liches Gedeihen oder ſittliche Entwickelung ent⸗ gegenzuwirken, denen Kinder durch Handlungen und Unterlaſſungen anderer, insbeſondere durch Ausnutzung und Mißhandlung ausgeſetzt ſind. Der Verein unterhält in Zehlendorf ein „Erziehungs⸗ heim Kinderſchutz“. Nach dem Voranſchlag für 1909 überſchreiten die Ausgaben die Einnahmen infolge ſtärkerer Inanſpruchnahme des Vereins bedeutend, ſodaß neue Hilfsquellen geſchaffen werden müſſen. Da auch Charlottenburger Kinder dort Aufnahme finden, bittet der Verein um einen Zuſchuß. W 50 ℳ bewilligt. Zu o: Das im Jahre 1903 gegründete Mu⸗ ſeum hat den Zweck, die hiſtoriſche Entwickelung der naturwiſſenſchaftlichen Forſchung der Technik und der Induſtrie in ihrer Wechſelwirkung darzuſtellen und ihre wichtigſten Stufen, insbeſondere durch hervorragende und typiſche Meiſterwerke zu ver⸗ anſchaulichen. Es iſt eine deutſche Nationalanſtalt, beſtimmt, dem geſamten deutſchen Volk „zu Ehr und Vorbild“ zu dienen. Mit Unterſtützung der Behörden des Reiches, des bayeriſchen Staates, der Stadt München und auch der berufenſten Ver⸗ treter der Wiſſenſchaft, Technik und der Induſtrie iſt das Unternehmen ſo gefördert worden, daß be⸗ reits im November 1906 der Grundſtein für einen Muſeumsneubau gelegt werden konnte. Der Neu⸗ bau wird, außer dem von der Stadt München auf einem der ſchönſten und größetn Plätze koſtenlos hergegebenen Bauplatz, eine Summe von etwa 10 Millionen Mark erfordern. Zu den bisherigen Erfolgen haben u. a. auch die Städte Berlin, Wien, Bremen, Lübeck, Frankfurt a. M., Dresden, Stutt⸗ gart, Nürnberg, Augsburg, Bozen, Meran durch Überweiſung wertvoller Muſeumsobjekte aus ihren Arbeitsgebieten beigetragen. Wenngleich ein großer Teil der für den Neubau erforderlichen Mittel gedeckt erſcheint, ſo iſt doch nötig, für die würdige Vollendung und den dauernden Beſtand neue Gön⸗ ner des Unternehmens zu werben. Aus dieſem Grunde bittet die Muſeumsleitung, die Stadt⸗ gemeinde möge die Mitgliedſchaft durch Zeichnung eines laufenden Beitrages von mindeſtens 6,00 jährlich oder eines einmaligen Beitrages von min⸗ deſtens 200 ℳ erwerben. Dem Germaniſchen Muſeum in Nürnberg wird ebenfalls ein laufender Jahresbeitrag von 150 ℳ gewährt. Zup: Die deutſche Vereinigung für Säug⸗ lingsſchutz iſt die Zentralſtelle für die Säuglings⸗ fürſorge im deutſchen Reiche. Sie hat insbeſondere die Aufgabe des Zuſammenſchluſſes aller im deutſchen Reiche zur Bekämpfung der Säuglings⸗ ſterblichkeit und zum Schutze der Kinder im Säug⸗ lingsalter beſtehenden Organiſationen. Der jähr⸗ liche Mitgliedsbeitrag für Verbände (Gemeinden) beträgt mindeſtens 20 ℳ. Der hieſige Dezernent der Angelegenheiten für Säuglingspflege gehört als einziger Vertreter der Deutſchen Städte dem Ausſchuß der Vereinigung an. 3u 4: Durch Gemeindebeſchluß vom 16./22. Dezember 1909 — Druckſache Nr. 370 — iſt die Einſtellung eines Betrages von 2050 ℳ zur Be⸗ ſchickung des 2. internationalen Straßenkongreſſes in Brüſſel 1910 in den Etat für 1910 genehmigt worden. Da nach dem Programm dieſes Kon⸗ greſſes auf demſelben Fragen betr. den Bau und die Unterhaltung der Straßen zur Erörterung kommen, ſo haben wir in Übereinſtimmung mit der z Tiefbau⸗Deputation