Dar! a gen für die Stadtverordneten-Berſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 2. Vorlage betr. Teilung des Armenkom miſſions⸗ bezirks 114. Urſchriftlich nebſt Akten Fach 2 Nr. 13 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Teilung des Armenkommiſſionsbezirks 11A (Kalowswerder, Nonnendamm, Königs⸗ damm nördlich und ſüdlich) in die Bezirke 114 und 110 wird zugeſtimmt. Die Zahl der Unterſtützungsempfänger hat ſich in dem Armenkommiſſionsbezirk 114 bedeutend vermehrt. Sie beträgt zurzeit über 100. Zu berückſichtigen iſt ferner, daß dieſer Bezirk der räumlich größte iſt — er umfaßt 4 Stadtteile — und daß daher die Ermittlungen und Feſtſtellungen einen viel größeren Zeitaufwand erfordern. Eine Teilung iſt ſomit notwendig geworden. Mit unſerm Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Armendirektion. Die noch zu wählenden Ehrenbeamten ſind aus den beiliegenden Einzelanträgen erſichtlich. Charlottenburg, den 12. Januar 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Samter. VIIIa G1 1891/09. Druckſache Nr. 3. Vorlage betr. Zahlung von Witwengeld. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das der Witwe des Gemeindeſchullehrers Schale, Katharine geb. Rubin, nach dem durch Nachtrag vom 25. Juni 1907 abgeänderten Ortsſtatut vom 16./31. März 1900 betr. die Gewährung von Witwen⸗ und Waiſengeld für das Rechnungsjahr 1909 aus ſtädtiſchen Mitteln zuſtehende Witwengeld von 69,90 iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Der Gemeindeſchullehrer Otto Schale von der Gemeindeſchule XXIV iſt am 24. November 1909 verſtorben. Er hat eine anrechnungsfähige Dienſt⸗ zeit von 24 Jahren 1 Monat und 24 Tagen zurück⸗ gelegt. Sein Gehalt betrug zuletzt 3700 ℳ.“ Am Todestage ſtand ihm nach dem durch Geſetz vom 10. Iuni 1907 abgeänderten Geſetz betr. die Benfionierung der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Voltsſchulen vom 6. Jult 1885 ein Ruhegehalt von 34/60 dieſes Einkommens = 2097. zu. Von dieſem Betrage erhält die Witwe nach dem durch Geſetz vom 10. Juni 1907 abgeänderten Geſetz betreffend die Fürſorge für die Witwen und Waiſen der Lehrer an öffentlichen Volksſchulen vom 4. Dezember 1899 und nach dem oben bezeichneten Ortsſtatut 40% 838,80 ℳ als Witwengeld. Es bleibt vorbehalten, nach Neufeſtſetzung der Gehälter mit Wirkung vom 1. April 1908 ab eine Abänderung auf der neuen Grundlage vorzunehmen. Kinder ſind nicht vorhanden. Das Gnaden⸗ quartal läuft mit dem 28. Februar 1910 ab. Das Witwengeld iſt daher vom 1. März 1910 ab zu zahlen. Für das laufende Rechnungsjahr ſind daher für den Monat März 1910⸗⸗ 69,90 ℳ als Witwengeld bereitzuſtellen. Die bezüglichen Urkunden ſind den Perſonal⸗ akten mittels Eckſtichs vorgeheftet. Charlottenburg, den 10. Januar 1910. Der Ma giſtrat. Schuſtehrus. Neufert. vII A2. 793/09. Druckſache Nr. 4. Borlage betr. bauliche Anderungen in der Kaiſer⸗ Friedrich⸗Schule. Urſchriftlich mit den Akten Fach 12 Nr. 1 Band Iv an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Für den Einbau von 3 Windfangtüren auf den Fluren der Kaiſer⸗Friedrich⸗Schule wer⸗ den 750 ℳ bewilligt. . Die Umänderung eines Teiles der Lüftungs⸗ anlage in derſelben Anſtalt zwecks ſtärkerer Lüftung der Klaſſen zum Preiſe von 1250 ℳ wird bewilligt. 6 Die Mittel ſind dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Seitens der Direktion und des Lehrkörpers der Kaiſer⸗Friedrich⸗Schule iſt ſeit Jahren über den unerträglichen Zug auf den Fluren und Treppen dieſer Anſtalt geklagt worden. Es ſind zur Beſeitigung dieſes Übelſtandes Vorbauten vor die Eingangstüren des Schulhauſes wiederholt beantragt und ſeitens der Hochbau⸗ deputation befürwortet worden; die Mittel dazu ſind aber bei den Etatsberatungen nicht bewilligt worden.