9 Die beantragte Summe iſt auf Grund der vor⸗ jährigen Erfahrungen mit Berückſichtigung des Um⸗ ſtandes, daß in dieſem Jahre die günſtigere Lage des Arbeitsmarktes einen ſpäteren Beginn der Not⸗ ſtandsarbeiten ermöglichte, geſchätzt. Es iſt möglich, daß ſie nicht ganz gebraucht werden wird. Falls aber wider Erwarten die in dieſem Winter vorhandene Arbeitsloſigkeit größeren Umfang annehmen ſollte, ſo nehmen wir an, daß es keinem Bedenken unter⸗ liegt, mit der Einholung der Zuſtimmung für weitere Beträge zu warten, bis gegen Ende des Rechnungs⸗ jahres ein Überblick über den Geſamtbedarf mög⸗ lich iſt. Charlottenburg, den 13. Januar 1910. Der Magiſtrat. Matting Dr Spiegel. 4t. 1. V. VI. Arb.⸗Nachw. 415. Druckſache Nr 7. Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Abänderung der Fluchtlinien am Reichskanzler⸗ platz (Druckſache Nr. 371 von 1909). Verhandelt Charlottenburg, den 10. Januar 1910. Anweſend: Stadtv. Becker, Braune, Brode, Gebert, Haack, Harniſch, Scharnberg, Dr Stadthagen, Wagner, Wolffenſtein. Seitens des Magiſtrats: Stadtbauräte Bredtſchneider, Seeling, Stadtſyndikus Dr Maier. Entſchuldigt: Stadtv. Schmidt. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtv. Dr Stadthagen. Schriftführer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Der Antrag des Magiſtrats vom 16. Dezember 1909 — IX E 1394 — lautet wie folgt: 1. Die durch Gemeindebeſchluß vom 3, 6. 1909 genehmigten Fluchtlinien am Reichskanzler⸗ platz gelangen nicht zur förmlichen Feſt⸗ ſtellung. Der Abänderung der Fluchtlinien am Reichs⸗ kanzlerplatz nach Maßgabe des Beſchluſſes der Tiefbaudeputation vom 14. Dezember 1909 wird zugeſtimmt. Die Koſten der durch Ausführung des Be⸗ ſchluſſes zu 2 notwendigen Platzänderung und des Grunderwerbs werden auf 170 000 ℳ feſtgeſetzt und ſind dem Extraordinarium des Sonderetats 7 für 1910 zu entnehmen. Dem abgedruckten Vertrag vom 3. Dezember 1909—Nr. 1132 des Urkundsverzeichniſſes — mit der offenen Handelsgeſellſchaft Frieden⸗ thal « Markuſe über den Verkauf von Flächen wird zugeſtimmt. Dem Kaufvertrage mit dem Kaufmann Adolf Kant vom 3. 12. 1909 — Nr. 1133 des Urkundenverzeichniſſes — wird zugeſtimmt. b) Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem 5a. Vertrag über die Veräußerung einer etwa 85 qm großen, am Zuſammenlauf des Kaiſer⸗ dammes mit dem Reichskanzlerplatz be⸗ legenen Fläche, die durch die zu 2 beſchloſſene Fluchtlinienänderung zu bebauungsplan⸗ mäßigem Vorgarten⸗ und Bauland umgewan⸗ delt iſt, abzuſchließen, derart, daß der Preis für Vorgartenland auf 400 ℳ, der Preis für Bauland auf 2000 ℳ für die Quadratrute feſtgeſetzt wird. Der Erlös der Flächen iſt auf die durch die Platzänderung entſtehen⸗ den Koſten aärrechnen., 2E Der Ausſchuß hat die Vorlage eingehend be⸗ raten und empfiehlt der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung die Annahme des Magiſtratsantrages. Bericht er ſt. Stad t v. Harniſch. d. 8. 1. Dr Stadthagen, Brode, Becker, O. Harniſch, Gebert, Haack. St. V. 14. Druckſache Nr. 8. Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Errichtung und Vermietung eines Schiedsgerichts⸗ gebändes auf dem Grundſtück Berliner Straße 11/12 (Druckſache Nr. 384 von 1909). Verhandelt Charlottenburg, den 12. Januar 1910. Anweſend: Stadtv.⸗Vorſteher Kaufmann, Vorſitzender, Stadtv. Dr Crüger, Dzialoszynski, Dr Flatau, Dr Frentzel, Gebert, Holz, Dr v. Liszt, Mann, Dr Stadthagen, Wilk. Seitens des Magiſtrats: Oberbürgermeiſter Schuſtehrus, Stadtſyn⸗ dikus Dr Maier, Kämmerer Scholtz. Der Ausſchuß hat den Antrag des Magiſtrats vom 16. Dezember 1909 — VT. 1011 — und die vorliegenden Vertragsentwürfe eingehend beraten. Der Stadtverordnetenverſammlung wird folgende Beſchlußfaſſung empfohlen: 1. Dem Projekt zur Errichtung eines Schieds⸗ gerichtsgebäudes nach Entwürfen, die im Einverſtändnis des Magiſtrats und des Vor⸗ ſitzenden der Schiedsgerichte für die Arbeiter⸗ verſicherung aufgeſtellt werden, auf dem Grundſtück Berliner Straße 11/12 und der Vermietung des Grundſtücks nebſt Gebäuden zu Zwecken der Schiedsgerichte für Arbeiter⸗ verſicherung wird zugeſtimmt. Zwecks Beſchaffung der für den Grundſtücks⸗ ankauf und die Bauausführung erforderlichen Geldmittel wird der Magiſtrat ermächtigt, Darlehen bis zum Betrage von 2400 000 ℳ gegen eine jährliche Verzinſung bis zu 4% aufzunehmen. Der Magiſtrat wird unter der Vorausſetzung des Zuſtandekommens eines Vertrages gemäß Ziffer 5 des Beſchluſſes ferner ermächtigt, mit dem Vorſitzenden der Schiedsgerichte für die Arbeiterverſicherung einen Miet⸗ vertrag auf der Grundlage des abgedruckten Entwurfs, jedoch mit folgender Einleitung 1⁰ Verlagskunſthändler Emil Werckmeiſter einen abzuſchließen: