—— 613 verkaufs ihren Käufern aufzuerlegen⸗ Mit der rechtswirtſamen, zugunſten der Stadtgemeinde Charlottenburg übernommenen Verpflichtung ſeitens der Ankäufer ſcheidet die Firma aus der Verbindlichkeit gegenüber der Stadtgemeinde aus. § 7. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages ſowie die Umſatzſteuer trägt die Stadtgemeinde. Sie nimmt jedoch Stempelfreiheit in Anſpruch, weil die Wirkſamkeit des Vertrages erſt nach förmlicher Feſtſtellung der Fluchtlinienänderung eintritt. Für die dann bebauungsplanmäßiges Straßenland bildende Kauffläche beſitzt die Stadt⸗ gemeinde das Enteignungsrecht. 5 § 8. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordnetenverſammlung ſowie von der förmlichen Feſtſtellung der Fluchtlinienänderung abhängig. Werden die Genehmigungen der Gemeindekörper⸗ ſchaften nicht bis zum 15. Januar 1910 erteilt und bis dahin der Verkäuferin ſchriftlich mitgeteilt, und wird die förmliche Feſtſtellung der Fluchtlinien⸗ änderung nicht bis zum 1. April 1910 bewirkt und bis dahin der Verkäuferin ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgendwelche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von ihnen genehmigt und, wie folgt, eigenhändig unterſchrieben worden: Carl Friedenthal. Carl Marcuſe. Dr Adolf Maier, Stadtſyndikus als Urkundsbeamter. Druckſache Nr. 372. Vorlage betr. Nachbewilligung von Mitteln für den Neuban der höheren Mädchenſchule III. Urſchriftliſcch mit Akten Fach 33 Nr. 2 und 9 Blatt Zeichnungen an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Für den Neubau der höheren Mädchenſchule III mit Direktorwohnhaus werden 53 380 ℳ aus Anleihemitteln nachbewilligt. Zum Neubau der höheren Mädchenſchule 111 mit Direktorwohnhaus ſind aus Anleihemitteln bewilligt: 2) durch Gemeindebeſchluß vom Otto Brabant. 19./ . 6 49066 . 676 000 ℳ b) durch Gemeindebeſchluß vom 18. 8S. /9. 9. 49988..... 30 000 Zuſammen 706 000 . Gegen Schluß der Abrechnung des Baues wurde feſtgeſtellt, daß die bewilligten Mittel um 53 380 ℳ überſchritten werden. Die Überſchreitung wird wie folgt begründet: Der urſprünglich durch Gemeindebeſchluß vom 18. 8./6. 9. 1905 genehmigte Vorentwurf wurde auf Veranlaſſung des Stadtbaurates Prof. Schmalz durch einen neuen, von ihm bearbeiteten Vor⸗ entwurf erſetzt, der unterm 2. Mai 1906 die Ge⸗ nehmigung der Stadtverordnetenverſammlung fand. Der zu dem letzten Entwurf gehörige Koſtenüber⸗ ſchlag, der unter Zugrundelegung eines Einheits⸗ preiſes von 21 für die Schule, und 22 für das Wohnhaus für das chm umbauten Raumes auf⸗ geſtellt war, ſchloß mit einer Geſamtſumme von 676 000 ℳ ab. Da infolge der zweimaligen Aus⸗ arbeitung des Vorentwurfes bereits ein erheblicher Zeitverluſt entſtanden war, der Bau aber nicht verzögert werden durfte, wurde die Fertigſtellung des beſonderen Bauentwurfes und des Koſten⸗ anſchlages ſo beſchleunigt, daß beide bereits nach 1½ Monaten am 19. Juni 1906 der Stadtverord⸗ netenverſammlung vorgelegt werden konnten. Es wurde hierbei, wie ſich jetzt herausgeſtellt hat, nicht überall zutreffend ausgeführt, daß bei der Ausarbeitung des Entwurfes dem genehmigten Vorentwurf genau gefolgt ſei, und daß insbeſondere die Grundriſſe keine Abweichungen zeigten. Dem⸗ entſprechend war auch die Koſtenſumme nicht geändert worden. Tatſächlich ſah aber der Haupt⸗ entwurf 2322 chm umbauten Raum mehr vor als der Vorentwurf, wie dies in den beiliegenden Zeichnungen in „rot“ erſichtlich gemacht iſt. Es wäre alſo bei Anwendung der im Koſtenüberſchlage feſtgelegten Einheitsſätze eine Erhöhung der Bau⸗ mittel auf 725 000 ℳ berechtigt geweſen, ſo daß infolge dieſer Nichterhöhung bereits eine Über⸗ ſchreitung um rund 49 000 begründet iſt. Die weiteren Überſchreitungen ſind verurſacht durch 1. Verwendung teueren Maurermaterials (kleineres Ziegelformat als ortsüblich und infolge⸗ deſſen erhöhter Bruch und erhöhte Arbeitslöhne), 2. einen 3 Monate dauernden Streik (dieſe Stockung verurſachte nicht allein eine verlängerte Bauunterhaltung und erhöhte Bauleitungskoſten, ſondern auch Mehraufwendungen an Löhnen, um Verſäumtes wieder einzuholen), 3. mangelhafte Zufahrtsſtraßen (daher teure Materialienanfuhr), 4. Anbringung von Doppelfenſtern, 5. verſchiedene Forderungen der Baupolizei, 6. Putz der Nachbargiebel und Hochführen der Schornſteine der Nachbarſchule, 7. mehrere ungünſtige Verdingungsergeb⸗ niſſe und endlich 8. durch die eingetretenen Hochkonjunkturen. Unter den bei der ganzen Entwicklung des Neubaues vorhanden geweſenen ungewöhnlichen Verhältniſſen hat ſich die wirkliche Höhe der Über⸗ ſchreitungen, die in der Nachweiſung Blatt 301—318 der Akten noch beſonders erläutert ſind, erſt nach Eingang der Hauptrechnungen einwandfrei feſt⸗ ſtellen laſſen. Darauf iſt es auch zurückzuführen, daß im Auguſt 1908 nur die Nachbewilligung von 30 000 beantragt iſt. Es iſt durch eingehende Ermittlungen feſt⸗ geſtellt, daß die Mehraufwendungen ſachlich ge⸗ rechtfertigt und daß ſie zweckmäßg zum Nutzen der Stadt verwendet worden ſind. Für den Neubau ſind bereitgeſtellt: in der Anleihe 1902 600 000 ℳ in der Anleihe 1908. . 230 000 Sa. 830 000 Bewilligt ſind wie zu An⸗ anfang dieſer Vorlage erläutert 706 000 41 ſo daß noch bei den Anleihen zur Verfügung ſtehen. Bemerkt wird noch, daß beſondere Maßnahmen getroffen werden ſollen, durch welche in Zukunft derartige uberſchreitungen nach Möglichkeit ver⸗ mieden werden.