Wir folgen mit unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe der Hochbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 11. Dezember 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seeling. X. 737. Druckſache Nr. 373. Vorlage betr. Verſtärkung des Baufonds für den Neubau des Reformrealgymnaſiums. Urſchriftlich mit 1 Aktenſtück an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Baufonds für den Neubau des Re⸗ formrealgymnaſiums auf Weſtend (Herder⸗ ſchule) wird um 66 000 ℳ verſtärkt. Die Mittel ſind aus der Anleihe vom Jahre 1908 zu entnehmen, ſoweit dieſe ausreicht; der Reſt iſt in der nächſten Anleihe vorzuſehen und einſtweilen vorſchußweiſe zu decken. Für den Neubau des Reformrealgymnaſiums waren bewilligt: a) aus Anleihemitteln durch Gemeindebeſchluß vom 24. 4./1. 5. 1907 (Druckſache Nr. 188) 1 083 000 ℳ, b) aus laufenden Mitteln für die Errichtung einer Sternwarte, durch Gemeindebeſchluß vom 9./15. 4. 1908 (Druckſache Nr. 4895. 2 r L 18 500, Zuſammen 1 101 00 ℳ. Die Baukoſten werden indeſſen tatſächlich 1 167 500 ℳ, alſo 66 000 ℳ mehr betragen. Wie in der beiliegenden Nachweiſung aus⸗ führlich nachgewieſen, war nach Genehmigung der Mittel eine große Anzahl von Anregungen und Anforderungen an die bauliche Ausführung geſtellt worden, welche jede für ſich betrachtet faſt durchweg von geringer Bedeutung, in ihrer Geſamtheit aber doch eine leider nicht unerhebliche Über⸗ ſchreitung der Koſten in Höhe von etwa 5 vom Hundert der Geſamtkoſten verurſacht haben. Bei der Geringfügigkeit der Poſten im einzel⸗ nen war geglaubt worden, von einer beſonderen Bewilligung abſehen zu können, zumal zu Beginn des Baues einige günſtige Verdingungen zu der Hoffnung Veranlaſſung gaben, daß die Mehrkoſten aus Erſparniſſen würden gedeckt werden können. Dieſe Hoffnung ſchwand erſt am Ende der Bau⸗ ausführung, als inzwiſchen die bereits geraume Zeit vorher eingetretene Preiserhöhung aller Le⸗ bensmittel eine Preisſteigerung aller Löhne und Arbeiten nach ſich zog. Ganz zum Schluß trat dann noch der überaus ſtrenge Winter hinzu, welcher nicht unerhebliche Mehrkoſten verurſachte, wenn nicht anders die Fertigſtellung der Schule hinausgeſchoben werden ſollte. Eine derartige Hinausſchiebung wäre indeſſen erſt recht mit ganz erheblichen Koſten verknüpft geweſen, wenn es überhaupt möglich geweſen, die genügenden Schul⸗ räume in der Zwiſchenzeit noch zu beſchaffen. Die einzelnen Punkte der Überſchreitung ſind zunächſt innerhalb eines zu dieſem Zweck ein⸗ geſetzten Ausſchuſſes der Hochbau⸗Deputation und alsdann in einer Sitzung der Hochbau⸗Deputation ſelbſt eingehend einer Prüfung unterzogen worden, wobei die Zweckmäßigkeit aller gewünſchten Aus⸗ 614 — führungen und die Angemeſſenheit aller einzelnen Überſchreitungen anerkannt wurde. Auch in orga⸗ niſatoriſcher Hinſicht iſt die Angelegenheit ſorgfältig geprüft worden. Namentlich iſt auch die Frage erörtert worden, ob nicht beſondere Maßnahmen einzuführen ſein werden, durch welche Über⸗ ſchreitungen nach Möglichkeit vermieden werden können. Die Vorſchläge ſind in dieſer Beziehung bereits derart vorgeſchritten, daß wir ſie voraus⸗ ſichtlich in einer der nächſten Sitzungen werden zur Vorlage bringen können. An Anleihemitteln ſtanden zur Verfügung: in der Anleihe vom Jahre 1905 — 1 050 000 ℳ in der Anleihe vom Jahre 1908 278 000 Zuſammen 1 328 000 ℳ. Hiervon ſind aufgewendet: für den Bau 1 149 000 ℳ für das Grundſtück. 237 333, Inſammen 1 386 333 „ mithin bleiben ungedeckt 58 333 . Dieſe müſſen endgültig einer neuen Anleihe entnommen werden. Wir folgen mit dieſem Antrage dem Beſchluſſe der Hochbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 13. Dezember 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seeling. X. 1467. Nachweiſung. Beim Bau des Reformrealgymnaſiums ſind während der Ausführung bzw. nach Aufſtellung des Koſtenanſchlages Mehrkoſten verurſachende Ver⸗ änderungen veranlaßt worden: a. Mit Genehmigung der Stadt⸗ verordnetenverſammlung. 1. Vorziehen des öſtlichen Straßenriſalits am Saalbau um etwa 90 em, um dieſen Teil archi⸗ tektoniſch noch mehr hervortreten zu laſſen. 2. Aufbau einer Sternwarte. Für 1) waren die Mehrkoſten überſchläglich auf 8000 ℳ, für 2) auf 18 500 ℳ ermittelt worden. Eine genaue Berechnung der Koſten vorzunehmen, war nicht möglich, ohne daß der Bau erheblich aufgehalten wäre. Eine genaue Trennung der Koſten dieſer beiden Veränderungen iſt an und für ſich kaum durchführbar, doch haben nochmalige Ermittlungen ergeben, daß die tatſächlichen Mehr⸗ koſten für 1) etwa 600 ℳ, für 2) etwa 2000 ℳ betragen haben. Die letzteren Mehrkoſten ſind auf unvorher⸗ zuſehende Schwierigkeiten bei der Durchführung und auf eine möglichſt ſolide Ausführung zurück⸗ zuführen. Auch von der Baupolizeiordnung wurden noch einige Beſonderheiten verlangt. Mehrkoſten zu 1 und 2 2600 3. wurde durch die Beſchlüſſe der Stadtverordnetenverſammlung bezüglich der Gehaltsaufbeſſerungen Mehrkoſten verurſacht, ohne daß eine dement⸗ ſprechende Erhöhung der Koſten⸗ anſchlagsſumme vorgenommen wurde Mehrtoſten b. Ohne Genehmigung der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung. 1. Durch das Provinzialſchulkolle⸗ gium wurde bei Erteilung der Geneh⸗ Seite 4 900 2 300 „