Name und Stand des Aus⸗ 2 Bezeichnung 2 der ſcheidenden und Grund des Bemerkungen. 2 Deputation Ausſcheidens. 9 Hochbau⸗Deputation. Lingner, Wagner, Zietſch, Münch, Zander, Stadtverordnete, ſcheiden infolge Ablaufs der Wahlzeit mit dem 31. 12. 1909 aus. Von den Neuzuwählenden müſ⸗ ſen 3 der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung angehören. Die Wahl erfolgt für die Zeit vom 1. 1. 1910 bis 31. 12. 1915. 10] Ausſchuß zur Veranlagung Leben, Lingner, Die Neuzuwählenden brauchen der direkten Gemeinde⸗ Stadtverordnete, der Stadtverordnetenverſamm⸗ ſteuern. ſcheiden infolge Ablaufs der lung nicht anzugehören. Die Wahlzeit als Stadtverordnete ſ Wahl erfolgt bei Stadtverord⸗ mit dem 31. 12. 1909 aus. neten für die Dauer ihrer Wahl⸗ Gerhardt, Bürgerdeputierter, iſt ] zeit als ſolche, ſonſt auf die Dauer verſtorben. von 3 Jahren. 11] Deputation für das Straßen⸗ Ruß, Wenig, Von den Neuzuwählenden müſ⸗ reinigungs⸗ und Feuerlöſch⸗ Stadtverordnete, ſen 2 der Stadtverordnetenver⸗ 5 weſen. Bratring, Geh. Baurat, ſammlung angehören. Die Wahl Hildebrandt, Korv.⸗Kapt. z. D., ] erfolgt für die ausſcheidenden Bürgerdeputierte, Mitglieder für die Zeit vom 1. 1. ſcheiden infolge Ablaufs der 1915 bis 31. 12. 1915 und für Wahlzeit mit dem 31. 12. 1909 ] den Ziegeleibeſitzer Heiſe für den aus. Reſt der Wahlzeit bis 31. 12. 1912. Der Bürgerdeputierte, Ziegelei⸗ beſitzer Heiſe, iſt am 6. 10. 1909 verſtorben. 12 Park⸗Deputation. Stein, Vogel 1, Harniſch, Von den Neuzuwählenden müſ⸗ Stadtverordnete, ſen 2 der Stadtverordnetenver⸗ ſcheiden infolge Ablaufs der ſammlung angehören. Die Wahl Wahlzeit mit dem 31. 12. 1909 erfolgt für die Zeit vom 1. 1. 1910 aus. bis 31. 12. 1915. 13 Depoſital⸗Verwaltung. Leben, Stadtverordneter, Der Neuzuwählende muß der Stellv. Mitglied. ſcheidet infolge Ablaufs ſeiner Stadtverordnetenverſammlung Wahlzeit als Stadtverordneter angehören. Die Wahl erfolgt mit dem 31. 12. 1909 aus. ] für die Dauer der Wahlzeit als Stadtverordneter. (§ 33 der Geſchäftsanweiſung für die Stadthauptkaſſe.) 14] Vorſtand der Spartaſſe. Ruß, Haack, Protze, Liſſauer, ] Von den Neuzuwählenden müſ⸗ Vogel 1, Lingner, ſen 3 der Stadtverordnetenver⸗ Stadtverordnete, ſammlung angehören. Die Wahl ſcheiden infolge Ablaufs der erfolgt für die Zeit vom 1. 1. 1910 Wahlzeit mit dem 31. 12. 1909 bis 31. 12. 1911. aus. (§ 5 des Sparkaſſenſtatuts.) 15 Litten, Becker, Mann, Ausſchuß der Sparkaſſe. Stadtverordnete, ſcheiden infolge Ablaufs der Wahlzeit mit dem 31. 12. 1909 aus. Die Neuzuwählenden müſſen ſämtlich der Stadtverordneten⸗ verſammlung angehören. Die Wahl erfolgt für die Zeit vom J 1. 1. 1910 bis 31. 12. 1911. (§ 12 des Sparkaſſenſtatuts.)