Uor! agen für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. In nicht öffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 15. Borlage betr. Veräußerung des Grund ſtücks Bis⸗ marckſtraße 94. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Die Veräußerung des ſtädtiſchen Grundſtücks Bismarckſtraße 94 nach Maßgabe der Offerte des Kaufmanns Franz Eheſtädt — Nr. 1700 des Notariatsregiſters für 1909 des Juſtizrats Bading — wird genehmigt. 2. Der aus der Veräußerung erzielte Erlös iſt dem Bismarckſtraßenetat zuzuführen. Das vertragsgemäß durch Vermittlung der Berliniſchen Bodengeſellſchaft zum Verkauf an⸗ geſtellte Grundſtück iſt der Reſt des früher Gellert'⸗ ſchen Grundſtücks an der Südſeite der Bismarck⸗ ſtraße, zwiſchen der Weimarer und der Krummen Straße. Das Grundſtück hat eine Front von 16,92m an der Bismarckſtraße und eine Größe von 930 qm oder 65,56 Quadratruten. Der Kaufpreis beträgt 121 280 ℳ, d. h. rund 1850 ℳ für eine Quadratrute. Nach dem mit der Berliniſchen Bodengeſellſchaft geſchloſſenen Vertrage iſt der Stadtgemeinde an der Bismarckſtraße ein Durchſchnittspreis von 1925 ℳ für die Quadratrute der geſamten zum Verkauf geſtellten Reſtgrundſtücke garantiert. Das Angebot entſpricht dem zwiſchen der Stadtgemeinde und der Geſellſchaft vereinbarten Vertragsmuſter bis auf zwei Punkte. Es iſt die ſonſt vertraglich vereinbarte Verpflichtung in bezug auf die Größe der Wohnungen — Zimmeranzahl — und die Bebauungsfriſt des Grundſtücks in die Offerte nicht aufgenommen. Wir glauben, in dieſem Falle hiervon abſehen zu können. Der Erwerber des Grundſtücks iſt Eigentümer des Nachbargrundſtücks Bismarckſtraße 93. Das Ver⸗ kaufsgrundſtück hat an der Bismarckſtraße eine Front von 16,92 m, die nicht ausreichend wäre, um es ohne Hofgemeinſchaft der Flächengröße entſprechend nach der bauordnungsmäßig zuläſſigen höchſten Ausnutzungsfähigkeit baulich zu verwerten. Der Verkauf an den Nachbarn und die beabſichtigte gemeinſame Bebauung beider Grundſtücke gewähr⸗ leiſtet dieſen Ausbau und führt im Intereſſe des Erwerbers zur Innehaltung der ſonſt vertraglich vereinbarten Zimmeranzahl. Es iſt auch an⸗ zunehmen, daß das Grundſtück bald bebaut wird, da die vereinbarte Zahlung des Reſtkaufgeldes bis 1. April 1913 hierzu ohne weiteres führen wird. Die übliche Faſſadenverpflichtung ſoll, da eine Bebauungsfriſt nicht vereinbart iſt, grundbuchlich eingetragen werden. Ein Plan, aus dem das früher Gellert'ſche Grundſtück und ſein jetziger Reſtbeſtand erſichtlich iſt, befindet ſich Blatt 25 des Heftes 393. Wir bitten, im Beſchluß anzugeben, mit welcher Mehrheit er zuſtande gekommen iſt. Charlottenburg, den 11. Januar 1910. Der Magiſtrat. Matting. Bredtſchneider. Dr Maier. IX E. 5. Nr. 1700 des Notariatsregiſters pro 1909. Verhandelt Berlin, den 30. Dezember 1909. Vor dem zu Berlin wohnhaften Notar Juſtizrat Wilhelm Bading erſchien heute: der Kaufmann Herr Franz Eheſtädt zu Char⸗ lottenburg, Bismarckſtraße 30. Die Perſönlichkeit des nicht bekannten Er⸗ ſchienenen iſt durch Vorlegung ſeiner Eiſenbahn⸗ Monatskarte zur Gewißheit des Notars feſtgeſtellt. Der Erſchienene erklärte: Ich mache der Stadtgemeinde Charlottenburg folgendes Kaufangebot: 9 1. Die Stadtgemeinde Charlottenburg verkauft das zu Charlottenburg an der Bismarckſtraße belegene Grundſtück, welches im Grundbuche von Charlottenburg Band 21 Blatt 1170 verzeichnet iſt. Die verkaufte Parzelle hat angeblich einen Flächeninhalt von 65,56 Quardratruten. Die Verkäuferin kommt für Größe, Güte und Beſchaffenheit der verkauften Parzelle nicht auf. § 2. Der Kaufpreis iſt auf 121 280 ℳ feſtgeſetzt und wird wie folgt belegt: Käufer zahlt an die Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg binnen einer Woche 12 280 ℳ. Der Reſt des Kaufgeldes mit 109 000 ℳ wird dem Käufer geſtundet. Der Käufer verpflichtet ſich, das Reſtkaufgeld vom 1. Januar 1910 ab mit jährlich 4%, in vierteljährlichen an den Kalender⸗ quartalserſten fälligen Nachtragsraten zu verzinſen.