— 38 —— L ar u gen für die Druckſache Nr. 23. Stadtverordneten- Ber ſammlung zu Charlottenburg. Borlage betr. Stadthaushaltsetat für das Rech⸗ betr. nungsjahr 1910. Urſchrif tlich mit den Akten Fach 1 Nr. 2 den Etat für 1910 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, I. den Stadthaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1910 in ſeinen einzelnen Teilen wie folgt feſt⸗ zuſtellen: A. den Hauptetat, und zwar das Or dinarium in Einnahme und Ausgabe auf 29 317 000,— bei einem Dispoſi⸗ tionsfonds für Nach⸗ bewilligungen und nicht vor⸗ hergeſehene Fälle von das Extraordinarium in Einnahme und Ausgabe Auf⸗ . den Sondereta t Nr. 1 — Kanaliſation —, und zwar das Or dinarium in Einnahme und Ausgabe auf das Exrtraordinarium in Einnahme und Ausgabe außff den Sonderetat Nr. 2 — Ladeſtraßen und Stätte⸗ platz —, und zwar das Or⸗ dinarium in Einnahme und Ausgabe auf das Ertraordinarium in , und Ausgabe anf⸗ D. den Sonderetat Nr. 3 — Lagerplatz der Tiefbau⸗ verwaltung — in Einnahme und Ausgabe auf den Sonderetat Nr. 1 — Elektrizitätswerk —, und zwar das Or dinarium in Emnahme und Ausgabe auf. bei enem geinqewin n vou . das Ertraordinarium in Einnahme und Ausgabe auff⸗⸗ den Sonderetat Nr. 5 — Gasanſtalten —, und zwar 500 000,— 1 405 700,— 441 100,— 205 000,— 7¹ 77 I . 43 550,— 1 055 100,— 77 77 3 415 000,— „ 900 000,— „ 2 364 500,— „ das Ordinarium in Einnahme und Ausgabe auf 11 055 200,— ℳ bei einem Reinge winne von , 2 114 700,— „ das Extraordinarium in Einnahme und Ausgabe auf 2 616 988,39 „ G. den SonderetatNr. 6 — Stiftungen, Vermächt⸗ niſſe uſw. — in Einnahme und Ausgabe auf 110 335,39 „ H. den SonderetatNr. 7 — Verbreiterung der Bis⸗ marckſtraße —, und zwar das Or dinarium in Ein⸗ nahme und Ausgabe auf. 716 000,— „ das Extraordinarium in Einnahme und Ausgabe Gtif 692 000,— „ J. den Sonderetat Nr. 8 — Grundſtückserwerbsfonds — und zwar das Or di⸗ narium in Einnahme u. Ausgabe auf⸗ 895 200,— „ das Extraor dinarium in Einnahme und Ausgabe äuf⸗ 1 278 000,— „ K. den Sonderetat Nr. 9 — Müllbeſeitigung — in Einnahme und Ausgabe auf 609 500,— „ L. den Sonderetat N r. 10 — Waſſerwerke — und zwar das Or din arium in Einnahme und Ausgabe auf 1 714 672,— „ das Ertraordinarium in Einnahme und Ausgabe auf , 817 564,77, II. 40 Wbſchüeßen: 22 ) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ werden von der Pflicht, im Rechnungsjahre 1910 Gemeindeeinkommen⸗ ſteuer zu zahlen, entbunden; b) die Gemeindeeinkommenſteuer kommt in Höhe eines Zuſchlages von 100 % zur Staats⸗ eintommenſteuer zur Erhebung; c) die Realſteuern kommen in Höhe 44½ 181, 20% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗, und Gewerbeſteuer zur Erhebung, 100 — 1. die Gemeindegewerbeſteuer — unter Be⸗ rückſichtigung des Beſchluſſes zu d — in Höhe von 132,68 % der ſtaatlich veran⸗ lagten Gewerbeſteuer — 150 % der in den Gewerbeſteuerklaſſen 1 und 11 ſtaat⸗