14 Ordinarium⸗Konto Apparateunterhaltung — be⸗ zahlt werden ſollen, weil dem Ordinarium auch die Vorteile dieſer Umwandlung (Erſparnis an Koks für Dampferzeugung uſw.) zufallen. Die Ausgaben bei dieſer Etatsnummer haben im Rechnungsjahre 1908 bereits 106 200,92 ℳ ein⸗ ſchließlich rund 38 000 ℳ für einmalige Aus⸗ gaben betragen. Zu d. Bis einſchließlich September 1909 waren angewieſen . 5143,50 ℳ Bis zum Schluſſe des Rech⸗ nungsjahres werden vorausſicht⸗ lich noch erforderlich ſein. 6 856,50 „ Zuſammen 12 000,— Das Etatsſoll beträgt 6 000,— „ Mithin Mehrbedaerff 6 000,— . Der Etatsanſatz iſt zu niedrig geſchätzt. Der Mehrbedarf iſt auf die Zunahme der Gasab⸗ nehmer zurückzuführen, welche eine ſtärkere Heranziehung der Berliner Packetfahrt⸗Geſell⸗ ſchaft bedingt. Zu e. Bis einſchließlich September 1909 waren angewieſeen Bis zum Schluſſe des Rech⸗ nungsjahres werden vorausſicht⸗ 8 687,55 lich noch erforderlich ſein rund. 5 500,—, Zuſammen 14 187,55 ℳ, rund. 14 200,— . Das Etatsſoll beträghtttt 10 000,— „ Mithin Mehrbedaerrr 4 200,— ſ. Der Etatsanſatz iſt zu niedrig veranſchlagt. Unter den Ausgaben bei dieſer Poſition befinden ſich ſolche, welche für Beſchaffungen von For⸗ mularen uſw. entſtanden ſind, die einen mehr⸗ jährigen Zeitraum umfaſſen. Hierdurch und durch die Verſchiedenartigkeit der bei dieſer Poſition zu verbuchenden Ausgaben, läßt ſich eine genaue Schätzung des Anſchlages nicht ermöglichen. Die Iſtausgabe im Rechnungs⸗ jahre 1908 hat auch bereits 14 982,69 ℳ betragen. Zu k. Bis einſchließlich September 1909 waren angewieſen Bis zum Schluſſe des Rech⸗ nungsjahres werden vorausſicht⸗ 21 140,70 ℳ lich noch erforderlich ſein rund. 21 140,70 „ Zuſammen⸗ 42 281,40 . Das Etatsſoll beträgt 41 400,— „ Mithin Mehrbedaerfrfrfrf 881,40 . Der Gewerbeſteuerzuſchlag war unter Be⸗ rückſichtigung eines Zuſchlages von 150%, der ſtaatlich veranlagten Gewerbeſteuer veranſchlagt worden. Da die Stadt Spandau für die Gas⸗ abgabe an die Firma Siemens « Halske Ge⸗ werbeſteuer zu beanſpruchen hat, und einen Zuſchlag von 240%m, erhebt, ſo iſt die Über⸗ ſchreitung hierauf zurückzuführen. Zu g. Bis einſchließlich September 1909 waren für das volle Rech⸗ nungsjahr angewieſen 275,— Das Etatsſoll beträgtt 240,— „ Mithin Mehrbedaerfrfrfrfrf 35,— . Die Überſchreitung iſt zurückzuführen auf die im Rechnungsjahre 1908 erfolgte Neuaufſtellung von 2 Keſſeln auf Anſtalt II1. Die Ausgaben hierfür konnten bei der Etatsaufſtellung noch nicht berückſichtigt werden. Zu h. Bis einſchließlich September 1909 waren angewieſen . 2 963,72 Bis zum Schluſſe des Rech⸗ nungsjahres werden vorausſicht⸗ lich noch erforderlich ſein rund. 5 000,— „ Zuſammen 7 963,72 ℳ, rund. 8 900,— . Das Etatsſoll beträglt. 5 000,— „ Mithin Mehrbedarfrfr 3 000,— ¾. Der Etatsanſatz bei dieſer Etatsnummer iſt geſchätzt. Die Überſchreitung wird namentlich auf die unerwartet hohen Reparaturkoſten an den drei kombinierten Flammrohr⸗Heizrohr⸗ keſſeln der Dampfkeſſelanlage zurückgeführt. Zu i. Bis einſchließlich September 1909 waren angewieſen . . 2 263,13 ℳ Bis zum Schluſſe des Rech⸗ nungsjahres werden vorausſicht⸗ lich noch erforderlich ſein vund . 2 800,— „ Zuſammen 5063,13 ℳ, rund. 5 500,— . Das Etatsſoll beträgtft 3 000,— „ Mithin Mehrbedaereff. 2 000,— . Die Reparaturen an Apparaten und Werk⸗ zeugen ſind bei Herſtellung von ſchwefelſaurem Ammoniak durchſchnittlich größer als bei der Herſtellung von konzentriertem Ammoniakwaſſer. Da im laufenden Jahre mehr ſchwefelſaures Ammoniak hergeſtellt wird, als urſprünglich an⸗ genommen wurde, ſo iſt die Überſchreitung im weſentlichen hierauf zurückzuführen. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit dem Beſchluſſe der De⸗ putation für die Gaswerke. Charlottenburg, den 24. Dezember 1909. Der Magiſtrat. Matting Caſſirer. U. i. V. XIII B 328. Druckſache Nr. 13. Vorlage betr. Aenderung der Grundſätze für die Bewilligung von Ruhelohn. Urſchriftlich mit 1 Abdruck der Grundſätze uſw. an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: In Abänderung des §2 — zweiter Abſatz — und des § 4 — dritter Abſatz — der Grund⸗ ſätze für die Bewilligung von Ruhelohn uſw. für ſtädtiſche Arbeiter uſw. wird beſtimmt, daß Unterbrechungen der Beſchäftigung durch Krankheit uſw. nicht in Betracht kommen, wenn ſie im Einzelfalle 6 (ſtatt 3) überſteigen, un daß bei der Berechnung der anrechnungs⸗ fähigen Dienſtzeit die vorerwähntenUnter⸗ brechungen in Höhe von zuſammen 6 (ſtatt 3) Monate in einem Rechnungsjahre als Dienſtzeit angerechnet werden. Die Gewährung von Ruhelohn hat nach § 2 — erſter Abſatz — der Grundſätze u. a. zur Vor⸗ ausſetzung, daß die Beſchäftigung eine un⸗ unterbrochene geweſen iſt. Nach § 2 zweiter Abſatz a. a. O. werden Erkrankungen uſw., wenn ſie im Einzelfalle 3 Monate nicht über⸗ ſteigen, als Unterbrechungen nicht betrachtet; Er⸗