Darlugen für die Ktadtverordneten-Verſammlung zu ECharlottenburg. Druckſache Nr. 384. Vorlage betr. Errichtung und Vermietung eines Schiedsgerichtsgebäudes auf dem Grundſtück Berliner Straße 11/12. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem Projekt zur Errichtung eines Schieds⸗ gerichtsgebäudes nach Entwürfen, die der Geheime Baurat Otto March im Einver⸗ ſtändnis des Magiſtrats und des Vorſitzenden der Schiedsgerichte für die Arbeiterver⸗ ſicherung aufſtellt, auf dem Grundſtück Ber⸗ liner Straße 11/12 und der Vermietung des Grundſtücks nebſt Gebäuden zu Zwecken der Schiedsgerichte für Arbeiterverſicherung wird zugeſtimmt. 2. Zwecks Beſchaffung der für den Grundſtücks⸗ ankauf und die Bauausführung erforderlichen Geldmittel wird der Magiſtrat ermächtigt, Darlehen bis zum Betrage von 1 400 000 4 gegen eine jährliche Verzinſung bis zu 4% aufzunehmen. 3. Der Magiſtrat wird unter der Vorausſetzung des Zuſtandekommens eines Vertrages gemäß Ziffer 5 des Beſchluſſes ferner ermächtigt, mit dem Vorſitzenden der Schiedsgerichte für die Arbeiterverſicherung einen Miets⸗ vertrag auf der Grundlage des abgedruckten Entwurfs abzuſchließen. Ferner wird der Magiſtrat unter der gleichen Vorausſetzung ermächtigt, mit Unfallberufsgenoſſenſchaften zur Ausführung des Beſchluſſes zu 2 Ver⸗ träge über die Hingabe von Darlehen nach Maßgabe des abgedruckten Entwurfs abzu⸗ ſchließen. 4. Dem ebenfalls abgedruckten Kaufvertrage über das Grundſtück Berliner Straße 11/12 wird zugeſtimmt. Die in dem Kaufvertrage vorbehaltene Mitteilung über die Zu⸗ ſtimmung der Gemeindekörperſchaften darf an den Verkäufer erſt ergehen, nachdem die übrigen Verträge (Mietsvertrag, Darlehns⸗ verträge und Bauvertrag) abgeſchloſſen ſind. 5. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem Geheimen Baurat Otto March einen Vertrag über die Herſtellung der zu vermietenden Gebäude abzuſchließen, durch den der Ge⸗ heime Baurat March gegen eine Geſamtver⸗ dingungsvergütung die fertige Herſtellung der Gebäude nach den Entwürfen zu 1 und den aufzuſtellenden Koſtenanſchlägen derart übernimmt, daß durch den Bauvertrag einer⸗ ſeits die Erfüllung des Mietsvertrages ſicher⸗ geſtellt wird, andererſeits die zu 2 für den Grundſtücksankauf und die Bauausführung bewilligten Mittel nicht überſchritten werden. 6. Für den Fall, daß der Bauvertrag und damit auch der endgültige Abſchluß des Miets⸗ vertrages nicht zuſtande kommt, wird zu den Koſten, die durch die Anfertigung von Bau⸗ plänen und Koſtenanſchlägen entſtehen, ein Betrag bis zur Hälfte jener Koſten, jedoch nur bis 1000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds des Etatsjahres 1909 bewilligt. Der Vorſitzende der Schiedsgerichte für Ar⸗ beiterverſicherung des Stadtkreiſes Berlin und des Regierungsbezirks Potsdam unterbreitete uns An⸗ fang d. I. etwa folgendes: Er beabſichtige, für die Schiedsgerichte für Arbeiterverſicherung, eine Behörde von zur⸗ zeit 17 höheren und 74 mittleren und unteren Beamten, ein geeignetes und würdiges Dienſtgebäude zu beſchaffen. Da die Schieds⸗ gerichte keine vermögensrechtlichen Perſonen ſeien und mithin auch nicht Eigentümer von Grundſtücken ſein könnten, ſei ſein Plan nur dann zu verwirklichen, wenn ein anderer für ihn das Gebäude erbaue und an ihn ver⸗ miete. Zum Mieten der Dienſträume ſei er durch das Invalidenverſicherungsgeſetz (§ 107) ermächtigt, und ein Vertrag, den er im Einverſtändnis mit den zuſtändigen Lan⸗ desverſicherungsanſtalten oder nötigenfalls mit der dieſes Einverſtändnis erſetzenden Ge⸗ nehmigung des Herrn Miniſters für Handel und Gewerbe ſchließe, ſei für die Landes⸗ verſicherungsanſtalten rechtsverbindlich. Er halte das Grundſtück Berliner Straße 11/12 für geeignet und würde gern auf dieſem Grundſtück die Errichtung des Schiedsgerichts⸗ gebäudes verwirklichen. Da das Grundſtück auf Charlottenburger Gebiet liege, ſei es das Gegebene, wenn die Stadt Charlottenburg die Errichtung und die Vermietung an ihn übernähme. In Oppeln beſtehe zwiſchen der Stadt und dem Schiedsgericht bereits ein derartiges Vertrags⸗ verhältnis. Nach eingehender Prüfung ſind wir zu der Überzeugung gekommen, daß der Vorſchlag, zumal mit Rückſicht auf die inzwiſchen vereinbarten Ver⸗ tragsentwürfe, für die Stadt annehmbar iſt, weil einerſeits das Riſiko der Stadt nur gering, und weil