8 Die Ausführung eines Vorbaues iſt für das Etatsjahr 1910 wieder in Vorſchlag gebracht; um aber ſchon in dieſem Winter die Lehrer und Schüler der Anſtalt vor Geſundheitsſchädigungen zu be⸗ wahren, iſt der ſofortige Abſchluß der einzelnen Flure im Innern des Gebäudes durch 3 neu ein⸗ zubauende Windfangtüren erforderlich. Die Koſten hierfür betragen 750 ℳ. Es iſt zu erwarten, daß dieſe Türen den ſchädlichen Zug weſentlich mindern werden und daß ſpäter mit Hilfe des Vorbaues ein einwandfreier Zuſtand erreicht werden wird. Gleichzeitig wird eine Verbeſſerung der Lüf⸗ tungsanlage für die Klaſſen dringend zur Aus⸗ führung empfohlen. Die Kaiſer⸗Friedrich⸗Schule iſt wegen der unmittelbaren Nähe der Stadtbahn gezwungen, die Klaſſenfenſter während des Unterrichts völlig ge⸗ ſchloſſen zu halten, da ſonſt wegen des Geräuſches der Züge der Unterricht nicht möglich iſt. Es muß aus dieſem Grunde die künſtliche Ventilation der Klaſſen eine ſo ſtarke ſein, daß ohne Zuhilfenahme der Fenſter zu allen Jahreszeiten ein dreifacher ſtündlicher Luftwechſel ſicher erreicht wird. Es iſt dieſes bei der jetzigen Anlage nicht der Fall, ſo daß die Klagen über ſchlechte Luft in den Klaſſen nicht verſtummen wollen. Um dieſe ſtärkere Wirkung herbeizuführen, muß die vorhandene Gravitationslüftung in Pulſionslüftung mit elek⸗ triſchem Antrieb umgebaut werden. Es iſt beabſichtigt, zunächſt nur einen Teil der Anſtalt (8 Klaſſen) mit Pulſionslüftung zu be⸗ treiben, um zu erproben, ob der dadurch geſchaffene Zuſtand auch voll befriedigt. Die Koſten für dieſe Teilausführung ſind auf 1250 ℳ veranſchlagt. Mit unſeren Anträgen folgen wir dem Beſchluß der Hochbaudeputation. Charlottenburg, den 10. Januar 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seeling. X. 1085. Druckſache Nr. 5. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel 111—1—11 für 1909. Urſchriftlich mit den Akten Fach 7 Nr. 3 II betr. Etatsüberſchreitungen an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Ausgabenummer 11 Abſchnitt 1 Kap. III des Ordinariums für 1909 — zum Ausgleiche von Beſoldungsunterſchieden gegenüber den Etatsanſätzen — wird um 784,15 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds verſtärkt. Die vorbezeichnete Ausgabenummer hat den Zweck, die durch die feſte Anſtellung einſtweilig angeſtellter Lehrerinnen oder durch die Einſtellung älterer Lehrer entſtehenden Mehrkoſten zu decken. Es ſind hierfür in den Etat für 1909- 4500,— eingeſtellt. Verausgabt ſind bis jetzt Gebraucht werden nach der Berechnung Bl. 140 der Akten bis zum Jahresſchluß vorausſichtlich noch. Mithin iſt eine Überſchreitung von zu erwarten. 5042,48. 241,67ℳ 5284,15. 781,15.1 Die Überſchreitung iſt hauptſächlich darauf zurückzuführen, das im laufenden Rechnungsjahre durch Verfügung der Königlichen Regierung eine Anzahl einſtweilig angeſtellter Lehrerinnen nach⸗ träglich mit einem Dienſtalter aus dem Vorjahre feſt angeſtellt worden iſt. Von dieſen Lehrerinnen ſind fünf vom 1. Oktober vergangenen Jahres ab, eine vom 1. Dezember v. I. und eine vom 1. Januar d. I. ab nachträglich zur feſten Anſtellung gelangt. Es mußten daher u. a. auch anteilige Mehrkoſten des Vorjahres auf das laufende Rechnungsjahr mit übernommen werden. Durch die bis jetzt er⸗ ledigten Fälle des Ausgleichs von Beſoldungs⸗ unterſchieden iſt eine Überſchreitung von 542,48 herbeigeführt worden. Vorausſichtlich werden noch 241,67 ℳ Mehrkoſten für zwei Lehrerinnen hin⸗ zukommen, über deren feſte Anſtellung die Ver⸗ handlungen noch nicht zum Abſchluß gelangt ſind. Die geſamte Überſchreitung würde demnach 784,15 betragen, deren Nachbewilligung wir auf Beſchluß der Schuldeputation beantragen. Charlottenburg, den 20. Dezember 1909. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Neufert. VIIa2. 735. Druckſache Nr. 6. Vorlage betr. Verſtärkung der Mittel zum Erſatz von Arbeitslöhnen bei Verwendung minder⸗ wertiger Arbeitskräfte. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Etatsnummer Ord. Kapitel X Abſchn. 10 Nr. 3 wird um 15 000 ℳ aus dem Dispoſi⸗ tionsfonds verſtärkt. 7 Die genannte Etatsnummer trägt, wie bisher, die Bezeichnung: „Insgemein, auch zum Erſatz von Arbeitslöhnen an andere Verwaltungszweige bei Verwendung minderwertiger Arbeitskräfte.“ Durch dieſe Faſſung ſollte ſeinerzeit zweifelsfrei feſtgeſtellt werden, daß bei ſogenannten Notſtandsarbeiten die beteiligten Verwaltungszweige (Parkverwaltung, Straßenreinigung, Tiefbau uſw.) nicht genötigt ſein ſollten, die Mehrkoſten, die ihnen dadurch ent⸗ ſtehen, daß ſie aus Rückſicht auf eine beſtehende Arbeitsloſigkeit bereit ſind, Arbeitskräfte ohne Rück⸗ ſicht auf ihre Einarbeitung zu beſchäftigen, auf ihren Etat zu übernehmen, ſondern daß ſie dieſe Mehr⸗ koſten von der Arbeitsnachweis⸗Verwaltung aus dieſer Nummer erſetzt erhalten können. Es beſtand ein Einverſtändnis darüber, daß, wenn Arbeiten, die ſonſt gar nicht ſtattgefunden hätten, lediglich zur Beſchäftigung Arbeitsloſer unternommen werden, der ganze Betrag an Arbeitslöhnen aus dieſer Nummer zu erſetzen iſt, und daß hierfür der in den Etat eingeſetzte Betrag von 500 ℳ lediglich als „markierte Nummer“ gilt, die nach dem Be⸗ dürfnis zu überſchreiten und zu verſtärken iſt. Vom 4. bis 13. Januar ſind auf dem Kompoſtplatze der Parkverwaltung und vom 12. Januar ab auch bei der Straßenreinigung bis zuletzt (am 13. Januar) zuſammen 72 Arbeiter beſchäftigt worden, wofür an Löhnen nach den vorliegenden Lohnrechnungen bis zum 11. Januar 1910 704,69 ℳ verausgabt ſind. — 12