beſchloſſen, dem internatio⸗ Wir haben einen ſolchen in Höhe von nalen ſtändigen Verbande der Straßenkongreſſe für 1910 als nichtſtändiges Mitglied mit einem Jahresbetrage von 50 ℳ beizutreten. Zur: Im Juli 1910 feiert die hieſige König⸗ liche Polizeiverwaltung ihr hundertjähriges Be⸗ ſtehen; in Verbindung damit ſoll das neue Polizei⸗ dienſtgebäude eingeweiht werden. Es erſcheint uns wünſchenswert, daß die Stadtgemeinde ihre Teilnahme an dieſer Doppelfeier der mit ihr zu gemeinſamer Arbeit vielfach verbundenen örtlichen Polizeibehörde in ſichtbarer Weiſe betätigt. Einer Anregung des Herrn Polizeipräſidenten folgend, er⸗ blicken wir einen beſonders glücklichen Weg hierzu in der Gewährung einer Beihilfe an die Witwen⸗ und Waiſenkaſſe der hieſigen Schutzmannſchaft, der die Stadtgemeinde ſchon einmal — bei der 200 Jahrfeier der Stadt — eine Beihilfe von 1000 ℳ gewährt hat. Die Mittel dieſer Kaſſe, die einen voll⸗ ſtändig privaten Charakter trägt, ſind hauptſächlich durch Unterbeamte aufgebracht. Ihre Wirkſamkeit hat ſich nach der Angabe des Herrn Polizeipräſidenten ſo ſegensreich geſtaltet, daß ihre Erhaltung und wei⸗ tere Ausgeſtaltung ſehr erwünſcht erſcheint. Die Grundlage für die Kaſſe wurde im Jahre 1898 geſchaffen, als das von dem ſeit Anfang der 90er Jahre beſtehende Muſikkorps der Schutzmannſchaft gegebene erſte öffentliche Konzert einen Reinge⸗ winn von über 1000 ℳ ergab. Hiervon wurde der größte Teil den damals vorhandenen 12 Witwen überwieſen, während mit dem Reſt der Grund für die jetzt beſtehende Kaſſe gelegt wurde. Im Jahre 1900 wurden mit Zuſtimmung des Herrn Polizeipräſidenten die erſten Beſtimmungen für dieſe Kaſſe aufgeſtellt. Sie wird von einer Kommiſſion, beſtehend aus dem Führer der Schutzmannſchaft, dem dienſt⸗ älteſten Polizeileutnant, dem Polizeiwachtmeiſter und den beiden dem Muſikkorps der Schutzmann⸗ ſchaft angehörigen dienſtälteſten Schutzmännern verwaltet. Alle Zuwendungen an Witwen und Waiſen aus der Kaſſe werden von dieſer Kommiſſion nach erfolgter Prüfung der Verhältniſſe durch Stim⸗ menmehrheit beſchloſſen. In den letzten Jahren ſind aus der Kaſſe regelmäßig bewilligt worden: Zum Weihnachtsfeſt für jede Witwe 50 und für jedes Kind bis zum 16. Lebensjahr 10 ,; zum letzten Weihnachtsfeſt ſind 27 Witwen und 27 Kinder mit zuſammen 1620 ℳ bedacht worden. Außerdem wurden regelmäßig gezahlt in den letzten Jahren beim Ableben des Ehemannes 150 ℳ, zur Einſegnung eines Kindes 75 ℳ und auf beſondere Anträge in Notfällen Unterſtützungen bis zu 150 ℳ. Im letzten Rechnungsjahre (1. April 1908 bis 1. April 1909) hatte die Kaſſe bei einer Einnahme von und einer Ausgabe von eine Reineinnahme von 4697,09 ℳ, ſodaß ihr Beſtand von 47 839,01 ℳ am 1. April 1908 auf 52 536,10 ℳ am 1. April 1909 geſtiegen iſt. Bis 1. Oktober 1909 hatte die Kaſſe bei einem Gewinne von. 7794,50 1 und einer Ausgabe von 5 eine Reineinnahme von 6811,25 , ſo daß der jetzige Beſtand 59 347,35 ℳ beträgt. Dieſer Betrag iſt auf der hieſigen ſtädtiſchen Sparkaſſe angelegt. Die Zinſen dieſes Vermögens reichen aber nicht hin, um alle Anſprüche beſtreiten u können: dies würde erſt möglich ſein, wenn unter Berückſichtigung des fortgeſetzten Anwachſens