—— 611 liefen ergebnislos. Es hätte deshalb die Stadt⸗ gemeinde im weſentlichen allein die Koſten der Aus⸗ führung des Beſchluſſes vom 30. 6. d. I. zu tragen gehabt. Wir erachten die Vorteile der geplanten Bebauungsplanänderung nicht im Verhältnis ſtehend zu den erforderlichen Aufwendungen und haben deshalb beſchloſſen, von der Ausführung des Be⸗ ſchluſſes vom 30. Juni d. I. abzuſehen. Wir haben vielmehr einen neuen Plan aufgeſtellt, der den Grundgedanken unſerer Vorlage vom 17. Juni 1909 feſthält, ohne die einſchneidenden Anderungen zur Folge zu haben, die den erheblichen Koſtenaufwand verurſachten. Nur an einer Stelle, am Zuſammen⸗ lauf der Reichsſtraße und des Kaiſerdammes, haben wir zur Herſtellung einer größeren Frontentwick⸗ lung die Fluchtlinien zurückgeſchoben und hierdurch etwa 77 Quadratruten für den Platz in Anſpruch genommen. Dieſe Fläche muß erworben werden. Der mit der Firma Friedenthal « Marcuſe ab⸗ geſchloſſene Kaufvertrag ſtellt den Erwerb zum Preiſe von 1800 ℳ für die Quadratrute ſicher. Der Preis iſt angemeſſen. Die Veräußerer haben ſelbſt dieſe Fläche vor kurzem zum Preiſe von 2500 ℳ für die Quadratrute erworben; die Er⸗ mäßigung des Preiſes iſt ihnen mit Rückſicht darauf möglich, daß das ihnen verbleibende Gelände die Eigenſchaft zweier Eckbauſtellen erlangt. Ab⸗ geſehen von dieſer Zurückſchiebung der Fluchtlinien iſt eine geringfügige Vorſchiebung der Flucht⸗ linien erfolgt, um die Geſchloſſenheit des Platzes zu bewirken. Das disponibel werdende Gelände kann verkauft werden. In erſter Linie iſt die Ver⸗ äußerung der vor den Grundſtücken des Kauf⸗ manns Kant und des Verlagskunſthändlers Werck⸗ meiſter gewonnenen Vorgarten⸗ und Bauland⸗ flächen von Bedeutung. Mit Kant iſt ein förmlicher Vertrag abgeſchloſſen. Danach will Kant die frei werdenden Flächen zum Preiſe von 1000 ℳ für die Quadratrute erwerben. Bei der Tiefe ſeiner Grund⸗ ſtücke iſt der Preis dieſes Geländes, was ſich als Hinterland darſtellt, angemeſſen. Mit Werckmeiſter ſind die Vorverhandlungen im Sinne unſeres An⸗ trages zu Nr. 5b abgeſchloſſen, die angegebenen Preiſe ſind angemeſſen, da für das Werckmeiſterſche Grundſtück Hochbebauung gilt. Wegen Ver⸗ äußerung der übrigen Flächen werden wir eine beſondere Vorlage machen. Der Koſtenaufwand für die Ausführung des Beſchluſſes zu 2 ſtellt ſich hiernach wie folgt: Zu erwerben von Friedenthal & Marcuſe ſind 77,55 Quadratruten zu 1800 ℳ 139 590 . Verkauft werden a) an Kant 49,07 Quadratruten *. 1000 ℳ ⸗ 49 000 ℳ b) an Werckmeiſter 30 qm Vorgarten 3 Qua⸗ dratrute 400 ℳ — 846 7¹ 55 qm Bauland 2 Quadratrute 2000ℳ 7 754 ℳ 57 600 ℳ bleiben entſtehende Grund⸗ erwerbskoſten Die Regulierung ſoll vorläufig auf die Anderung der Straße am Zuſammen⸗ lauf des Kaiſerdammes und der Reichs⸗ ſtraße nach Maßgabe des dem Tief⸗ baudeputationsbeſchluß zugrunde lie⸗ Gemen Planes beſchränkt werden. Es etragen dieſe Koſten der Regulierung 81 000 ℳ 81 990 ℳ e, e e zuſammen rd. 163 000 ℳ In dieſen Koſten iſt ein Betrag von 19 300 ℳ, der erforderlich iſt, um eine Anderung des Bürger⸗ ſteiges und des Fahrdammes am Kaiſerdamm Ecke Ahornallee infolge der Vorſchiebung der Flucht⸗ linien auszuführen, nicht enthalten. Dieſe Koſten werden vorausſichtlich bis auf einen Betrag von etwa 7000 ℳ gedeckt durch den Erlös des durch die Vorſchiebung gewonnenen Baulandes. Mit unſeren Anträgen folgen wir einem Be⸗ ſchluß der Tiefbaudeputation. Die von dieſer Deputation angeregte Herabſetzung des Kaufpreiſes für das von Friedenthal & Marcuſe zu erwerbende Platzland auf 1500 ℳ für die Quadratrute ließ ſich nicht verwirklichen. Nach der Anſicht der Deputation ſollte indes der Erwerb hieran nicht ſcheitern. Charlottenburg, den 16. Dezember 1909. Der Magiſtrat. Schuſte hrus. Bredtſchneider. Dr Maier. IX E. 1394. Nummer 1132 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 3. Dezember des Jahres eintauſendneunhundertundneun. Vor mir, dem unterzeichneten Stadtſyndikus Dr Adolf Maier aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürger⸗ lichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg und Dritten zu beur⸗ kunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Stadt⸗ ſekretär Otto Brabant von hier unter Be⸗ rufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 29. März 1901. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Er⸗ klärungen nur unter Vorbehalt der Geneh⸗ migung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordnetenverſammlung abgebe. 2. a) Herr Architekt Carl Friedenthal, wohn⸗ haft in Charlottenburg, Klaus⸗ Groth⸗ Straße 3, b) Herr Kaufmann Carl Marcuſe, Char⸗ lottenburg, Lutherſtraße 7/8 handelnd als alleinige Inhaber der in Charlotten⸗ burg domizilierenden offenen Handelsgeſellſchaft in Firma „Carl Friedenthal & Marcuſe“. Der Erſchienene zu 2 a iſt von Perſon bekannt, der Erſchienene zu 2 b iſt von Perſon zwar nicht bekannt, über ſeine Perſönlichkeit verſchaffte ſich aber die unterfertigte Urkundsperſon Gewißheit durch Anerkennung ſeitens des Erſchienenen zu 2 a. Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Vertrag: Die Stadtgemeinde Charlottenburg beab⸗ ſichtigt, die Fluchtlinien des Reichskanzlerplatzes zu ändern. Soweit davon die im Eigentum der offenen Handelsgeſellſchaft Carl Friedenthal und Marcuſe ſtehenden Grundſtücke Bd. 237 Bl. 7887 und Bd. 237 Bl. 7888 betroffen werden, iſt die Anderung aus anliegendem Plan erſichtlich. Durch die Anderung wird die auf dem Plan rot angelegte