trägt der Verkäufer. Die etwa von der Stadt ein⸗ geführte Wertzuwachsſteuer trägt die Stadtge⸗ meinde. N § 9. Dieſer Vertrag iſt für die Stadtgemeinde nur verbindlich, ſofern er vom Magiſtrat und der Stadt⸗ verordnetenverſammlung genehmigt wird. Wird die Genehmigung nicht bis zum 1. Februar 1910 erteilt und dem Verkäufer ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dem Vertrage irgend⸗ welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen ſeitens der unterzeichneten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben worden. Wilhelm Bading. Ru d olf Hoffmann. Richard Lerche Gerichtsaſſeſſor Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Druckſache Nr. 385. Bericht des Ausſchuſſes über den Antrag der Stadtverordneten Bartſch und Gen. betr. Haus⸗ vateramt der Waiſenanſtalt Luiſen⸗Andenken (Druckſache Nr. 340). 1. Sitzung. Verhandelt Charlottenburg, den 3. Dezember 1909. Anweſend: Stadtv. Bollmann, Dr Borchardt, Guttmann, Hirſch, Jaſtrow, Kern, Protze, Rackwitz, Dr Röthig, Zietſch. Außerdem: Stadtv. Ewald, Wilk. Seitens des Magiſtrats: Gredy, Otto, Bürgermeiſter Matting, Stadtſchulrat Dr Neu⸗ fert, Stadtrat Samter, Bauinſpektor Walter. Entſchuldigt: Stadtv. Dr Flatau, Dr Frentzel, Meyer. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtv. Otto. Schriftführer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Die Stadtverordnetenverſammlung hat den folgen⸗ den Antrag: „Die Unterzeichneten beantragen, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird erſucht, darauf zu dringen, daß der in der Waiſenanſtalt Königin⸗ Luiſen⸗Andenken, Ulmenallee 50, als Haus⸗ vater tätige Gemeindeſchullehrer Richter aus der Gemeindeſchule Sophie⸗Charlotten⸗Straße (IV. Mädchenklaſſe) ſchleunigſt ſeines Amtes als Hausvater enthoben wird.⸗ Ferner wird der Magiſtrat erſucht, ſeinen Einfluß dahingehend geltend zu machen, daß das Amt eines Hausvaters an jener . nicht mehr im Nebenamt ausgeübt wird. Charlottenburg, den 18. November 1909. Bartſch, Borchardt, Ewald, Gebert, Scharn⸗ berg, Sellin, Vogel 1, Wilt, F. Zietſch“ dem heute zuſammengetretenen asfch, zur Vorberatung überwieſen. 633 Zunächſt wird auf Grund der Angaben des Stadtverordneten Zietſch feſtgeſtellt, daß die Kenntnis der Antragſteller von den behaupteten Vorkommniſſen in der Waiſen⸗ anſtalt beruht auf 2) den Mitteilungen des Armenpflegers Wollmann — die dieſer wieder den Aus⸗ ſagen der Frau Maaß entnommen hat —, b) den weiteren Nachforſchungen, die der Armenpfleger Wollmann ſelbſt angeſtellt hat. Frau Maaß hat in Gegenwart des Armen⸗ pflegers Wollmann und des Stadtverordneten Zietſch ein Protokoll über die einzelnen Vorfälle unterſchrieben. Ferner gibt Stadtverordneter Zietſch an, ſelbſt keinerlei Ermittlungen angeſtellt zu haben. Hierauf tritt der Ausſchuß in die Beratung der einzelnen Fälle ein. I. Angaben der Antragſteller. Willy Maaß, 13 Jahre alt, beſucht die Gemeindeſchule Sophie⸗Charlotten⸗Straße, Klaſſe 2. Er wurde im Winter 1908/09 vom Waiſenvater Richter mit einem Rohrſtock ſo geprügelt, daß der Stock entzwei brach. Auch wurde Willy Maaß vor die Bruſt ge⸗ ſtoßen und hat infolgedeſſen ohnmächtig zu Bett gebracht werden müſſen. Ergebnis der Unterſuchung durch den Magiſtrat. Ein Knabe hatte einen Stein in einen Schneeball getan, dieſen einem vorüber⸗ gehenden Laufburſchen an den Kopf ge⸗ worfen und ihm eine Beule zugefügt. Der Getroffene bezeichnete Willy Maaß als den Täter. Dafür erhielt Willy Maaß Schläge. Von einem Zerbrechen des Stockes hat keiner der vernommenen Knaben, auch Willy Maaß und Hans Maaß nicht, etwas geſagt. Richtig iſt, daß Willy Maaß ins Bett gebracht und mit Pain expeller eingerieben wurde, weil er angegeben hatte, es ſei ihm ſchlecht. Er iſt aber allein die Treppe hinaufgegangen und hat auch am nächſten Tage wieder die Schule beſucht. Ob ihm wirklich ſchlecht geweſen iſt, war nicht feſtzuſtellen, auch vom Stoßen vor die Bruſt hat niemand etwas gewußt. Beſchluß des Ausſchuſſes: Der Ausſchuß ſieht dieſen Fall durch das Ergebnis der Unterſuchung als erledigt an, erachtet die Züchtigung des ev. Täters als völlig berechtigt und den guten Glauben des Hausvaters als erwieſen. Der Ausſchuß lehnt daher Anträge der Stadtverordneten Zietſch und Hirſch auf Vernehmung des Armenpflegers Wollmann, des Waiſenvaters Richter, der Frau Maaß, des Willy Maaß, des Hans Maaß und des Willy Schott als Zeugen ab. Hierauf tritt Vertagung ein.