für 1910 zu entnehmen. 4. Dem abgedruckten Vertrag vom 3. Dezember 1909 — No. 1132 des Urkundsverzeichniſſes — mit der offenen Handelsgeſellſchaft Frieden⸗ thal & Markuſe über den Verkauf von Flächen wird zugeſtimmt. 5a. Dem Kaufvertrage mit dem Kaufmann Adolf Kant vom 3. 12. 1909 — Nr. 1133 des Urkundenverzeichniſſes — wird zugeſtimmt. b. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem Verlagskunſthändler Emil Werckmeiſter einen Vertrag über die Veräußerung einer etwa 85 qm großen, am Zuſammenlauf des Kaiſer⸗ dammes mit dem Reichskanzlerplatz be⸗ legenen Fläche, die durch die zu 2 beſchloſſene Fluchtlinienänderung zu bebauungsplan⸗ mäßigem Vorgarten⸗ und Bauland umgewan⸗ delt iſt, abzuſchließen, derart, daß der Preis für Vorgartenland auf 400 ℳ, der Preis für Bauland auf 2000 ℳ für die Quadratrute feſtgeſetzt wird. Der Erlös der Flächen iſt auf die durch die Platzänderung entſtehen⸗ den Koſten anzurechnen. Durch Beſchluß der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung vom 30. Juni d. I. ſind die Fluchtlinien für die Abänderung des Bebauungsplanes am Reichskanzlerplatz nach dem Entwurf des Stadt⸗ baurats Bredtſchneider vom 25. Mai d. I. genehmigt worden. Die Koſten für die Ausführung dieſes Fluchtlinienplanes hätten vorausſichtlich betragen: a. für die bauliche Veränderung des Mages 2. . 4. 358 000 ℳ b. für den Grunderwerb . 284 467 „ zuſammen 642 467 ℳ. Die förmliche Feſtſetzung der Fluchtlinien⸗ änderung ſollte erſt erfolgen, nachdem über die Koſtendeckung die Verhandlungen mit den An⸗ liegern abgeſchloſſen und ein Gemeindebeſchluß über die von der Stadtgemeinde etwa zu über⸗ nehmenden Koſten herbeigeführt iſt. Die Auf⸗ bringung der Koſten war derart gedacht, daß die Anlieger das durch die Fluchtlinienänderung disponibel gewordene Gelände erwerben und im übrigen freiwillige Beiträge zu der Umgeſtaltung des Platzes leiſten ſollten. Die Leiſtung von Bei⸗ trägen ließ ſich dadurch rechtfertigen, daß infolge der geplanten Bauordnungsänderung den An⸗ liegern Vorteile gewährt werden ſollten. Bevor die Verhandlungen beendet werden konnten, wurde die geplante Anderung der Bauordnung veröffent⸗ licht und in Kraft geſetzt. Die Verhandlungen ver⸗