ſeiner Mutter gegenüber Selbſtmordgedanken geäußert haben. Beſchluß des Ausſchuſſes. Dieſe Fälle werden für den vorliegenden Antrag als unerheblich erklärt. Nach den eingehenden Erklärungen des Magiſtrats, insbeſondere auch über ähnliche Außerungen, die im Waiſenhaus von einem der Maaß'ſchen Knaben getan ſein ſollen, wird die Beweis⸗ erhebung abgelehnt. Nach der Beſchlußfaſſung zu VII erklärt Stadt⸗ verordneter Zietſch, daß er ſein weiteres Material zurückziehe. Er wird jedoch vom Ausſchuß erſucht, das geſamte Material vorzulegen. Auch der Magiſtratsvertreter ſpricht dieſe Bitte aus. III. Sitzung. Verhandelt Charlottenburg, den 17. Dezember 1909. Anweſend: Stadtv. Otto, Vorſitzender, Stadtv. Bollmann, Dr Borchardt, Dr Flatau, Dr Frentzel, Gredy, Jaſtrow, Kern, Meyer, Protze, Dr Röthig, Zietſch. Außerdem: Stadtv. Wilk. Seitens des Magiſtrats: Bürgermeiſter Matting, Stadtrat Samter. Entſchuldigt: Stadtv. Guttmann, Hirſch, Rackwitz. Das Protokoll der II. Sitzung wird feſtgeſtellt und zunächſt Fall vI beraten. Ergebnis der Unterſuchung durch den Mag iſtrat. Es könne nur der ältere Knabe Hoſfmann hier in Frage kommen. Er hat Froſtbeulen an einem Ohr gehabt und bei ſeiner Ver⸗ nehmung angegeben, daß ihn die Waiſen⸗ mutter nur einmal an ein Ohr, und zwar an das geſunde, gefaßt habe. Von einem Reißen oder Schneiden an den Ohren wußte er nichts. Auch die weiter vernommenen Hoffmannſchen Kinder — ein Knabe, zwei Mädchen — haben Angaben über die behauptetenMißhandlungen nicht zu machen vermocht. Beſchluß des Ausſchuſſes. Dieſer Fall entbehrt jeder tatſächlichen Unter⸗ lage. Alsdann gelangen noch die ausgeſetzten vier Fälle zur Beratung. VIII. Angaben der Antragſteller. Willy Schott und ein Knabe N. N. ſind im Sommer 1908 mit den Köpfen zuſammen⸗ geſtoßen worden. Willy Schott iſt ohnmächtig geworden und führt ſein Kopfleiden auf dieſen Vorgang zurück. Ergebnis der Unterſuchung durch den Magiſtrat. Willy Schott war mit Karl Gondeck im Vordergarten in eine Prügelei geraten. Der im Hintergarten beſchäftigte Hausvater rief beide Knaben zu ſich, nahm jeden von ihnen mit einer Hand am Kragen und ſchüttelte ſie. Ein Zuſammenſtoßen mit den Köpfen wird 635 —— von Schott behauptet, von Gondeck beſtritten. Der Hausvater entſinnt ſich dieſes Vorganges im einzelnen nicht. Schott gab an, ſich nicht wohl zu fühlen und ging ins Bett, das er aber ſchon nach einigen Stunden wieder verließ. An Kopfſchmerzen hat Schott nach ſeiner eigenen Angabe ſchon vor dem Vorfall ge⸗ litten. Beſchluß des Ausſchuſſes. Der Ausſchuß ſieht die behaupteten An⸗ gaben nach den durch den Magiſtrat an⸗ geſtellten Ermittelungen als nicht erwieſen an. Der Antrag iſt darum für die Begründung des Antrages durch die Antragſteller be⸗ deutungslos. Angaben der Antragſteller. Erich Helfgott ſoll im Frühjahr 1907 mit dem Beſenſtiel grepügelt worden ſein. Ergebnis der Unterſuchung durch den Magiſtrat. Der Lehrling Erich Helfgott hat angegeben, daß er mit dem Knaben Alfred Gondeck vom Spiel zum Kaffeetrinken gerufen worden war. Helfgott behauptet, in der Badeſtube mit einem Beſenſtiel zuſammen mit Alfred Gondeck einen Schlag vom Waiſenvater er⸗ halten zu haben, weil ſie kaltes Waſſer in ihren Kaffee gegoſſen hatten. Drei hierzu ver⸗ nommene Mädchen haben angegeben, daß die Knaben die Züchtigung im Speiſezimmer erhalten haben, und zwar, weil ſie dem Verbot entgegen, das Zimmer verlaſſen hatten. Auch iſt der Schlag nicht mit einem Beſenſtiel, ſondern mit einer Leiſte geführt worden, die Helfgott ſelbſt aus der Handwerkerkammer geholt hatte. Beſchluß des Ausſchuſſes. Der Ausſchuß ſieht dieſen Fall als erledigt an und erachtet denſelben für die Begründung des Antrages der Stadtverordneten Bartſch und Gen. als belqnglos. X. Angaben der Antragſteller. Herta Schulz ſoll über ihre kranke Hand geſchlagen worden ſein. gebnis der Unterſ n Magiſtrat. Herta Schulz hatte im Sommer 1906 durch Lachen in der Kirche in Gemeinſchaft mit anderen Kindern Störungen verurſacht. Sie erhielt dafür vom Hausvater mit den andern Kindern einen Schlag mit dem Rohrſtock auf die innere geſunde Handſeite. Beſchluß des Ausſchuſſes. Wie zu IX. XI. Angaben der Antragſteller. Die Geſchwiſter Zeh ſollen ſo geprügelt worden ſein, daß die andern Kinder ſich darüber erregt haben. Einige Kinder ſollen bis zu 30 Schlägen gezählt haben. Ergebnis der Unterſuchung durch den Ma giſtrat. Die Geſchwiſter ZJeh hatten ſich nach Be⸗ endigung des Schulunterrichts ſtundenlang mehrfach herumgetrieben und bei fremden Leuten um Eſſen gebettelt, während ihr Mittageſſen im Waiſenhauſe warm gehalten wurde. Sie erklärten unwahrer Weiſe ihr Ausbleiben durch Nachhilfeunterricht. Hier⸗ X. Er uchung durch d e für wurden die Kinder unbedeutend ge⸗ züchtigt.