Druckſache Nr. 17. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten. Urſchriftlich mit dem Perſonalheft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, — ſich über die Anſtellung des Gerichtsaſſeſſors Lerche als ſtädtiſchen Beamten auf Lebens⸗ zeit (Magiſtratsaſſeſſor — Klaſſe A4 III, Ge⸗ haltstafel Nr. 6 des Normalbeſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu er⸗ klären. Der Genannte iſt 34 Jahre alt. Er war vom 19. Februar 1908 bis 8. März 1909 in unſerer Ver⸗ waltung informatoriſch beſchäftigt und iſt ſeit dem 9. März d. I. als juriſtiſcher Hilfsarbeiter tätig. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend. Nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 20.d. M. iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben des⸗ halb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit in einer offenen Magiſtratsaſſeſſor⸗ ſtelle beſchloſſen. Charlottenburg, den 29. Dezember 1909. Der Magiſtrat. Matting Seydel. 1. V. I. 3319. Druckſache Nr. 18. Borlage betr. Anſtellung eines Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 5 Der Anſtellung des Sekretariats⸗Aſſiſtente Quapp als ſtädtiſchen Beamten (Klaſſe B IVa Gehaltstafel Nr. 22 des Normalbeſoldungs⸗ etats) auf Lebenszeit wird zugeſtimmt. Der Genannte iſt am 20. Oktober 1871 geboren und hat ſonach die im § 2 des Ortsſtatuts betr. die Anſtellung der Beamten vom 16./31. März 1900 vorgeſchriebene Altersgrenze von 37 Jahren bereits überſchritten. Er befindet ſich ſeit dem 1. Dezember 1906 im ſtädtiſchen Dienſt und iſt ſeit dem 1. Juli 1907 als Sekretariats⸗Aſſiſtent auf Kündigung an⸗ geſtellt. Gegen ſeine Anſtellung hat die Stadt⸗ verordnetenverſammlung ſeinerzeit Einwendung nicht erhoben (vgl. Bl. 37 der Perſ.⸗Akten). Seine Leiſtungen und ſeine Führung war ſeitdem zu⸗ friedenſtellend. Wir haben deshalb ſeine lebens⸗ längliche Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten Druckſache Nr. 20. Vorlage betr. Wahl von Mitgliedern verſchiedener Berwaltungs⸗Deputationen. 1 —— der Gehaltstlaſſe B IVa des Normalbeſoldungs⸗ etats beſchloſſen. Charlottenburg, den 29. Dezember 1909. Der Magiſtrat. i Seydel. Druckſache Nr. 19. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt. Urſchriftlich mit den Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem vom 1. April 1910 ab in den Ruhe⸗ ſtand verſetzten Vorſchullehrer Wilberg vom Realgymnaſium wird ein Ruhegehalt von jährlich 4050 ℳ gewährt. Der für das Rech⸗ nungsjahr 1910 erforderliche Betrag iſt in den Haushaltsetat für 1910 einzuſtellen. Der Vorſchullehrer Wilberg hat beantragt, ihn vom 1. April 1910 ab in den Ruheſtand zu verſetzen, weil er bereits das 74. Lebensjahr überſchritten hat und ſeine Kräfte ſich zu vermindern beginnen. Da bei Lehrern, welche das 65. Lebensjahr vollendet haben, eingetretene Dienſtunfähigkeit nicht Vor⸗ bedingung des Anſpruchs auf Penſion iſt, haben wir ſeinem Antrage ſtattgegeben und ihn mit Ge⸗ nehmigung des Königlichen Provinzial⸗ Schul⸗ kollegiums in Berlin vom 28. November 1909 zum 1. April 1910 in den Ruheſtand verſetzt. Vorſchul⸗ lehrer Wilberg bezieht zurzeit das Höchſtgehalt von 5400 ℳ; ſeine ruhegehaltsfähige Dienſtzeit beträgt 48 Jahre und 182 Tage (Akten Blatt 94,95). Nach Artikel Ib des Ortsſtatuts vom 16. März 1900 wird den Lehrern an den höheren Lehran⸗ ſtalten Ruhegehalt nach den Beſtimmungen des Ge⸗ ſetzes betr. Penſionierung der unmittelbaren Staats⸗ beamten vom 27. März 1872 in der durch die dazu ergangenen Novellen abgeänderten Faſſung ge⸗ währt. Hiernach beträgt das dem Vorſchullehrer Wil⸗ berg am 1. April 1910 zu zahlende Ruhegehalt 45/60 von 5400 ℳ 4050 ℳ jährlich. Charlottenburg, den 29. Dezember 1909. Der Magiſtrat. Matting Neufert. u. f. V. VII B¹. 1968. 2 Bezeichnung 2 der 2 Deputation. Name und Stand des Aus⸗ ſcheidenden und Grund des Ausſcheidens. Bemerkungen. Deputation für Geſundheits⸗ pflege. Dr Wehmer, Geh. Med.⸗Rat, Bürgerdeputierter, iſt am 31. 10. 09 verſtorben. Der Neuzuwählende braucht der Stadtverordnetenverſammlung nicht anzugehören. Die Wahl erfolgt für den Reſt der Wahlzeit bis 30. 6. 1913.