— 1623. — Seit April 1905 unterrichtet er mit gutem Erfolge an unſerer Fortbildungsſchule für männliche Perſonen. Nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis iſt er geſund und dienſttauglich. Das Weitere über ſeine perſönlichen Verhältniſſe und den Gang ſeiner Ausbildung iſt aus dem Perſonalhefte zu erſehen. Der Ingenierur Witte hat die Wahl an⸗ genommen. Seine Anſtellung erfolgt auf Lebens⸗ zeit und bedarf der Beſtäftigung durch den Herrn Mesierucsmidenten⸗ Charlottenburg, den 24. November 1909. Der Magiſtrat. Sch u ſt ehr u s. Dr Neufert. vII Bo. 1179. Druckſache Nr. 381. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Das Ruhegehalt für den in den Ruheſtand verſetzten Oberreviſor Wollnzihn iſt vom 1. April 1910 ab mit jährlich 4947 ℳ in den Haushaltsetat für 1910 einzuſtellen. b) Dem Genannten wird in ehrender Aner⸗ kennung ſeiner verdienſtvollen Tätigkeit in der ſtädtiſchen Verwaltung eine Zuwendung von 3000 ℳ bewilligt, die als einmalige Ausgabe ebenfalls in den Etat für 1910 einzuſtellen iſt. Zu a. Oberreviſor Wollnzihn leidet ſeit Jahren an Zuckerruhr und im Zuſammenhange damit an Pulsaderverkalkung, Herz⸗, Nieren⸗ und Gallenblaſeveränderungen, ſowie an hochgradiger Nervenſchwäche. Ein längerer Kurgebrauch in Kiſſingen und ein mehrmonatlicher Landaufenthalt waren ohne Erfolg. Wir halten nunmehr auf Grund des Gutachtens des ſtädtiſchen Vertrauens⸗ arztes nach unſerm pflichtmäßigen Ermeſſen den Oberreviſor Wollnzihn für dauernd unfähig, ſeine Amtspflichten ferner zu erfüllen und haben ihn deshalb — ſeinem Antrage entſprechend — mit Ende März 1910 in den Ruheſtand verſetzt. Ober⸗ reviſor Wollnzihn iſt am 22. Februar 1856 geboren und ſeit dem 15. Mai 1886 als ſtädtiſcher Beamter angeſtellt. Seine penſionsfähige Dienſtzeit beträgt i m Dienſte der Stadt Charlotten⸗ bur g: 2 vom 15. 5. 1886— 31. 3. 1910 ⸗⸗ 23 Jahre 321 Tage im aktiven Milit är⸗ 42 dai e n ſt. vom 9. 10. 1873—14. 5. 1886 — 12 „ 218 „ Zuſammen 36 Jahre 174 Tage. Er bezieht zurzeit als Beamter der Klaſſe BIe — Gehaltstafel Nr. 8 des Normalbeſoldungsetats — 6900 ℳ Gehalt. Als Ruhegehalt ſtehen ihm zu nach §§ 6—8 des Ortsſtatuts betreffend Gewährung von Ruhegehalt 86/120 von 6900 ℳ 4945 ℳ, abgerundet auf volle Taler 4947 ℳ. militär- penſion bezieht er nicht. Zu b. Der Oberreviſor Wollnzihn zählt zu den wenigen Beamten im höheren Bureaudienſt, die Mitte und Ende der 1880er Jahre von außerhalb für leitende Stellen berufen worden ſind. In ſeiner Eigenſchaft als Vorſteher der Geſchäftsſtelle für die ſtädtiſche Finanzverwaltung hat er ſich mit gründlicher Sachkenntnis, großem Geſchick und mit beſtem Erfolge in einer nahezu ein Viertel⸗ jahrhundert langen Dienſtzeit bei der grund⸗ legenden Neugeſtaltung des ſtädtiſchen Etats⸗, Kaſſen⸗ und Rechnungsweſens und bei deſſen der großſtädtiſchen Entwicklung angepaßten ſtetigem Ausbau häufig über das gewöhnliche Maß der Tätigkeit mittlerer Beamten hinaus betätigt, bis er in den letzten Jahren mit ſeinen durch zunehmende Krankheit geſchwächten Kräften den Anforderungen ſeines umfangreichen Amts nicht mehr voll gerecht werden konnte. In Anerkennung ſeiner verdienſt⸗ vollen Tätigkeit im Dienſt der Stadt Charlottenburg haben wir für ihn bei ſeinem Übertritt in den Ruheſtand als beſondere Auszeichnung eine ein⸗ malige Zuwendung von 3000 ℳ beſchloſſen und bitten um Zuſtimmung. Bemerkt ſei noch, daß der Oberreviſor Wolln⸗ zihn kein nennenswertes Vermögen beſitzt, daß ſeine Frau ſeit langer Zeit ſehr leidend iſt und in ſtändiger ärztlicher Behandlung ſteht, und daß ſeine Tochter ſich noch in der Ausbildung für ihren Beruf befindet. Charlottenburg, den 1. Dezember 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. I. 2839. Druckſache Nr. 382. Borlage betr. Gewährung von Ruhegehalt. Urſchriftlich mit Perſonalheft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem vom 1. Januar 1910 ab in den Ruhe⸗ ſtand verſetzten Feuerwehrmann Mackenzy wird ein Ruhegehalt von jährlich 1369 ℳ gewährt. Der für das Rechnungsjahr 1909 erforderliche Betrag von 342,25 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Der Feuerwehrmann Heinrich Mackenzy, ge⸗ boren am 15. Auguſt 1873 zu Charlottenburg, wurde am 1. April 1897 als Feuerwehrmannsanwärter eingeſtellt. Nach dem Unterſuchungsbefunde des ſtädtiſchen Vertrauensarztes vom 25. März 1897 war er bei ſeiner Einſtellung geſund. Am 24. Juli 1897 erfolgte ſeine Anſtellung als Feuerwehrmann. Mackenzy erkrankte gegen Ende des Jahres 1908 an einem nervöſen Leiden, das ſich zunächſt in Kopf⸗ ſchmerzen und Schlafloſigkeit äußerte, und in der Nacht vom 28. zum 29. Dezember 1908 mehrmalige Ohnmachtsanfälle hervorrief. Nachdem er zwei Monate dienſtunfähig geweſen war, tat er zunächſt verſuchsweiſe einige Wochen Dienſt, mußte ſich aber am 22. März abermals in ärztliche Behandlung begeben und wurde auf Grund des Gutachtens eines Spezialarztes für Nervenleiden ſeitens der Landesverſicherungsanſtalt Brandenburg am 16. April 1909 in die Heilſtätte Hohenelſe entſandt, wo er bis zum 6. Juli verblieb. Dieſer Heilſtätten⸗ aufenthalt hatte jedoch nicht den gewünſchten Er⸗ folg, denn gleich nach der Entlaſſung ſtellten ſich die früheren Beſchwerden wieder ein. Eine am 19. Juli vorgenommene vertrauensärztliche Unter⸗ ſuchung ergab denn auch, daß das alte Leiden noch beſtehe, und daß Mackenzy zunächſt nur ganz leichten Dienſt verrichten könne. Nachdem auch nach Ab⸗ lauf von 2 Monaten eine Beſſerung noch nicht ein⸗ getreten war, veranlaßten wir eine nochmalige Unterſuchung durch einen Spezialarzt für Nerven⸗ * ,