Kori agen tar die tmweromndl- Belamnluna in Chartettebird. In viche vſſentlicher eibung⸗ Druckſache Nr. 378. Vorlage betr. Ankauf eines Grundſtücks in Gatow. Urſchriftlich mit Akten Fach 6 Nr. 1 Band Iv, 1 Heft und 1 Lageplan an die Stadtverordnetenverſammmlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Ankauf des in Gatow a. d. Havel ge⸗ legenen, der Frau Anna Kleſſen geb. Richter gehörigen Grundſtücks — Band 3 Bl. 92 des Grundbuchs von Gatow — wird nach Maßgabe des abgedruckten Kaufvertrages vom 23. November 1909 zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis mit 37 000 ℳ iſt dem Grund⸗ ſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Zur Anlage einer neuen Baumſchule haben wir der Parkdeputation von den ſtädtiſchen Rieſelfeldern eine, in der Nähe von Gatow belegene, etwa 10 ha große Fläche, welche nicht berieſelt werden kann, überwieſen. Die Mittel für die erſte Einrichtung der Baumſchule auf dieſem Gelände ſind durch Gemeindebeſchluß vom 1 5. 1909 — Druck⸗ ſache Nr. 159 — zur Verfügung geſtellt worden. Erhebliche Schwierigkeiten ſtellen ſich der Frage der Unterbringung der ſtändig in der Baumſchule zu beſchäftigenden Gärtner und Arbeiter entgegen, da in Gatow Wohnungen nicht zu haben ſind und die Entfernung bis Spandau zu weit iſt, um der Baumſchule ein ſtändiges Perſonal zu erhalten. Wir hatten deshalb zunächſt an die Erbauung eines Gärtnerwohnhauſes gedacht. Die Koſten eines neuen Wohnhauſes — ohne den Grund und Boden — ſind von der Bauverwaltung auf 43 bis 45 000 ℳ geſchätzt worden. Dieſe Summe er⸗ ſchien uns zu hoch, zumal uns ein paſſendes bebautes Grundſtück zum Kauf angeboten wurde, das mit weſentlich geringeren Aufwendungen zu erwerben iſt. Es iſt dies das an der Spandau⸗Gatower Ehauſſee, unmittelbar an der Baumſchule belegene Grundſtück der Frau Anna Kleſſen geb. Richter. Das Grundſtück hat eine Flächengröße von etwa 1¾ Morgen und iſt bebaut mit einem Vorder⸗ haus — enthaltend 4 Wohnungen —, einem Seitenflügel — enthaltend 6 Wohnungen —, einem Quergebäude — enthaltend 2 Wohnungen—, einem Stallgebäude mit Waſchküche und einem Holzſchuppen. Ferner ſind vorhanden Aborte, Dunggrube, Waſſergrube und Brunnen. Die Gebäude ſind ſämtlich maſſiv, etwa 8 Jahre alt und nach dem Gutachten der Hochbauverwaltung in gutem Zuſtande. Der Wert der Gebäude wird von der Hochbauverwaltung auf 35 000 ℳ ge⸗ käuferin abgelehnt. 37 000 ℳ für angemeſſen und den Ankauf des ſchätzt. Die Preisforderung der Verkäuferin betrug urſprünglich 40 000 ℳ. Wir haben jedoch noch eine Ermäßigung auf 37 000 ℳ erwirkt. Eine weitere Herabſetzung des Preiſes hat die Ver⸗ Wir halten den Preis von Grundſtücks in Übereinſtimmung mit der Park⸗ deputation und der Grundeigentumsdeputation für zweckmäßig. Charlottenbrug, den 16. Dezember 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Schol tz. V Gr. 946. Nummer 1128 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 23. November des Jahres eintauſendneunhundertundneun. Vor mir, dem unterzeichneten Gerichtsaſſeſſor Richard Lerche aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigen⸗ tums an einem in Preußen liegenden Grundſtück verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg, von Perſon bekannt, der Stadtſetretär Rudolf Hoffmann von hier, unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 30. Septem⸗ ber 1902. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Er⸗ klärungen nur unter Vorbehalt der Geneh⸗ migung des Magiſtrats und der Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung abgebe. 2. Frau Anna Kleſſen, geb. Richter, 3. Der Zimmer⸗ und Tiſchlermeiſter Ferdinand Kleſſen, Ehemann der Erſchienenen zu 2, zu 2 und 3 wohnhaft in Gatow a. d. Havel. Die Erſchienenen zu 2 und 3 ſind von Perſon nicht bekannt. Über ihre Perſönlichkeit verſchaffte ſich aber die unterfertigte Urkundsperſon Gewiß⸗ heit durch Vorlegung der Vorladung zum heutigen Termin und durch die von den Erſchienenen be⸗ kundete Sachkenntnis. Die Erſchienenen ſchloſſen vorbehaltlich der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg folgen⸗ den Vertrag: